Tierische Veredelung stärken – Ernährungssicherung gewährleisten
Mit ihrem Vorschlag COM(2025) 560 final vom 16. Juli 2025 hat die Kommission zugleich einen konkreten Rahmen für die künftige Agrarförderung vorgelegt. Für die tierische Veredelung ist insbesondere Artikel 11 zur gekoppelten Einkommensstützung relevant. Er sieht bereits jährliche Zahlungen je förderfähiger Hektarfläche, Tier oder Tieräquivalent vor. Die Mitgliedstaaten können damit bestimmte Agrarsektoren, Erzeugnisse oder Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit unterstützen, die aus sozioökonomischen oder ökologischen Gründen wichtig sind.
An diesem bestehenden Instrument sollte angesetzt und die gekoppelte Einkommensstützung gezielt um eine Veredelungskomponente weiterentwickelt werden.
1. Ernährungssicherung in der Förderung sichtbar machen
Die Ernährungssicherung ist bereits Bestandteil des KOM-Vorschlags. Trotzdem sollte die GAP die besondere Leistung tierhaltender Betriebe berücksichtigen, Biomasse, die für die menschliche Ernährung nicht unmittelbar nutzbar ist, in hochwertige Lebensmittel umzuwandeln. Die tierische Veredelung leistet damit einen eigenständigen Beitrag zur Ernährungssicherung und sollte in der Ausgestaltung der gekoppelten Einkommensstützung entsprechend berücksichtigt werden.
2. Artikel 11 gezielt weiterentwickeln: gekoppelte Veredelungsprämie
Die Forderung richtet sich nicht gegen eine flächenbezogene Förderung. Der KOM-Vorschlag sieht neben der gekoppelten Einkommensstützung weitere Förderinstrumente vor. Ziel ist vielmehr, die bereits vorgesehene gekoppelte Unterstützung nach Artikel 11 um eine gezielte Veredelungskomponente zu ergänzen.
Die Veredelungsprämie sollte:
• an die Tierzahl bzw. das Tieräquivalent gekoppelt sein,
• die unterschiedliche Veredelungsleistung verschiedener Tierarten berücksichtigen,
• die Fähigkeit zur Nutzung nicht unmittelbar für den Menschen verwertbarer Biomasse als ein Kriterium einbeziehen,
• ökologische Leistungen der Tierhaltung, etwa Grünlandnutzung und bestimmte extensive Haltungsformen, angemessen berücksichtigen und
• einfach, nachvollziehbar und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand umsetzbar sein.
Damit würde die bestehende Logik der gekoppelten Einkommensstützung weiterentwickelt, anstatt ein vollständig neues Förderinstrument neben die GAP-Systematik zu stellen.
3. Tierhaltung innerhalb der gekoppelten Förderung angemessen berücksichtigen
Die tierbezogene Förderung sollte innerhalb des bestehenden Förderrahmens weiterentwickelt werden. Bestehenden gekoppelte Zahlungen sollten in die neue Systematik integriert und um weitere Tierarten ergänzt werden.
Ziel ist eine kohärente Regelung, die die tierische Veredelungsleistung als eigenständigen Fördergrund berücksichtigt und zugleich die übrigen Fördermöglichkeiten der GAP erhält.
4. Mehr Tierarten berücksichtigen – Leistungen differenziert honorieren
Eine Veredelungskomponente sollte nicht auf einzelne Tierarten beschränkt werden. Aus Sicht der Ernährungssicherung und der unterschiedlichen Leistungen der Tierhaltung sind insbesondere folgende Tierarten bzw. Haltungsformen einzubeziehen:
• Zuchtsauen
• Mutterkühe
• Milchkühe
• Schafe
• Mutterziegen
• Legehennen
Die konkrete Ausgestaltung der Fördersätze sollte auf nachvollziehbaren, objektiven Kriterien beruhen. Dabei sind sowohl die jeweilige Veredelungsleistung als auch weitere Leistungen, beispielsweise die Nutzung von Grünland oder Beiträge zu Biodiversität und Nährstoffkreisläufen, zu berücksichtigen.
Eine solche Differenzierung darf nicht dazu führen, dass einzelne Tierarten oder Haltungsformen ohne nachvollziehbare Begründung aus der Förderung ausgeschlossen werden. Die Kriterien müssen transparent und praktikabel sein.
Unsere Forderungen an die Politik
Wir fordern eine Weiterentwicklung des Artikels 11 des KOM-Vorschlags COM(2025) 560 final mit dem Ziel,
→ eine gekoppelte Veredelungskomponente innerhalb der Einkommensstützung für relevante Nutztierarten zu verankern,
→ die Förderung an Tierzahl bzw. Tieräquivalent und objektiv definierte Veredelungsleistungen zu koppeln und damit die tierbezogene Förderung gegenüber einer rein flächenbezogenen Betrachtung stärker zu berücksichtigen,
→ die Fähigkeit der Tierhaltung zur Veredelung nicht unmittelbar für den Menschen nutzbarer Biomasse in hochwertige Lebensmittel als Förderkriterium anzuerkennen,
→ ökologische Zusatzleistungen wie Grünlandnutzung und bestimmte biodiversitätsfördernde Haltungsformen angemessen zu berücksichtigen,
→ für die einbezogenen Tierarten transparente und planbare Fördersätze je Tier bzw. Tieräquivalent vorzusehen und
→ die Förderung so auszugestalten, dass sie einfach, nachvollziehbar und mit geringem Verwaltungsaufwand für die Betriebe umgesetzt werden kann.
Damit kann die bestehende Systematik der gekoppelten Einkommensstützung gezielt weiterentwickelt und die tierische Veredelung als Bestandteil einer multifunktionalen, auf Ernährungssicherung und ökologische Leistungen ausgerichteten Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden.
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