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Führerscheinumtausch

Der Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde: Alle, deren Scheckkartenführerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, sind als Nächste an der Reihe, bis spätestens 19. Januar 2026 muss der alte Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. Danach ist die bisherige Fahrerlaubnis nicht mehr gültig, bei einer möglichen Verkehrskontrolle droht ein Verwarngeld, teilt das Amt für Ordnungs- und Straßenverkehrsangelegenheiten in der Vogelsberger Kreisverwaltung mit.

In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass noch nicht alle aus den Geburtenjahrgänge von 1953 bis 1980 ihren alten Papierführerschein umgetauscht haben. Sie werden gebeten, ihn dringend und zeitnah durch einen EU-weit gültigen Kartenführerschein zu ersetzen.

Empfehlenswert ist, sich frühzeitig um die Erneuerung der Fahrerlaubnis zu kümmern, damit der neue Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Umtauschfrist vorliegt. Auf der Homepage des Vogelsbergkreises (www.vogelsbergkreis.de) finden man alle Informationen zu den benötigten Antragsunterlagen und dem Verfahrensablauf. Schnell und direkt läuft das digitale Antragsverfahren, welches erhebliche Vorteile bietet. Hier werden keine Papierunterlagen mehr benötigt und die Beantragung ist jederzeit möglich. Über den nachfolgenden QR-Code gelangen sie direkt zur Online-Antragstellung.

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