
Was tun bei Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen?
Wasser und Schlamm im Keller, zerstörte Wände, Möbel, Fußböden und durchnässter Hausrat: Anhaltender Starkregen kann in jeder Region auftreten und ist deshalb deutlich häufiger Grund für Hausrat- und Gebäudeschäden als Hochwasser. So wie aktuell in mehreren Regionen in NRW.
Trocknen, sammeln, auflisten
Wer von Überschwemmung betroffen ist, sollte umgehend seine Versicherung kontaktieren. Anschließend ist schnelles Handeln gefragt: „Das Wasser sollte so bald wie möglich abgepumpt und das Gebäude gereinigt und getrocknet werden, um weitere Schäden zu vermeiden“, rät DEVK-Expertin Salima Laux, Leiterin Abteilung Sach-Schaden. „Beschädigte Gegenstände sind jedoch nicht sofort reif für den Müll – Betroffene sollten sie sammeln, falls ein Gutachter sie nachträglich besichtigt.“ Wichtig sei außerdem, eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen anzulegen. Fotos und Videos zur Dokumentation sind ebenfalls hilfreich.
Versicherungsschutz klären
„Je schneller Geschädigte alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, desto schneller bekommen sie den Schaden ersetzt“, so Laux. Die Hausratversicherung begleicht Schäden an allen beweglichen Gegenständen im Haus, die Wohngebäudeversicherung kümmert sich um zerstörte Wohnbauteile wie durchnässte Mauern oder beschädigte Dächer. Ganz wichtig: Geschützt ist nur, wer eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren hat, also eine Elementarschadenversicherung. „Seit der Ahr-Flut hat die Angst vor Starkregen und Hochwasser deutlich zugenommen“, so die Schadenexpertin. Eine DEVK-Umfrage aus Anfang 2025 zeigt, dass Menschen in NRW Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser als wahrscheinlichste Naturgefahren bei sich zu Hause einschätzen. Mit fast 62 Prozent liegt der Wert für das westliche Bundesland deutlich höher als im Bundesschnitt (56 Prozent).
Prüfen und Vorsorgen
„Bei der DEVK ist der Schutz gegen weitere Naturgefahren seit 2011 automatisch mitversichert – außer Versicherte lehnen das ausdrücklich ab“, sagt Salima Laux. Üblich ist das in der Branche leider noch nicht. So sind bei der DEVK aktuell 66,5 Prozent der DEVK-versicherten Wohngebäude gegen Starkregen-Schäden versichert. In der Branche waren es 2024 nur 57 Prozent. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob weitere Naturgefahren in ihrer Police abgedeckt sind.
DEVK-Versicherte, die von Überschwemmungen betroffen sind, können ihren Schaden sofort melden:
- telefonisch unter der Rufnummer 0800 4 858-858 – gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz
- online über die Internetseite www.devk.de/schadenmeldung oder über das Onlineportal meineDEVK
Mehr Informationen zur Naturgefahrenversicherung gibt es unter www.devk.de/naturgefahren
DEVK Versicherungen
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