Sicherheit

Bussgelder bis CHF 250’000: Validato erklärt die rechtlichen Leitplanken für Background Checks in der Schweiz

Für bestimmte Pflichtverletzungen beim Umgang mit Personendaten sieht das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) Bussgelder von bis zu CHF 250’000 vor, typischerweise gegen verantwortliche natürliche Personen und grundsätzlich bei Vorsatz. Nach Einschätzung von Validato, Schweizer Anbieter für Background-Checks und Human Risk Management, unterschätzen viele Unternehmen, wie konkret sich diese Vorgabe auf die alltägliche Ausgestaltung von Background Checks auswirkt: Art. 328b OR wirkt dabei wie ein inhaltlicher Filter, der bestimmt, was ein Arbeitgeber überhaupt prüfen darf.

Konkret dürfen Arbeitgeber Personendaten von Arbeitnehmenden laut Art. 328b OR nur bearbeiten, wenn diese Daten die Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrags erforderlich sind. Nicht alles, was technisch beschaffbar oder „interessant" ist, ist deshalb auch zulässig: Ein Check muss laut Validato stets einen konkreten Rollenbezug haben, den ein Unternehmen gegenüber der betroffenen Person und im Streitfall auch gegenüber einer Behörde plausibel begründen kann. Background Checks bewegen sich damit nicht in einem rechtsfreien Raum, sondern seit den 1990er-Jahren in einem zunehmend klareren Korsett aus Arbeits- und Datenschutzrecht.

Mit dem 1993 in Kraft getretenen Datenschutzgesetz von 1992 wurde erstmals ein allgemeiner Ordnungsrahmen für den Umgang mit Personendaten geschaffen, parallel dazu wurden die arbeitsrechtlichen Leitplanken im Obligationenrecht geschärft. Das revidierte Datenschutzgesetz vom 25. September 2020, in Kraft seit dem 1. September 2023, hat diese Leitplanken laut Validato weiter akzentuiert. „Die Konsequenz sind keine neuen Checklisten, sondern eine spürbar höhere Erwartung an Zweckbindung, Transparenz, Datensparsamkeit und Datensicherheit in der Umsetzung. Was früher gelegentlich im Graubereich lag, etwa eine breit angelegte Recherche ohne sauberen Rollenbezug, ist heute schlicht nicht mehr zulässig", meint André Naef, CEO von Validato.

Der rote Faden durch alle diese Regeln ist laut Validato die Verhältnismässigkeit: Je höher das Rollenrisiko, desto eher lässt sich ein vertieftes Screening sachlich begründen; je geringer das Rollenrisiko, desto schneller wird ein umfassender Check unverhältnismässig. Art. 328b OR macht genau diesen Rollenbezug zur zentralen Zulässigkeitsvoraussetzung, während das nDSG dazu zwingt, diese Logik in der Praxis konsequent umzusetzen – inklusive Transparenz und sauberer Prozessführung, die im Streitfall auch tatsächlich vorgelegt werden kann.

In der Praxis wird der Prüfumfang deshalb entweder extern vorgegeben, etwa durch Regulierung, interne Konzernrichtlinien oder Branchenstandards, oder anhand eines Human-Risk-Management-Frameworks abgeleitet: Das Unternehmen bewertet Risiken positionsbezogen – etwa Zugriff auf Vermögenswerte, Systemrechte, Kundengelder oder Leitungsfunktionen – und wählt daraus ein modulares, verhältnismässiges Set an Checks, beispielsweise in Form von drei Prüfpaketen für niedriges, mittleres und hohes Risiko. Validato bietet Schweizer Unternehmen eine entsprechend abgestufte Screening-Plattform an, die diese Risikoklassifizierung von Beginn an in den Prüfprozess integriert, statt sie nachträglich zu dokumentieren.

Über die Validato AG

Validato ist ein führender Anbieter für digitale Background Checks und Human Risk Management mit Sitz in Zürich. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.

Validato ist speziell auf die Anforderungen im DACH-Raum ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.

Mehr unter: www.validato.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Validato AG
Claridenstrasse 34
CH8002 Zürich
Telefon: +41 (44) 51577-77
Telefax: +49 (721) 182894304
http://validato.com

Ansprechpartner:
André Naef
CEO
Telefon: +41 44 515 77 78
E-Mail: andre.naef@validato.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel