Finanzen / Bilanzen

VdK: Sparpolitik gefährdet soziale Gerechtigkeit

Der Bundestag berät am Donnerstag abschließend über den Bundeshaushalt 2024, am Freitag folgt die Abstimmung. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an der Schuldenbremse festzuhalten, ist falsch. Der Staat muss den sozialen Zusammenhalt stärken. Wir brauchen mehr Geld für Schulen, soziale Infrastruktur, Armutsbekämpfung und gute Renten.

Studien belegen schon lange den Zusammenhang zwischen sozialer Ungerechtigkeit und gesellschaftlicher Spaltung: Wo die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander geht, geht auch die Gesellschaft auseinander. Aktuelle Untersuchungen zeigen zudem, dass unmittelbare Verbindungen zwischen einer Sparpolitik und dem Erstarken politischer Ränder besteht. Wir müssen verhindern, dass die Menschen ihr Vertrauen in den Sozialstaat verlieren.

Die Regierung muss sich jetzt schnellstmöglich von der Sparpolitik verabschieden und die Staatseinnahmen erhöhen. Der VdK steht seit jeher für eine sozial gerechte Erbschafts- und Schenkungs- sowie Vermögenssteuer. Außerdem brauchen wir eine höhere Besteuerung von extrem großen Einkommen. Der Spitzensteuersatz muss steigen. Er liegt seit 2005 unverändert beim historisch niedrigsten Wert von 42 Prozent. Das bevorteilt die Bezieher großer Einkommen unverhältnismäßig stark. Dieses ungerechte Steuersystem muss endlich abgeschafft werden. Denn dann heißt es auch: Schluss mit der Sparpolitik und mehr Geld für den Sozialstaat.“

Über Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Der Sozialverband VdK ist mit 2,2 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.

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