Mobile & Verkehr

Testlauf für Fahrradmitnahme in Freiburger Straßenbahnen startet zum 1. Oktober

  • Kostenlose Mitnahme nach 22 Uhr wird bis Ende März erprobt
  • Vorrang für Rollstuhlfahrende, Rollatoren und Kinderwagen
  • VAG prüft ergebnisoffen, ob dauerhafte Lösung möglich ist

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) startet am Donnerstag, 1. Oktober 2026, einen Testlauf für die Mitnahme von Fahrrädern in Straßenbahnen. Nachdem der Aufsichtsrat der VAG das Vorhaben grundsätzlich begrüßt hatte, stehen die Details für die Probephase fest. Bis Dienstag, 31. März 2027, können Fahrgäste ihre Fahrräder unter bestimmten Voraussetzungen zunächst kostenlos in den Bahnen mitnehmen.

Die Fahrradmitnahme ist ausschließlich ab 22 Uhr erlaubt: Sonntag bis Donnerstag jeweils bis 3 Uhr des Folgetags sowie freitags, samstags und vor Feiertagen bis 5 Uhr des Folgetags.

In diesem Zeitraum sind die Fahrzeuge in der Regel weniger stark ausgelastet. Zudem setzt die VAG dann nach Möglichkeit größere Straßenbahnen mit durchgängigem Niederflureinstieg ein. Nicht erlaubt bleibt die Mitnahme von Fahrrädern in Bussen.

Klare Regeln und Vorrang für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste

Die VAG betont, dass der Zustieg mit Fahrrad an der sogenannten Rollstuhl-Tür mit Rampe nicht gestattet ist. Je nach Fahrzeugtyp ist dies die zweite oder dritte Tür von der Fahrzeugspitze aus.  An den anderen Zustiegstüren haben Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrende, Fahrgäste mit Rollator sowie Personen mit Kinderwagen jederzeit Vorrang. An Aufklebern an den Einstiegstüren erkennen Fahrgäste, ob ein Zustieg mit Velo erlaubt ist. 

Die Mitnahme von Fahrrädern ist nur möglich, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Möchten bevorrechtigte Fahrgäste zusteigen, so sind Fahrradfahrende verpflichtet, auszusteigen und die nächste Bahn zu nehmen. Ein Anspruch auf die Mitnahme eines Fahrrads besteht nicht. Radfahrende sind für einen sicheren Halt ihres Velos verantwortlich. Im Mehrzweckbereich können Räder, Rollstühle oder Kinderwagen mit Schlaufen gesichert werden.

Erlaubt sind Fahrräder in Standardgröße sowie E-Bikes oder Pedelecs. Nicht mitgenommen werden dürfen Lastenräder, Tandems oder Fahrräder mit Anhänger.

Der Wunsch nach einer Fahrradmitnahme wurde in den vergangenen Jahren immer wieder an die VAG herangetragen – von Bürger*innen, aus der Politik sowie aus dem Aufsichtsrat. Bereits in den 1990er Jahren hatte die VAG einen ähnlichen Versuch unternommen. Inzwischen haben sich die Voraussetzungen jedoch deutlich verändert: Größere Fahrzeuge mit mehr Platz stehen heute häufiger zur Verfügung als damals.

Auswertung der Ergebnisse und möglicher Abbruch des Testlaufs

Die VAG behält sich vor, den Testlauf bei vermehrten kritischen Situationen oder Konflikten jederzeit abzubrechen. In den kommenden Monaten wird sie auswerten, wie sich die Fahrradmitnahme im Betriebsalltag bewährt. Dabei fließen Rückmeldungen von Fahrgästen, Fahrpersonal und Fahrgastbeirat ein. Entscheidend ist, ob die Mitnahme ohne größere Konflikte möglich ist. Ob das Angebot dauerhaft eingeführt wird, wird frühestens zum Abschluss der Testphase entschieden.

Alle Fragen zur Fahrradmitnahme beantwortet die VAG in ihrem Blog unter: https://blog.vag-freiburg.de/

Rückmeldungen zum Testlauf nimmt die VAG unter kundenservice@vagfr.de entgegen.

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