• Finanzen / Bilanzen

    Haftpflichtversicherung – ab 1. März sind blaue Kennzeichen für Mofa, Roller, E-Scooter, S-Pedelecs und Co. gültig

    Wer ab dem 1. März 2024 mit seinem Mofa oder Roller noch mit einem schwarzen Kennzeichen unterwegs ist, besitzt keine Haftpflichtversicherung mehr und macht sich strafbar. „Die für 2024 gültigen Kennzeichen sind blau und bei den Kfz-Versicherern erhältlich“, informiert Jürgen Buck, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Die blauen Kennzeichen sind allerdings nicht nur für Roller, Mofas und Moped Pflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise einer begrenzten Höchstgeschwindigkeit und Hubraum, benötigen unter anderem auch Elektrofahrräder (S-Pedelecs) und motorisierte Krankenfahrstühle das „kleine“ blaue Kennzeichen. Auch Elektro-Tretroller (E-Scooter) benötigen das blaue Kennzeichen, allerdings in verkleinerter Form zum Aufkleben. Die Unterschiede in den Beiträgen der Haftpflichtversicherung sind von Versicherer zu Versicherer verschieden,…

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    Depotcheck und Rebalancing nach gutem Börsenjahr 2023 sinnvoll

    Bis Ende Januar erhalten die meisten Anleger den Jahresdepotauszug ihres Wertpapierdepots. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger den Jahresdepotauszug nicht einfach abzulegen, sondern dabei sein Wertpapierdepot neu zu ordnen, Gewinne über ein Rebalancing zu sichern sowie besser vor künftigen Kursrückgängen zu schützen. Mit einem kostenlosen Depotcheck bietet die GVI eine Hilfe an. Die Wertpapierdepots vieler Anleger bergen oftmals enorme Risiken, die sehr anfällig sind für Kursrückgänge. „Laut unseren Erfahrungen und Betrachtung von Jahresdepotauszügen besteht in den Wertpapierdepots eine zu geringe Streuung oder ein sogenanntes Klumpenrisiko, wo verschiedene Fonds die gleichen Einzel-Titel halten. Somit besteht oft die Gefahr, dass einzelne Ereignisse große Auswirkungen auf das Wertpapierdepot haben“,…

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    Skifahren– ohne Versicherungen keine Abfahrt im Wintersport

    Viele tausende Sportbegeisterte gehen zum Skifahren. Leider verunglücken beim Wintersport Einige mehr oder minder schwer. Das berühmte Beispiel von Michael Schumacher vor zehn Jahren dient noch immer als warnendes Beispiel. Zudem drohen nach Unfällen auch Schadenersatzklagen Dritter oder eigene Einkommensausfälle. Aber nicht jeder ist so vermögend, dass die damit verbundenen Kosten ohne Versicherungen problemlos getragen werden können. Daher sollte vor der Fahrt in den Ski-Urlaub der Versicherungsschutz überprüft werden, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Ein Tipp am Rande: Denken Sie auch daran, Schneeketten ins Auto zulegen und vergessen Sie nicht Eiskratzer, Decken und eventuell eine Schaufel! Zahlreiche Skiunfälle passieren jedes Jahr auf der Piste beim Wintersport, die…

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    Börsenprognosen für 2024 können ignoriert werden

    Immer wenn ein neues Jahr anbricht, versuchen sich viele Börsenkenner als Wahrsager. Die Treffsicherheit der Börsenprognosen ist dabei häufig nicht der Rede wert. Viel wichtiger ist es bei der Geldanlage langfristig zu denken und zu handeln, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt Tipps. „Alle Börsenprognosen von Börsengurus können getrost ignoriert werden. Egal wie sie heißen und noch so kompetent und erfahren erscheinen mögen. Es gibt niemanden, der die Entwicklung von Aktienkursen verlässlich vorhersagen könnte“, weist GVI-Präsident Siegfried Karle hin. Börsenprognosen hin oder her. Interessanter als der Blick auf 2024 ist eigentlich der Blick auf die kommenden Jahrzehnte. Nach einem goldenen Jahrzehnt für die Aktienanlage, könnte…

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    Krankenkassen erhöhen Beiträge – einfacher Kassenwechsel kann sich jetzt lohnen

    Von den 94 Gesetzlichen Krankenkassen haben 45 Kassen ihre Beiträge erhöht und vier Kassen ihre Beiträge zum Jahresanfang gesenkt. Die Beitragsspanne liegt derzeit zwischen 15,5 und 17,3 Prozent. Mit einem Kassenwechsel können dadurch je nach Einkommen und Krankenkasse bis zu rund 560 Euro im Jahr gespart werden. Jedoch sollte beim Kassenwechsel nicht nur der Beitrag verglichen werden, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Seit 1. Januar 2015 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent vom Bruttoeinkommen (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.175 Euro monatlich bzw. 62.100 Euro jährlich) als Krankenkassenbeitrag. Die Krankenkasse kann jedoch zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz als Zusatzbeitrag erheben, was mittlerweile alle Krankenkassen durchführen. Die…

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    Bonusprogramm der Krankenkassen – Versicherte sollten Fristen beachten

    Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen eines kostenlosen Bonusprogramms Geldprämien oder Kostenzuschüsse von teilweise mehreren Hundert Euro pro Jahr an. Oft wird dies jedoch von den Versicherten nicht genutzt oder die Frist zur Einreichung versäumt, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen eines Bonusprogramms – teilweise auch als Bonusmodell bezeichnet – Geldprämien oder Kostenzuschüsse von teilweise mehreren Hundert Euro pro Jahr an. Die Krankenkassen wollen mit ihren Bonusprogrammen Anreize schaffen, dass die Versicherten an gesundheitsförderlichen Programmen und ärztlichen Untersuchungen teilnehmen. „Allerdings verschenken Krankenversicherte die Geldprämien oder Kostenzuschüsse aus dem Bonusprogramm ihrer Krankenkasse nach unseren Erfahrungen oft aus…

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    Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung unbedingt mit Nachversicherungsoption abschließen

    Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, dass auch Nachversicherungsoptionen vereinbart sind, um an sich ändernde Lebensumstände reagieren zu können. Diese können sehr wichtig sein, denn bei Nachversicherungsoptionen entfällt eine weitere Gesundheitsprüfung. Doch aufgepasst: Nicht alle Versicherer bieten diese Nachversicherungsoptionen ausreichend an bzw. sind diese unterschiedlich ausgestaltet. Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps. Lebensumstände können sich ändern: man heiratet, bekommt Kinder, baut ein Haus oder sucht einen anderen Job mit mehr Gehalt. Darauf muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung mit höheren Versicherungssummen angepasst werden können, am besten ohne erneute Gesundheitsprüfung. Denn diese kann einem einen Strich durch die Rechnung…

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    Autoversicherung – Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

    Viele Autobesitzer erhielten mittlerweile die Beitragsrechnung für ihre Autoversicherung mit Ankündigung einer Beitragserhöhung für das Jahr 2024. Wer die Autoversicherung deswegen wechseln möchte und den üblichen Stichtag für die Kündigung Ende November versäumt hat, besitzt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung eine zweite Chance, darauf macht die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) jetzt aufmerksam. Siegfried Karle, Präsident der GVI, weist auf ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Autoversicherung hin. Bedingung für das Sonderkündigungsrecht ist, dass sich der Beitrag der Autoversicherung, ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadensfalles, erhöht hat. Somit haben betroffene Autofahrer noch einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung Zeit, ihre Autoversicherung zu kündigen. Eine Beitragserhöhung ist manchmal auf der…

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    Tag des Ehrenamtes – Ehrenamtliche müssen unbedingt ihren Versicherungsschutz überprüfen

    Sehr viele Institutionen und Vereine wären ohne ehrenamtliche Helfer ihren Aufgaben nicht gewachsen. In Deutschland engagiert sich mehr als jeder Dritte in einem Ehrenamt, z. B. in sozialen Bereichen, im Katastrophenschutz und vor allem im sportlichen Vereinsleben. Um dieses freiwillige und hoch zu schätzende Engagement hinreichend zu ehren, hat die UN den 5. Dezember zum Tag des Ehrenamtes erhoben. Es gibt aber auch warnende Stimmen. „Viele Helfer im Ehrenamt wissen nicht, ob sie bei ihrer Tätigkeit einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen“, betont Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Durch Unfälle, auch im Ehrenamt, kann es schnell zu schweren bleibenden körperlichen Schäden kommen, welche bis zur Berufsunfähigkeit führen…

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    Kündigungstermin bei Auto-Versicherung verstreicht bald

    Viele Autofahrer können ihre Kosten für die Auto-Versicherung durch einen Wechsel reduzieren. Dafür muss aber jetzt gehandelt werden, da der übliche Kündigungstermin der Auto-Versicherung verstreicht. Bis zum 30. November muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen. Doch nicht nur der Preis ist entscheidend, sondern auch vertragliche Bestandteile sind bei einem Wechsel zu beachten, wie z.B. die Rückstufung im Schadensfall, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Die meisten Tarife der Auto-Versicherungen sehen eine Hauptfälligkeit zum 1. Januar vor. Auf Grund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat, muss die Kündigung bis zum 30. November dem Versicherer vorliegen. Einen Wechseltipp gibt Siegfried Karle, Präsident der GVI, gleich mit auf den Weg:…