Bauen & Wohnen

Notarkosten in Wiesbaden: So kalkulieren Käufer Wohnung & Haus realistisch

Ein Immobilienkauf in Wiesbaden führt zwingend über den Notar. Ohne notarielle Beurkundung kommt kein Eigentumsübergang zustande. Die Notarkosten sind hierbei gesetzlich festgelegt und bundesweit identisch. Als Faustregel sollten Käufer rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten einplanen.

Was der Notar leistet

Der Notar entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, beantragt die Auflassungsvormerkung, überwacht Kaufpreisfälligkeit und veranlasst die Umschreibung im Grundbuch. Zusätzlich koordiniert er behördliche Nachweise – etwa Vorkaufsrechtsverzicht der Stadt, Löschungen alter Grundschulden oder erforderliche Genehmigungen. In Wiesbaden kann bei Liegenschaften mit Erbbaurechten oder Denkmalen zusätzlicher Abstimmungsbedarf mit Behörden entstehen – das fließt als klar definierte Einzelleistung in die Rechnung ein, nicht als frei verhandelbarer Aufschlag.

Üblich ist: Der Käufer trägt die Notarkosten und die gerichtlichen Gebühren (Grundbuch), der Verkäufer übernimmt lediglich Kosten für Löschung von Rechten Dritter (z. B. alte Grundschulden). Rechtlich haften aber beide Parteien – ist der Käufer zahlungsunfähig, kann der Notar auch den Verkäufer in Anspruch nehmen. Deshalb gehört eine klare Kostenklausel in jeden Kaufvertrag.

Wie die Gebühren zustande kommen

Bemessungsgrundlage ist der Geschäftswert – in der Regel der Kaufpreis. Die Gebührentabelle ordnet jeder Leistung einen festen Gebührensatz zu (z. B. 2,0 für zweiseitige Verträge, 1,0 für Eintragungen, 0,3 für bestimmte Löschungen). Der Notar darf weder rabattieren noch aufschlagen. Zusätzliche Bausteine wie Grundschuldbestellung, Vollzugstätigkeiten oder die Einrichtung eines Notaranderkontos erscheinen als separate, normierte Positionen.

Orientierungsbeispiel

Bei einem Kaufpreis von 300.000 € liegen die kombinierten Notar- und Grundbuchkosten bei rund 4.800 €. Enthalten sind Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung, Grundschuldbestellung samt Eintragung sowie Vollzugstätigkeiten. Ein Notaranderkonto erhöht die Summe nochmal – es ist nur in begründeten Treuhandfällen sinnvoll und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Drei Spartipps ohne Risiko

  1. Kostenverteilung präzisieren: Im Vertrag klar festlegen, wer welche Nebenposten trägt (Löschungen, Auslagen, Beglaubigungen).
  2. Bonität prüfen – beidseitig: Käufer legen Finanzierungsbestätigung vor; Verkäufer sollten klären, dass ihre eigenen Löschungskosten gedeckt sind – so vermeiden beide unliebsame Nachforderungen.
  3. Notaranderkonto vermeiden: Wenn Zahlungsweg und Fälligkeitsvoraussetzungen sauber geregelt sind, ist ein Treuhandkonto entbehrlich und spart mehrere hundert Euro.

Fazit

In Wiesbaden sind die Notarkosten planbar und transparent, weil gesetzlich normiert. Entscheidend ist eine saubere Vertragsgestaltung mit klarer Kostenverteilung, realistischem Gebührenrahmen und einem schlanken Vollzug. So behalten Käufer den Überblick und kommen ohne unnötige Zusatzkosten sicher ins Grundbuch.

Über die Heid Im­mo­bi­li­en­ GmbH

Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Wiesbaden profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.

Weitere Informationen unter: https://www.heid-immobilienbewertung.de/Wiesbaden/

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