Verbraucher & Recht

LG Bielefeld: Pfando muss Mietzahlungen erstatten und Autoschlüssel herausgeben

Die Pfando GmbH muss einem Kunden den Autoschlüssel und die Fahrzeugpapiere seines Pkw herausgeben. Außerdem erhält der Kunde seine geleisteten Mietzahlungen in Höhe von rund 9.200 Euro von der Pfando Vermietung GmbH zurück. Das hat das Landgericht Bielefeld mit – nicht rechtskräftigem – Urteil vom 9. Januar 2026 entschieden. Das Gericht stellte fest, dass sowohl der zwischen den Parteien geschlossene Kaufvertrag als auch der Mietvertrag sittenwidrig und somit nichtig sind. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte mit Pfando einen sog. Sale-and-rent-back-Vertrag geschlossen. Konkret verkaufte er seinen BMW 520d zum Preis von 5.200 Euro an die Pfando GmbH und mietete ihn anschließend direkt von der Pfando Vermietung GmbH zurück, um das Auto weiter nutzen zu können.

Zwischen Januar und Oktober 2023 leistete der Kunde Zahlungen in Höhe von 9.180,40 für die Nutzung des Autos an die Pfando Vermietung GmbH. In dieser Zeit kam es auch zu einem Kaskoschaden an dem Fahrzeug, dessen Wert ein Gutachter mit 11.000 Euro bezifferte. Auf Betreiben der Pfando GmbH zahlte der Versicherer eine Abschlagszahlung direkt an die Gesellschaft und nicht an den Kunden. Dieser zahlte die Reparaturkosten schließlich aus eigenen Mitteln.

„Unserer Auffassung nach lag ein wucherähnliches Geschäft vor, so dass der mit Pfando GmbH geschlossene Kaufvertrag und mit der Pfando Vermietung GmbH geschlossene Mietvertrag gemäß § 138 BGB nichtig sind. Wir haben für unseren Mandanten daher auf Rückzahlung der geleisteten Mietzahlungen und auf Auszahlung der von der Pfando GmbH einbehalten Abschlagszahlung der Versicherung geklagt“, sagt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Die Klage war erfolgreich. Das Landgericht Bielefeld bestätigte zunächst, dass der geschlossene Kaufvertrag zwischen der Pfando GmbH und dem Kläger sittenwidrig ist, da ein wucherähnliches Geschäft vorliegt. Somit sei der Kläger auch Eigentümer des Fahrzeugs geblieben.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass ein wucherähnliches Geschäft sittenwidrig sein kann, wenn ein objektiv auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Von einem besonders groben Missverhältnis könne regelmäßig ausgegangen werden, wenn der tatsächliche Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung. Das sei hier der Fall, denn auf Basis der Aussagen des Gutachters sei davon auszugehen, dass das Fahrzeug einen Wert von 11.000 Euro hatte und damit den gezahlten Kaufpreis in Höhe von 5.200 Euro um mehr als das Doppelte übersteigt.

„Da der Kaufvertrag nichtig ist, muss die Pfando GmbH Schlüssel und Fahrzeugpapiere an unseren Mandanten herausgeben. Gleichzeitig hat sie aber keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Leitz. Denn gemäß § 817 S. 2 BGB sei die Rückforderung ausgeschlossen, wenn – wie hier – der Leistende gegen die guten Sitten verstoßen hat, verwies das LG Bielefeld auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart. Zudem muss die Pfando GmbH auch die Abschlagszahlung der Versicherung an den Kläger herausgeben, denn als Versicherungsnehmer und Eigentümer des Fahrzeugs habe der Kläger Anspruch auf die Versicherungsleistung.

„Die Pfando Vermietung GmbH muss unserem Mandanten die geleisteten Mietzahlungen erstatten, da auch der geschlossene Mietvertrag nichtig ist“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz. Der Kläger habe Zahlungen in Höhe von 9.180,40 Euro geleistet. Somit hätten die Zahlungen nahezu das Doppelte des Kaufpreises betragen. So könne auch in der erforderlichen Gesamtwürdigung von Kauf- und Mietvertag eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten nicht widerlegt werden, so das LG Bielefeld.

„Es zeigt sich, dass gute Aussichten bestehen, sittenwidrige Verträge mit Pfando rückabzuwickeln“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/pfando-autopfandhaus-schadensersatz/

Über CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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