Verbraucher & Recht

Tod eines Piloten: Tragisch, aber kein außergewöhnlicher Umstand

Der Tag begann für Crew und Passagiere einer portugiesischen Airline tragisch: Am Morgen des Fluges von Stuttgart nach Lissabon wurde der Copilot tot in seinem Hotelzimmer aufgefunden. Die geschockten Kollegen meldeten sich fluguntauglich, woraufhin erst am Nachmittag ein Ersatzflug organisiert wurde. Eine Entschädigung wollte die Airline nach Angaben der ARAG Experten nicht zahlen. Das Argument der Fluggesellschaft: Der Tod eines Mitarbeiters sei ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union, die sie von Ausgleichspflichten befreit. Doch das sahen die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) anders: Da eine Airline stets mit der plötzlichen Abwesenheit wichtiger Mitarbeiter rechnen müsse – auch durch Krankheit sei dies immerhin möglich – gehöre derlei Planung von Ersatzflügen zur normalen Tätigkeit eines Unternehmens (Az.: C-156/22 bis C-158/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel