Verbraucher & Recht

Tierwohlförderung – nur für politisch gewollte Haltungsformen

Die Europäische Kommission hat zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR genehmigt, mit denen die Tierwohlstandards in der Tierhaltung, insbesondere bei Schweinen, verbessert werden sollen. Das Bundeslandwirtschaftsministeriums begrüßte umgehend die Genehmigung des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung.

Die Förderung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nur wenige Betriebe von ihr profitieren werden. Sie darf daher nur ein erster Schritt für eine nationale Tierwohlstrategie sein,“ kommentiert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. die erfolgreiche Notifizierung.

Hintergrund für diese BRS-Einschätzung sind die im Vorfeld bereits bekanntgewordenen Förderkriterien. Die Förderung erhalten nur Betriebe, die in die neuen staatlichen Haltungsformen „Frischluftstall", "Auslauf/Weide" und "Bio" investieren. Der gesetzliche Standard oder die Haltungsform 2 (Stall+Platz) werden von einer Förderung von Tierwohlinvestitionen ausgeschlossen. Dabei machen diese beiden Haltungsformen weit über 90 Prozent des Warensortimentes aus. Selbst Investitionen in die geförderten Stufen sind alles andere als einfach. Die Platzanforderungen in bestehenden Ställen werden zu einer Bestandsreduzierung mit deutlichen Einkommenseinbußen führen. Will man die Tierzahlen nicht verringern, darf am selben Standort gebaut werden, wenn hierfür Baugenehmigungen vorliegen. „Und damit ist derzeit aufgrund weiterhin bestehender gesetzlicher Zielkonflikte kaum zu rechnen,“ kritisiert Dr. Hammer die fehlende Unterstützung der Ministerien. „Das Bundesprogramm läuft also darauf hinaus, dass von dem Geld in erster Linie Bestandsbetriebe profitieren werden“.

Der große Wurf und eine Anhebung des Tierwohlniveaus in der Mehrheit deutscher Schweineställe ist damit nicht zu erwarten,“ ist Dr. Hammer überzeugt. „Mit der Förderung kleiner Investitionen wie bei der Anschaffung von Raufen, Mikrosuhlen, automatischen Stroheinstreuautomaten oder Tränkeschalen hätte das Ministerium Großes bewirken können“.

Immerhin: das Ministerium hat erkannt, dass neue Ställe zu einem deutlich höheren Arbeitsaufwand für die Unternehmer führen. Mehrarbeit, die der Verbraucher an der Ladentheke nicht bezahlen will. Hierbei will der Staat künftig bereits bestehende Betriebe der o.g. Haltungsformen 3 bis 5 entlasten.

Über Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)

Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) ist der Dachverband für die deutsche Rinder- und Schweineproduktion. Aufgabe des Bundesverbandes ist es, die deutsche Tierzucht und Tierhaltung – insbesondere für die Tierarten Rind und Schwein – zu fördern. Ziel ist der Erhalt der deutschen Tierhaltung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsor-ganisationen sowie die Unterstützung bei der nachhaltigen Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte. Der Bundesver-band versteht sich als Mittler der Interessen der Mitglieder und Dritten (Gesellschaft, Politik, Wissenschaft und anderen Fachverbänden) auf nationaler und internationaler Ebene.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 91447-0
Telefax: +49 (228) 91447-11
http://www.rind-schwein.de

Ansprechpartner:
Klemens Schulz
Telefon: +49 (228) 91447-42
E-Mail: k.schulz@rind-schwein.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel