Wichtige O- bis O- Regel – Winterreifenpflicht in Deutschland und im Ausland beachten
Situative Winterreifenpflicht in Deutschland bedeutet, keine generelle, also termingebundene Winterreifenpflicht, sondern bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. darf nur mit Winterreifen mit dem „Alpine-Symbol“ (Berg und Schneeflocke) gefahren werden. M+S-Reifen ohne das Schneeflockensymbol dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden, wenn die Reifen vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Seit dem 1. Januar 2018 hergestellte Winterreifen müssen das Alpine-Symbol tragen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskieren Auto- und Motorradfahrer ihren Versicherungsschutz. Für das Ausland gelten oft weitergehende Bestimmungen.
Siegfried Karle, Präsident der GVI, weist speziell im Hinblick auf die kommende Feriensaison in den Skigebieten darauf hin, dass sich die deutschen Autofahrer über die Bestimmungen der Winterreifenpflicht im Ausland informieren sollten. Winterreifen und Schneeketten bieten bei Schnee und Schneeglätte immer noch die besten Voraussetzungen für eine unfallfreie Fahrt in Deutschland und im Ausland.
Wer beispielsweise ohne Winterreifen im naheliegenden Ausland unterwegs ist und die dort gültige unbedingte Winterreifenpflicht ignoriert, riskiert mit einer „sommerlichen“ Bereifung hohe Bußgelder. Ganz zu schweigen vom eventuellen Verlust des Kaskoschutzes bei einem Unfall auf schnee- und eisglatten Straßen, mahnt der Fachmann weiter.
Ausführliche Informationen und Hinweise zur „Winterreifenpflicht – Was müssen sie beachten“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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