
Kurz gefragt: Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Zur Arbeitskraftabsicherung bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) den bestmöglichen Schutz. Sie leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mehr als der Hälfte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler wichtig. Der Begriff Dienstunfähigkeit (DU) stammt aus dem Beamtenrecht. Dort entscheidet der Amtsarzt, ob der Beamte noch gesundheitlich in der Lage ist, seine Dienstpflichten dauerhaft zu erfüllen oder, ob er aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. „Beamte sollten deshalb zur Arbeitskraftabsicherung einen BU-Vertrag mit einer Dienstunfähigkeitsklausel abschließen“, empfiehlt die uniVersa Versicherung. Allerdings unterscheiden sich die Angebote am Markt zum Teil erheblich. Am vorteilhaftesten ist eine sogenannte „echte DU-Klausel“. Sie garantiert, dass die vom Amtsarzt bestätigte Dienstunfähigkeit als Nachweis für die private Berufsunfähigkeitsversicherung ausreicht. Der Grad der gesundheitlichen Einschränkung ist damit unerheblich und wird nicht geprüft. „Dies erleichtert die Leistungsbeantragung enorm und hilft, dass Beamte im Ernstfall bei Dienstunfähigkeit schnell zu ihrem Geld kommen“, so die uniVersa.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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