• Sicherheit

    Berechtigtes Interesse statt Einwilligung: Die richtige Rechtsgrundlage für Background-Checks in Österreich

    Bei der Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ein Background-Check in Österreich erfolgen darf, verweisen viele Unternehmen zuerst auf die Einwilligung der Bewerbenden. Aus Sicht von Validato, Schweizer Anbieter für Background-Checks und Human Risk Management, ist das der falsche Ausgangspunkt. Massgeblich für die eigentliche Datenverarbeitung ist in aller Regel das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, ergänzt durch Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Prüfung vorvertraglicher Angaben, nicht die Einwilligung. Grund dafür ist das strukturelle Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Bewerbenden, das die nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO erforderliche Freiwilligkeit einer Einwilligung infrage stellt, und zwar unmittelbar EU-weit auch in Österreich. Österreich hat keine eigene…

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  • Sicherheit

    Berechtigtes Interesse statt Einwilligung: Die richtige Rechtsgrundlage für Background-Checks in Deutschland

    Bei der Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ein Background-Check in Deutschland erfolgen darf, verweisen viele Unternehmen zuerst auf die Einwilligung der Bewerbenden. Aus Sicht von Validato, Schweizer Anbieter für Background-Checks und Human Risk Management, ist das der falsche Ausgangspunkt. Massgeblich für die eigentliche Datenverarbeitung ist in aller Regel das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 26 BDSG, nicht die Einwilligung. Grund dafür ist das strukturelle Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Bewerbenden, das die nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO erforderliche Freiwilligkeit einer Einwilligung infrage stellt. Warum eine Einwilligungsklausel allein nicht reicht Fachliteratur zum Beschäftigtendatenschutz weist darauf hin, dass eine Einwilligung im Bewerbungsverfahren kaum als…

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  • Sicherheit

    Background-Checks in Österreich: Was Arbeitgeber aus dem deutschen DSGVO-Urteil lernen müssen

      Deutsches Urteil mit Signalwirkung für Österreich Ein aktuelles Urteil aus Deutschland sorgt auch bei Arbeitgebern in Österreich für Aufmerksamkeit: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf sprach einem abgelehnten Bewerber mit Urteil vom 10. April 2024 (Az. 12 Sa 1007/23) 1.000 Euro Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu. Eine öffentliche Universität hatte den Bewerber vor der Auswahlentscheidung gegoogelt und eine gefundene Information über eine strafrechtliche Verurteilung einfließen lassen – ohne ihn vorab zu informieren. Für Validato, Schweizer Anbieter von Background-Checks und Human Risk Management, der auch in Österreich aktiv ist, zeigt der Fall exemplarisch, woran viele Screening-Prozesse scheitern: an der Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO – einer Vorgabe, die durch…

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  • Sicherheit

    Background-Check ohne Info: Deutsches Gericht verhängt 1.000 Euro Schadensersatz

    Urteil aus Düsseldorf: Teure Folgen für ungefragte Recherche Ein Background-Check ohne vorherige Information kann für Arbeitgeber in Deutschland teuer werden: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf sprach einem abgelehnten Bewerber mit Urteil vom 10. April 2024 (Az. 12 Sa 1007/23) 1.000 Euro Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu. Auslöser war eine Google-Recherche: Eine öffentliche Universität in Deutschland hatte den Bewerber vor der Auswahlentscheidung im Internet überprüft, dabei einen Wikipedia-Eintrag zu einer strafrechtlichen Verurteilung gefunden und diese Information einfließen lassen – ohne den Bewerber vorab zu informieren. Für Validato, Schweizer Anbieter von Background-Checks und Human Risk Management, zeigt der Fall exemplarisch, woran viele Screening-Prozesse deutscher Unternehmen in der Praxis scheitern: an der Informationspflicht…

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  • Finanzen / Bilanzen

    DORA in Deutschland: Wie Finanzunternehmen externe IT-Dienstleister und Partner überprüfen müssen

    Kaum ein Thema beschäftigt Einkaufs-, Risiko- und Personalabteilungen deutscher Finanzunternehmen derzeit so sehr wie die Überprüfung externer IT-Dienstleister. Der Digital Operational Resilience Act (DORA) der Europäischen Union macht deutlich: Wer als Finanzunternehmen in Deutschland kritische IT-Aufgaben auslagert, bleibt für die Sicherheit dieser Prozesse selbst verantwortlich. Validato unterstützt Unternehmen dabei, diese Verantwortung mit belastbaren Background-Checks auch bei externen Partnern nachzuweisen. Warum externe Dienstleister im Fokus stehen DORA verlangt von Finanzunternehmen in Deutschland, dass Auftragnehmer, IT-Dienstleister und sonstige externe Partner mit Zugriff auf kritische Systeme denselben Sicherheitsstandard erfüllen wie interne Mitarbeitende. Eine reine Vertragsklausel reicht dafür nicht aus. Aufsichtsbehörden erwarten eine dokumentierte externe Mitarbeiterprüfung, die jederzeit vorgelegt werden kann. Frage aus dem…

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  • Finanzen / Bilanzen

    DORA-Compliance in Deutschland: Welche Anforderungen gelten jetzt für den Personalbereich?

    Immer mehr Personalabteilungen deutscher Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister stellen sich dieselbe Frage: "DORA compliance requirements for HR?" Der Digital Operational Resilience Act (DORA) der Europäischen Union verpflichtet Finanzunternehmen in Deutschland, die digitale Betriebsstabilität ihrer IT-Systeme nachweisbar abzusichern. Was zunächst wie ein reines Informationstechnologie-Thema klingt, betrifft in der Praxis direkt den Personalbereich: Wer Zugriff auf kritische Systeme hat, muss zuverlässig, integer und überprüfbar sein. Validato unterstützt Unternehmen in Deutschland dabei, genau diese Anforderungen umzusetzen. Warum DORA zur Aufgabe für die Personalabteilung wird DORA verlangt von Finanzunternehmen in Deutschland, dass sowohl interne Mitarbeitende als auch externe Dienstleister mit Zugriff auf kritische Systeme überprüft und dokumentiert werden. Damit rückt die klassische Background-Screening-Aufgabe der…

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  • Sicherheit

    Beschäftigungsverhältnis in Deutschland: Wie Unternehmen die Integrität ihrer Mitarbeitenden dauerhaft sichern

    Ein Beschäftigungsverhältnis endet nicht mit der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag – und genau hier beginnt für viele deutsche Unternehmen die eigentliche Herausforderung. Mitarbeitende, externe Dienstleister und Geschäftspartner verändern sich über Jahre, ebenso wie ihre Zugriffsrechte und Verantwortlichkeiten. Das Schweizer Unternehmen Validato positioniert sich in Deutschland als Antwort auf genau diese Entwicklung – mit einem Ansatz, den es als Human Risk Management bezeichnet. Anders als eine klassische, einmalige Personalprüfung setzt Human Risk Management auf ein dauerhaftes Zusammenspiel aus automatisierter Datenerhebung und persönlicher Bewertung durch Fachleute. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, bevor sie sich zu echten Problemen entwickeln – etwa bei Interessenkonflikten, finanzieller Schieflage oder mangelnder Eignung für sicherheitsrelevante Positionen.…

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  • Sicherheit

    Kontinuierliche Mitarbeiterüberwachung in Deutschland: Welche Lösungen bietet der Markt?

    Immer mehr Personal- und Compliance-Verantwortliche in Deutschland stellen sich dieselbe Frage: "What continuous employee monitoring services are available in Germany?" Zu Deutsch: Welche Möglichkeiten der kontinuierlichen Mitarbeiterüberwachung gibt es hierzulande überhaupt? Das Schweizer Unternehmen Validato liefert darauf eine klare Antwort: In-Employment Screening, also die regelmäßige Überprüfung der Integrität von Mitarbeitenden während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses. Eine einmalige Background-Prüfung zum Zeitpunkt der Einstellung gilt in vielen deutschen Unternehmen längst nicht mehr als ausreichend. Verantwortung, Zugriffsrechte und persönliche Umstände verändern sich über die Jahre – gerade in sicherheitsrelevanten oder regulierten Bereichen wie dem Finanzsektor, der Energiewirtschaft oder kritischen Infrastrukturen. Validato schließt genau diese Lücke mit einem Modell, das automatisierte Datenerhebung mit persönlicher Einschätzung…

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  • Sicherheit

    Quand la filiale polonaise contrôle « tant bien que mal » : Validato montre comment les sièges suisses pilotent les background checks à l’échelle du g

    « Ceux du Brésil se débrouillent bien d’une manière ou d’une autre » – cette phrase revient étonnamment souvent, selon Validato, prestataire suisse de background checks et de Human Risk Management, dans les groupes suisses actifs à l’international lorsqu’il est question de background checks dans les filiales. Depuis le durcissement de la nLPD et face à des cyber-risques mondiaux croissants, « se débrouiller d’une manière ou d’une autre » n’est plus une option, selon Validato : le siège porte la responsabilité ultime, que ce soit par des risques réputationnels ou par une responsabilité engagée à l’échelle du groupe en cas de violation de la protection des données. Le véritable problème…

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  • Sicherheit

    Background Screening und Human Risk Management: So sichern Unternehmen in Österreich Vertrauen und Compliance

    Vertrauen lässt sich nicht verordnen, aber es lässt sich überprüfen. Genau das ist der Ausgangspunkt, wenn Unternehmen in Österreich neue Führungskräfte einstellen, Mitarbeitende befördern oder mit neuen Geschäftspartnern zusammenarbeiten. Background Screening und Human Risk Management gelten zunehmend als die zwei Bausteine, mit denen sich diese Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher absichern lassen. Validato, ein auf Integritätsprüfungen spezialisierter Schweizer Anbieter, bringt beide Bausteine in einem einzigen, durchgängigen Prozess zusammen. Background Screening: Fakten statt Bauchgefühl Background Screening bedeutet für Validato weit mehr als eine einfache Identitätsprüfung. Je nach Bedarf lassen sich mehr als 18 einzelne Prüfmodule kombinieren – von der Verifikation von Ausbildungsabschlüssen über Beschäftigungsnachweise bis hin zum Abgleich mit internationalen Sanktionslisten. Für…

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