Energie- / Umwelttechnik

Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Mehr Planungssicherheit für Hallenbetreiber

Mit den vorgestellten Eckpunkten für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) konkretisiert die Bundesregierung ihre Pläne zur Weiterentwicklung des Gebäudeenergierechts. Ziel ist es, Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Investitionsfähigkeit in Einklang zu bringen.

Während die öffentliche Debatte bislang stark auf den Wohnungsbau fokussiert war, stellen sich für Industrie- und Logistikunternehmen spezifische Fragen: Welche Auswirkungen ergeben sich für großvolumige Nichtwohngebäude wie Produktions- und Logistikhallen? Thomas Kübler, Experte für energieeffiziente Hallenheizungen, ordnet die Eckpunkte aus Sicht der Praxis ein.

Klimaneutralität bleibt Leitlinie

Die Bundesregierung hält am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 fest. Das GMG soll zum 01.07.2026 in Kraft treten. Die europäische Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) soll unter Nutzung nationaler Spielräume umgesetzt werden.

„Für Betreiber von Hallengebäuden bedeutet das vor allem Planungssicherheit und Kontinuität in der Zielsetzung bei gleichzeitig größerer Flexibilität in der Umsetzung“, so Kübler. „Effizienz und Dekarbonisierung bleiben zentrale Anforderungen – jedoch ohne einseitige technologische Festlegung.“

Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe

Die bislang im Gebäudeenergiegesetz (Gebäudeenergiegesetz, GEG) verankerte Verpflichtung, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Die Vorgaben des Heizungsgesetzes (GEG §§ 71–71p) werden gestrichen.

Gerade im Neubau von Nichtwohngebäuden eröffnet dies neue planerische Optionen. In der Sanierung bestanden bereits alternative Erfüllungswege über Effizienzmaßnahmen.

„Für Hallengebäude ist entscheidend, dass künftig wieder stärker die gebäudespezifische Auslegung im Vordergrund steht“, erklärt Kübler. „Große Raumvolumina, unterschiedliche Nutzungsprofile und hohe Luftwechselraten erfordern individuelle Lösungen.“

Technologieoffenheit und biogene Energieträger

Die Eckpunkte sehen vor, Eigentümern künftig größere Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch einzuräumen. Neben elektrischen Systemen wie Wärmepumpen sollen weiterhin gas- oder flüssigbrennstoffbasierte Systeme zulässig sein, sofern diese schrittweise mit CO₂-neutralen Anteilen betrieben werden.

Ab dem 01.01.2029 ist ein biogener Anteil von mindestens 10 Prozent vorgesehen, der stufenweise ansteigen soll. Für diesen Anteil entfällt die CO₂-Bepreisung.

„Für Betreiber von Industriehallen entsteht damit eine zusätzliche Transformationsoption“, so Kübler. „Insbesondere hybride und energieflexible Systeme können so schrittweise dekarbonisiert werden.“

Perspektive für Industrie und Gewerbe

Nach aktuellem Stand sollen Industrie- und Gewerbesektoren von bestimmten Quotenregelungen ausgenommen werden. Eine abschließende Prüfung bleibt abzuwarten.

Sollte diese Regelung bestätigt werden, würde dies maßgeschneiderte Lösungen für Produktions- und Logistikstandorte erleichtern, ohne die übergeordneten Klimaziele in Frage zu stellen.

Investitionssicherheit und Förderung

Mit dem GMG soll eine Phase der Investitionszurückhaltung beendet werden, die durch regulatorische Unsicherheiten entstanden war. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für klimaneutrale Heizungslösungen soll mindestens bis 2029 fortgeführt werden.

„Für Unternehmen sind verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend“, betont Kübler. „Planungssicherheit ermöglicht es, Modernisierungsprojekte strategisch anzugehen und Investitionen nicht weiter aufzuschieben.“

Fazit

Die GMG-Eckpunkte markieren eine Neujustierung im Gebäudeenergierecht. Für Betreiber von Fertigungs- und Logistikhallen ergeben sich daraus mehr technologische Offenheit für wirtschaftliche Dekarbonisierungmaßnahmen und größere Planungsspielräume.

Gleichzeitig bleibt die schrittweise Dekarbonisierung verbindlicher Rahmen. Effizienz, Energieflexibilität und wirtschaftliche Tragfähigkeit werden damit zu zentralen Kriterien zukünftiger Investitionsentscheidungen im Nichtwohnbau.

Über KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen

Die KÜBLER GmbH ist eine international agierende Unternehmensgruppe und gilt als Wegbereiter und Innovationsführer der modernen Infrarot-Heizungstechnologie. Das Kerngeschäft ist die Entwicklung und Fertigung hocheffizienter Premium-Technologien für die energiesparende und klimafreundliche Hallenbeheizung. KÜBLER bietet ein außergewöhnlich breites Produktspektrum für nahezu alle Hallentypen und Raumwelten.

Die 1989 gegründete Unternehmensgruppe beschäftigt über 130 Mitarbeiter und zählt mit den Standorten Ludwigshafen, Dresden, Hagen, Fegyvernek (Ungarn) sowie zahlreichen Auslandsvertretungen und einem bundesweit flächendeckenden Servicenetz zu den führenden Unternehmen der Branche in Europa.

KÜBLER Produkte und Entwicklungsleistungen werden regelmäßig ausgezeichnet. Zu den nationalen und internationalen Preisen zählen unter vielen anderen der Bundespreis für hervorragende innovatorische Leistungen des Bundeswirtschaftsministeriums, der Bayerische Staatspreis, der Deutsche Nachhaltigkeitspreis sowie der Innovationspreis des Landes Rheinland-Pfalz. KÜBLER zählt zu den Hidden Champions in der Pfalz 2021 und ist 2022 nominiert für den „IKU – Der Innovationspreis Klima und Umwelt“ des BMWK.

Für seine innovative Heizungstechnologie, das Multi-Energie-IR-System FUTURA, wird KÜBLER gleich mit mehreren renommierten Auszeichnungen gewürdigt: 2022 der Sonderpreis „Innovative Technologien für den Klimaschutz“ beim Technologiewettbewerb SUCCESS der ISB, 2023 der „Innovationspreis des Landes Rheinland-Pfalz“ (bereits zum vierten Mal), der „German Innovation Award“ in der Kategorie „Winner Excellence in Business to Business Energy Solutions“ sowie der FOCUS Special Mention beim Designpreis FOCUS OPEN. 2024 erhält FUTURA in den fünf Kategorien Innovation, High Quality, Design, Bedienfreundlichkeit und Funktionalität die höchste Anerkennung beim PLUS X AWARD. KÜBLER ist ausgezeichnet mit dem Award „Hohe Kundenzufriedenheit 2024“ und wird beim Zukunftstag Mittelstand 2024 für seine Entwicklungsleitung FUTURA mit dem Award „Zukunftspreis Mittelstand gewürdigt“. Als eines von nur fünf unter 4.600 nominierten Unternehmen erhält KÜBLER 2024 für seine unternehmerische Leistung beim „Großen Preis des Mittelstandes“ die renommierte Auszeichnung „Premier-Finalist“.

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