Energie- / Umwelttechnik

Gemeinsamer Appell aus der Biokraftstoffbranche

Die Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland appelliert gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Unternehmen und Verbänden der Biokraftstoffbranche an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) umgehend Rechtssicherheit zu schaffen. Hintergrund ist der am 19. Juni 2025 vorgelegte Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der THG-Quote, dessen weitere Behandlung im Kabinett mehrfach verschoben wurde. 

Die verpflichteten Unternehmen müssen bereits jetzt ihre Kraftstoffverträge und Lieferketten für 2026 vorbereiten. Dafür benötigen sie klare Zeitvorgaben, insbesondere mit Blick auf die geplante Abschaffung der Doppelzählung für fortschrittliche Biokraftstoffe und die damit verbundenen Marktveränderungen. 

Die Unterzeichner fordern daher, die Abschaffung der Doppelzählung unverzüglich so umzusetzen, dass sie ab 1. Januar 2026 gilt – nötigenfalls mit rückwirkender Anwendung. Alternativ wird eine klare Zusage des BMUKN verlangt, dass die Doppelzählung spätestens zum 1. Januar 2026 entfällt. Dies sei entscheidend, um Planungs- und Investitionssicherheit für die Branche zu gewährleisten.

Den gesamten Appell finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.
Georgenstarße 23
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 204512-53
Telefax: +49 (30) 204512-55
http://www.mew-verband.de

Ansprechpartner:
Thomas Johannsen
Geschäftsführer
Telefon: +49 (30) 8095045-40
E-Mail: johannsen@mew-verband.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel