Natur & Garten

Nationales Artenhilfsprogramm: Neue Projekte stärken bedrohte Arten

Im Nationalen Artenhilfsprogramm sind erste Projekte gestartet, die auch durch Sonderabgaben der Betreiber aus dem Bereich der erneuerbaren Energien gefördert werden. Seit März können diese Mittel zusätzlich eingesetzt werden. Zu den geförderten Vorhaben zählen unter anderem Projekte zum Schutz des Großen Abendseglers und weiteren Fledermausarten, der Großtrappe und des Kiebitzes.

Artenhilfsprogramme zielen darauf ab, den Erhaltungszustand gefährdeter Arten zu verbessern sowie ihre Lebensräume langfristig aufzuwerten und besser zu vernetzen. Besonders im Fokus stehen dabei Arten, die durch den Ausbau erneuerbarer Energien unter Druck geraten. Neben Haushaltsmitteln des Bundesumweltministeriums stehen nun auch Sonderabgaben der Betreiber aus dem Bereich der erneuerbaren Energien für die Projektförderung zur Verfügung. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Zahlungen, die im Rahmen des beschleunigten Ausbaus von erneuerbaren Energien zu leisten sind. Sie dürfen nur für Projekte zum Schutz der betroffenen Arten im Rahmen des nationalen Artenhilfsprogramms verwendet werden. Erste Projekte, die teilweise mit diesen Mitteln finanziert werden, sind inzwischen gestartet.

BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „Mit den neuen Schutzprojekten im Nationalen Artenhilfsprogramm schaffen wir konkrete Verbesserungen für bedrohte Arten wie den Großen Abendsegler, weitere Fledermäuse, die Großtrappe und den Kiebitz. Wir sichern ihre Lebensräume und vernetzen wichtige Rückzugsorte, um ihre langfristige Überlebensfähigkeit zu stärken. Seit 2024 wurden im Nationalen Artenhilfsprogramm bereits 25 Projekte mit insgesamt 72 Millionen Euro gefördert. Ein starkes Signal für den Artenschutz in Deutschland.“

Das Nationale Artenhilfsprogramm basiert damit auf zwei Finanzierungsquellen: Zum einen aus Haushaltsmitteln des Bundesumweltministeriums, zum anderen aus den zweckgebundenen Einnahmen, die aus Sonderabgaben in das Nationale Artenhilfsprogramm fließen.

Mit der Aktualisierung der Förderrichtlinie am 19. Februar 2026 können diese nun eingesetzt werden. Seit März sind bereits vier neue Projekte gestartet, die zum Teil so finanziert werden.

Ein Beispiel ist das Projekt „Fledermausschutz durch Kuh und Co“. Ziel ist es, Nahrungslebensräume zu verbessern und gleichzeitig die Insektenbiomasse zu erhöhen. Davon profitieren der Große Abendsegler und andere Fledermausarten, die häufig an Windenergieanlagen zu Schaden kommen. Auf diese Weise sollen sowohl das Überleben der Tiere als auch ihre Fortpflanzung verbessert werden.

Der Große Abendsegler ist eine der größten Fledermausarten in Deutschland. Er verbringt den Tag meist in Baumhöhlen und ist daher auf altholzreiche Wälder angewiesen. Die Art legt weite Strecken zurück: Zwischen den Fortpflanzungsgebieten im Nordosten Europas und den Überwinterungsgebieten im Südwesten fliegt der Große Abendsegler teils über 1500 km. Dabei überquert ein Großteil der weltweiten Population Deutschland. Sowohl bei der Jagd als auch bei der Wanderung ist der Große Abendsegler an Windenergieanlagen schlaggefährdet und ist die am häufigsten betroffene Fledermausart.

Die Bestände der Art gehen derzeit zurück. Gründe dafür sind insbesondere Windenergie-Altanlagen ohne Fledermaus-Abschaltungen, zu wenig geeignete Baumhöhlen und geringe Nahrungsverfügbarkeit. Letztere hängt unter anderem mit der Insektizidanwendung in der Landwirtschaft und der Trockenlegung von Feuchtgebieten und Gewässern zusammen. Daher werden in diesem Vorhaben viele Flächen naturnaher bewirtschaftet, zum Beispiel durch extensive Beweidung oder eine Vernässung von Gebieten. Das Projekt wird mit rund 10,96 Millionen Euro gefördert.

Hintergrund

Das Bundesamt für Naturschutz setzt mit Mitteln des Bundesumweltministeriums im Nationalen Artenhilfsprogramm insbesondere Projekte zum dauerhaften Schutz von Arten um, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffen sind. Im Programm werden Projekte finanziert, die langfristig und nachhaltig die Qualität und Vernetzung der Lebensräume dieser Arten fördern und deren Erhaltungszustand stabilisieren oder verbessern.

Weiterführende Informationen

Nationales Artenhilfsprogramm

https://www.bfn.de/thema/nationales-artenhilfsprogramm

Projektsteckbriefe zu den aus Sonderabgaben neu gestarteten Projekten:

Fledermausschutz durch Kuh und Co

https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/fledermausschutz-durch-kuh-co-flekuco

Großtrappe https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/artenhilfsprogramm-grosstrappe-schutz-der-metapopulation-und-ihrer-lebensraeume

Waldfledermäuse https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/lebensraumschutz-fuer-windkraftsensible-waldfledermaeuse

Kiebitz https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/kino-kiebitzschutz-norddeutschland-umsetzung-und-evaluation-von-massnahmen

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