Rechtsfahrgebot gilt auch für Fahrradfahrer
Auch Radler müssen im Straßenverkehr in der Regel äußerst rechts fahren. Laut ARAG Experten gilt dies nach einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck auch dann, wenn sie auf einem Fahrradschutzstreifen in einem Kreisel unterwegs sind. Ansonsten droht die Mithaftung (Az.: 9 O 146/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck .
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