Keine Pflicht zu Vergleichsangeboten bei WEG-Beschlüssen
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen vor der Vergabe von Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote einholen. Bislang galt laut ARAG Experten in der Praxis oft die Faustregel, mindestens drei Angebote einzuholen. Fehlen diese, wurden Beschlüsse häufig für ungültig erklärt. Künftig ist nun der Einzelfall entscheidend: Eine Maßnahme gilt als ordnungsgemäß, wenn die Eigentümer auf Basis ausreichender Informationen entscheiden konnten. Dabei spielen Art, Umfang und Dringlichkeit der Arbeiten ebenso eine Rolle wie vorhandene Erfahrungen mit einem Handwerksbetrieb. Gerade bei kleineren Maßnahmen dürfen Eigentümer häufig selbst einschätzen, ob ein Preis angemessen ist. Aber auch bei größeren Projekten sind Alternativen zu Vergleichsangeboten möglich, etwa durch Gutachten oder fachliche Beratung. Zudem kann es zulässig sein, auf weitere Angebote zu verzichten, wenn ein Unternehmen bereits bekannt und zuverlässig ist. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass ein Beschluss weiterhin angreifbar sein kann, wenn er nachweislich unwirtschaftlich oder ungeeignet ist (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 7/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Gerichts .
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Gerichts .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
![]()


