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Dauerprojekt ESG-Reporting: Steigende CSRD-Anforderungen effizient und zukunftssicher abbilden

Das Jahr 2023 startet direkt mit einem wichtigen Meilenstein für das ESG-Reporting: Am 5. Januar 2023 ist die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) in Kraft getreten. Diese führt zu einer umfangreichen und verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für die Versicherungswirtschaft.

Mit der CSRD werden detailliertere Berichtspflichten als im Rahmen der derzeitigen Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) eingeführt, einschließlich der obligatorischen Offenlegung von Menschenrechten, Umweltrechten, sozialen Rechten und Governance-Faktoren. Sie gilt für ein breiteres Gebiet und Themenspektrum.

Die nichtfinanzielle Berichterstattung muss nun geprüft und als Teil eines digitalen Lageberichts der Unternehmen veröffentlicht werden. Dadurch wird die nichtfinanzielle Berichterstattung der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt.

Die CSRD wird zusammen mit der EU-Taxonomie zu einem Dauerprojekt für alle Unternehmen, da deren ESG-Grenzwerte, -Aktivitäten und zugrunde liegenden Umweltziele sukzessive erweitert und verschärft werden. Die heute schwerpunktmäßig qualitativ geprägte Nachhaltigkeitsberichterstattung der Versicherer wird um ein umfangreiches regelmäßiges quantitatives Reporting im Sinne einer Nachhaltigkeits-Jahresberichterstattung mit voller Prüfungsrelevanz ergänzt. Die neuen Meldepflichten gemäß der CSRD gelten für Versicherungsunternehmen stufenweise ab 2024, da sie schon jetzt von der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) betroffen sind.

Als neuer Berichtsbestandteil der CSRD gelten bereits für 2022 die Angabe der Bewertung der Taxonomie-Fähigkeit und ab 2023 die Bewertung der Taxonomie-Konformität. Nach einem Klassifizierungssystem müssen Unternehmen den taxonomiekonformen Anteil an ihren Umsatzerlösen, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) und den Bezug zur Nachhaltigkeitsstrategie darstellen.

Reportingpflichten der CSRD im Überblick:

  • Nachhaltigkeitsbericht nach einem einheitlichen EU-Berichtsstandard (ESRS)
  • Veröffentlichung im Lagebericht
  • Veröffentlichung in einem maschinell auslesbaren Format
  • Pflicht zur externen Prüfung

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Alle ESG-Änderungen inkl. Auswirkungen auf Versicherer haben wir als Fachartikel in der Zeitschrift für Versicherungswesen zusammengefasst.

Erfahren Sie:

  • Welche Bereiche in der Versicherungswirtschaft am meisten von der CSRD betroffen sind
  • Welche zentrale Rolle die Kapitalanlagen bilden
  • Welche Ansätze zur Nachhaltigkeitsbewertung existieren
  • Wie das Thema organisatorisch abgebildet werden kann
  • Wie die Datenerhebung und das -Management gelingen
  • Wie das Reporting in die bestehende IT-Architektur integriert werden kann

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