Finanzen / Bilanzen

Kurz gefragt: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – was muss ich beachten?

Seit Jahresbeginn ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform durch ein einheitliches Verfahren, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), abgelöst worden. Wer krankgeschrieben ist, muss seinem Arbeitgeber keinen gelben Zettel mehr vorlegen. Die Arztpraxen übermitteln die Krankschreibung für die Krankenkasse direkt und digital an die gesetzlichen Krankenkassen. Von dort können sie Arbeitgeber neuerdings abrufen. Beschäftigte müssen sich jedoch weiterhin beim Arbeitgeber unverzüglich krankmelden. Dies kann etwa telefonisch oder per E-Mail sein. Wer eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, sollte daran denken, die Papierausfertigung für den Versicherten rechtzeitig an seine Versicherung zu schicken, erklärt die uniVersa Krankenversicherung. Je nach vereinbarter Karenzzeit kann dies aber auch erst gegen Ende der Lohnfortzahlung sein. Beim Bezug des Krankentagegelds muss die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig nachgewiesen werden. Eine automatische elektronische Meldung erfolgt hier nicht.
Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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