Verbraucher & Recht

Flugausfall: Schnellstmögliche Ersatzbeförderung

Kümmern sich Fluggesellschaften bei Flugausfällen nicht rasch um eine frühestmögliche Ersatzbeförderung, müssen sie dafür zahlen. Sie bräuchten gute Gründe, um Passagiere drei Tage warten zu lassen, wenn es auch schon zwei Tage nach dem annullierten Flug einen Ersatzflug gegeben hätte, erläuterte nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung (Az.: X ZR 123/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel