Verbraucher & Recht

Chaos für Ford-Kunden: Fünf KBA-Rückrufe und Mini-Kulanz setzen Ford-Kuga-Fahrer unter Druck

Beim Ford Kuga hat sich das Rückruf-Chaos wegen Brandgefahr und weiterer sicherheitsrelevanter Mängel weiter zugespitzt. Nach Einträgen in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts und nach der Kanzlei vorliegenden Ford-Schreiben an betroffene Halter reicht die Problemlage inzwischen von Brandgefahr durch die Hochvoltbatterie über Kraftstofflecks bis hin zu Motorölverlust – allein die Rückrufcodes 25SC4, 25S76, 25S61 und 25S21 betreffen den Kuga direkt; der Code 25S79 betrifft dagegen die Modelle Ford Explorer und Ford Capri. Dr. Stoll & Sauer bewertet diese Entwicklung als massives Chaos für Ford-Kunden, zumal Betroffene über Nutzungseinschränkungen, unklare Abhilfe und aus Sicht der Kanzlei völlig unzureichende Reaktionen des Herstellers verärgert sind. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Ford-Online-Check an.

Der Fall ist deshalb besonders brisant, weil es nicht um einen einzelnen Defekt geht, sondern um eine ganze Kette von Rückrufen mit erheblicher Relevanz für die Fahrzeugsicherheit und die Alltagstauglichkeit des Fahrzeugs. Für Verbraucher ergibt sich daraus ein Bild dauernder Unsicherheit: Mal geht es um die Hochvoltbatterie des Plug-in-Hybrids, mal um ein Hochdruck-Einspritzventil mit Brandrisiko, mal um ein Motorölleck mit möglichem Antriebsverlust. Hinzu kommt, dass Ford betroffenen Kuga-PHEV-Haltern selbst auferlegt hat, die Hochvoltbatterie nicht über 80 Prozent zu laden und bis auf Weiteres nur den Standardmodus „Auto EV“ zu nutzen. Eine endgültige Abhilfe stellte Ford in dem der Kanzlei vorliegenden Schreiben erst für „voraussichtlich Mitte 2026“ in Aussicht.

Der Fall Ford Kuga – was bislang geschehen ist

Die aktuelle Diskussion um den Ford Kuga wird vor allem vom Rückruf 25SC4 geprägt. Dieser Rückruf wurde vom KBA am 4. Februar 2026 veröffentlicht und betrifft den Ford Kuga aus dem Produktionszeitraum vom 2. August 2019 bis 28. November 2023. Nach den in der KBA-Datenbank geführten Zahlen sind 74.150 Fahrzeuge in Deutschland und 242.170 Fahrzeuge weltweit betroffen. Der Mangel besteht nach KBA-Angaben darin, dass ein Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand beziehungsweise zu Antriebsverlust führen kann. Genau darauf nehmen auch die Ford-Schreiben Bezug, in denen von einem möglichen internen Kurzschluss in Zellen der Hochvoltbatterie, einer Warnmeldung „Bitte jetzt anhalten“, möglichem Verlust der Antriebskraft sowie einer thermischen Entlüftung der Batterie bis hin zum Fahrzeugbrand die Rede ist.

Für die Betroffenen ist das keine bloße Formalie. Wer einen Plug-in-Hybrid gekauft oder geleast hat, tut dies regelmäßig auch wegen der elektrischen Nutzbarkeit im Alltag. Wenn die Batterie dann nur noch bis 80 Prozent geladen werden darf und die Nutzung bestimmter Fahrmodi vermieden werden soll, wird das Fahrzeug nicht mehr in der Form nutzbar, in der es beworben und erworben wurde. Das sorgt verständlicherweise für Frust – auch bei Mandanten von Dr. Stoll & Sauer, die sich über die Hängepartie, die Einschränkungen und die fehlende schnelle Lösung deutlich verärgert zeigen.

Hinzu kommt, dass der Rückruf 25SC4 eben nicht isoliert betrachtet werden kann. Bereits zuvor tauchten weitere KBA-Rückrufe auf, die den Ford Kuga betreffen und ebenfalls sicherheitsrelevante Risiken bis hin zur Brandgefahr zum Gegenstand haben. Das verstärkt den Eindruck eines systematischen Problems aus Sicht der Halter.

Die fünf Rückrufcodes im Überblick

  • 25SC4 – Ford Kuga Plug-in-Hybrid

Veröffentlichungsdatum: 4. Februar 2026.
Betroffene Baujahre beziehungsweise Produktionszeitraum: 2. August 2019 bis 28. November 2023, also im Kern Fahrzeuge der Baujahre 2019 bis 2023.

Betroffene Fahrzeuge: 74.150 Fahrzeuge in Deutschland und 242.170 Fahrzeuge weltweit.

Rückrufgrund: möglicher interner Kurzschluss in der Hochvoltbatterie mit Brandgefahr, Warnhinweisen und möglichem Antriebsverlust.

  • 25S76 – Ford Kuga mit 1,5-Liter-EcoBoost-Motor

Veröffentlichungsdatum: 22. Januar 2026.

Betroffene Baujahre beziehungsweise Produktionszeitraum: 19. November 2018 bis 28. Mai 2024, also Baujahre 2018 bis 2024.

Betroffene Fahrzeuge: 19.228 Fahrzeuge in Deutschland und 857.794 Fahrzeuge weltweit.

Rückrufgrund: Ein Hochdruck-Einspritzventil kann reißen. Dann kann Kraftstoff austreten, sich auf der Oberseite des Motors ansammeln und wegen der Nähe zum Abgasstrang die Brandgefahr erhöhen.

  • 25S61 – Ford Kuga

Veröffentlichungsdatum: 18. August 2025.

Betroffene Baujahre beziehungsweise Produktionszeitraum: 24. März 2024 bis 8. April 2025, also Fahrzeuge der Baujahre 2024 und 2025.

Betroffene Fahrzeuge: 7 Fahrzeuge in Deutschland und 475 Fahrzeuge weltweit.

Rückrufgrund: Motorölleck, das zum Motorschaden mit Antriebsverlust führen kann; austretendes Öl kann sich an heißen Bauteilen entzünden, sodass auch hier eine erhöhte Brandgefahr besteht.

  • 25S21 – Ford Kuga

Veröffentlichungsdatum: 23. Juli 2025.

Betroffene Baujahre beziehungsweise Produktionszeitraum: 25. Juli 2019 bis 19. Dezember 2023 und damit im Kern Baujahre 2019 bis 2023.

Betroffene Fahrzeuge: 1.906 Fahrzeuge in Deutschland und 9.478 weltweit.

Rückrufgrund: Wiederholung eines Softwareupdates, weil ein Hochdruck-Einspritzventil reißen kann und sich in der Folge Kraftstoff auf dem Motor ansammeln kann. Das Risiko: Brandgefahr.

  • 25S79 – nicht Ford Kuga, sondern Ford Explorer und Ford Capri
    Veröffentlichungsdatum: 11. September 2025.

Betroffene Baujahre beziehungsweise Produktionszeitraum: 31. Januar 2025 bis 21. Mai 2025.

Betroffene Fahrzeuge: 7 Fahrzeuge in Deutschland und 15 weltweit.

Rückrufgrund: falsches Anzugsmoment am Masseanschluss, was zu ADAS-Fehlfunktionen und Brandgefahr führen kann. Für eine reine Kuga-Liste gehört dieser Code daher eigentlich nicht dazu, zeigt aber, dass Ford 2025 auch bei anderen Modellen sicherheitsrelevante Rückrufe hatte.

Was die Ford-Schreiben für Betroffene bedeuten

Besonders belastend wird die Situation durch die Schreiben des Herstellers selbst. In den der Kanzlei vorliegenden Ford-Briefen vom 23. Dezember 2025 und 26. Februar 2026 wird der Rückruf 25SC4 ausdrücklich als Produktsicherheitsrückruf bezeichnet. Ford warnt darin vor einem möglichen internen Kurzschluss in Zellen der Hochvoltbatterie, vor möglichem Verlust der Antriebskraft und vor einer thermischen Entlüftung der Batterie, die zu einem Fahrzeugbrand führen könne. Gleichzeitig gibt Ford den Haltern konkrete Verhaltensvorgaben: Die Hochvoltbatterie soll auf 80 Prozent Ladezustand begrenzt werden, die Grenze soll nicht überschritten werden, und bis auf Weiteres soll nur der Standardmodus „Auto EV“ verwendet werden. Zudem heißt es, eine Lösung werde „voraussichtlich Mitte 2026“ verfügbar sein.

Damit geht der Fall aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer weit über einen gewöhnlichen Werkstatttermin wegen eines kleineren Mangels hinaus. Verbraucher erhalten hier nicht nur die Information, dass eine technische Anpassung vorgenommen wird. Sie werden über Monate in der Nutzung eines sicherheitsrelevanten und für den Alltag zentralen Fahrzeugbestandteils beschränkt, ohne dass eine kurzfristige endgültige Reparatur bereitsteht. Für viele Halter dürfte sich das wie ein Schwebezustand anfühlen: Das Auto darf weiter genutzt werden, aber eben nur eingeschränkt und unter dem Schatten einer ausdrücklich angesprochenen Brandgefahr.

Das Kulanzangebot von Ford wirkt aus Sicht der Kanzlei dreist

Zusätzlichen Ärger verursacht nach Einschätzung der Kanzlei das Kulanzverhalten des Herstellers. In dem der Kanzlei vorliegenden Schreiben bietet Ford einem Betroffenen für die entstehenden Mehrkosten und Einschränkungen lediglich eine freiwillige Kulanzzahlung in Höhe von 120 Euro an. Gleichzeitig räumt Ford selbst ein, dass die Betroffenen ihr Fahrzeug derzeit nicht wie gewohnt nutzen können und dass noch kein konkreter Termin für die finale technische Lösung vorliegt. Dr. Stoll & Sauer hält ein solches Angebot angesichts der Nutzungseinbußen, möglicher Mehrkosten, Unsicherheit im Alltag und eines drohenden Wertverlusts für völlig unzureichend.

Gerade bei einem Plug-in-Hybrid kann die Einschränkung der Ladefähigkeit erhebliche Folgen haben. Wer das Fahrzeug gerade wegen der elektrischen Reichweite, des effizienteren Betriebs oder wegen der Kombination mit einer heimischen Wallbox oder Photovoltaikanlage erworben hat, verliert einen Teil des eigentlichen Nutzungsvorteils. Dann wirken 120 Euro eher wie ein symbolischer Betrag als wie eine ernsthafte Kompensation.

So erleben Mandanten das Ford-Kuga-Chaos

Bei Dr. Stoll & Sauer melden sich immer mehr betroffene Ford-Kunden, die ihrem Ärger über die Entwicklung deutlich Luft machen. Aus Sicht vieler Mandanten wiegt nicht nur die technische Problemlage schwer, sondern auch der Eindruck, von Ford über Monate hingehalten, beschwichtigt oder nicht ausreichend informiert zu werden. Die Rückmeldungen zeigen, wie groß Frust, Verunsicherung und Enttäuschung inzwischen sind:

  • „Wir waren jahrelang mit Ford zufrieden und hatten schon mehrere Autos der Marke. Jetzt fühlen wir uns verschaukelt.“
  • „Mit dem Kuga selbst sind wir eigentlich zufrieden. Aber inzwischen kam ein Rückruf nach dem anderen, und langsam reicht es uns. Von Ford hört man kaum etwas, oder man wird nur beschwichtigt.“
  • „Als der erste Rückruf kam, dachten wir noch, dass bald eine Lösung kommt. Jetzt kam wieder ein Schreiben. Wir sind verunsichert und haben nicht das Gefühl, ernst genommen zu werden.“
  • „Schon bei der Auslieferung gab es Probleme, offenbar weil die Batterie nicht lieferbar war. Und jetzt stecken wir schon wieder in einem Rückruf fest. Es wird einfach nicht besser.“
  • „Ich habe den Rückruf nur zufällig in der Ford-App entdeckt. Ein Anruf bei Ford hat keine Klarheit gebracht, und ein Schreiben haben wir bis heute nicht erhalten.“

Diese Stimmen zeigen nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer, dass der Fall längst nicht mehr nur ein technisches Problem ist. Für viele Betroffene geht es auch um verlorenes Vertrauen in den Hersteller, um Unsicherheit im Alltag und um das Gefühl, mit den Folgen des Rückruf-Chaos weitgehend allein gelassen zu werden. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Ford-Online-Check an.

Warum der Fall rechtlich relevant ist

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer spricht viel dafür, die Ansprüche betroffener Käufer und Leasingnehmer sehr genau zu prüfen. Ein Fahrzeug, das wegen Brandgefahr oder wegen eines sicherheitsrelevanten Defekts nur unter Auflagen genutzt werden darf, kann einen erheblichen Sachmangel aufweisen. Das gilt umso mehr, wenn sich die Problematik nicht auf einen einmaligen Werkstattaufenthalt beschränkt, sondern sich über Monate hinzieht oder wenn mehrere Rückrufe mit ähnlicher Stoßrichtung aufeinandertreffen. Die Kette der Rückrufcodes 25SC4, 25S76, 25S61 und 25S21 verstärkt genau diesen Eindruck.

Für Betroffene kommen insbesondere folgende rechtliche Schritte in Betracht:

  • Prüfung eines Anspruchs auf ordnungsgemäße und zeitnahe Nacherfüllung, wenn Ford oder der Verkäufer keine wirksame und schnelle technische Lösung bereitstellen.
  • Prüfung von Minderungsrechten, wenn das Fahrzeug dauerhaft nicht die vereinbarte oder berechtigterweise erwartete Nutzbarkeit aufweist.
  • Prüfung eines Rücktritts oder einer Rückabwicklung, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und die Nacherfüllung scheitert oder unzumutbar verzögert wird.
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen, etwa bei Zusatzkosten, Nutzungseinschränkungen, Mehrverbrauch oder Wertverlust.
  • Bei Leasingfahrzeugen zusätzlich die genaue Prüfung, welche Rechte über Händler, Leasinggeber oder abgetretene Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.

Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Haltern, sämtliche Schreiben von Ford, Werkstatttermine, Ladeeinschränkungen, Mehrkosten und sonstige Beeinträchtigungen genau zu dokumentieren. Gerade weil Ford selbst die Nutzung der Hochvoltbatterie beschränkt und eine endgültige Lösung erst mit erheblicher Verzögerung in Aussicht stellt, sollte die Lage nicht einfach hingenommen werden. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Ford-Online-Check an.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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