
Phishing-Attacke auf Steuerzahler: Gefälschte Finanzamt-Mails im Umlauf
So funktioniert die Phishing-Masche beim Thema Steuern
Die gefälschten E-Mails wirken täuschend authentisch. Sie tragen Absender wie „info@bzst-zahlungsfrist.com“ oder „news@elsta.de“ und enthalten Hinweise auf angebliche Steuererstattungen oder überfällige Zahlungen. Oft wird Druck aufgebaut – mit Fristen, Strafgebühren oder der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Typische Merkmale der Phishing-Mails:
- Gefälschte Absender und offizielle Logos
- PDF-Anhänge mit scheinbaren Steuerbescheiden
- Links zu täuschend echten, aber gefälschten Webseiten (z. B. ELSTER)
- Formulare zur Eingabe von Steuer-ID, Kontonummer oder Kreditkarteninformationen
Im schlimmsten Fall drohen:
- Identitätsdiebstahl (z. B. Anmeldung auf Steuerportalen im Namen des Opfers)
- Unberechtigte Kontoabbuchungen oder Kreditkartenmissbrauch
- Manipulation steuerlicher Daten
- Langfristige Überwachung durch Cyberkriminelle
Rechtslage Datenlecks: Schadensersatz auch ohne finanziellen Schaden möglich
Oft gelangen Phishing-Täter an persönliche Daten durch frühere Datenlecks – zum Beispiel bei Facebook, Mastercard oder Mobilfunkanbietern. Doch auch wenn Betroffene (noch) keinen finanziellen Verlust erlitten haben, bestehen rechtliche Ansprüche.
- Europäischer Gerichtshof (EuGH): Schon der unbefugte Abfluss personenbezogener Daten kann einen ersatzfähigen Schaden darstellen. Kontrollverlust, emotionaler Stress oder die bloße Gefahr eines Missbrauchs reichen aus.
- Bundesgerichtshof (BGH): In seinem Urteil vom November 2024 zum Facebook-Datenleck stellte der BGH klar: Auch bei bloßem Datenabfluss besteht ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz – mit Entschädigungssummen von 1.000 € oder mehr.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits erfolgreich Schadensersatz gegen Unternehmen wie Meta, Mastercard und Samsung durchgesetzt. Über den Datenleck-Online-Check prüfen wir unverbindlich, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Welche Cyber-Angriffe drohen Verbrauchern?
Phishing ist nur eine von vielen Bedrohungen, denen sich Verbraucher heute ausgesetzt sehen. Hier ein Überblick über die häufigsten Maschen – mit Beispielen aus der Praxis:
- Phishing (E-Mail): Gefälschte Mails von Banken oder Behörden fordern zur Eingabe persönlicher Daten auf.
Beispiel: Gefälschte Finanzamt-Mails verweisen auf angebliche Rückerstattungen – wer klickt, landet auf einer falschen ELSTER-Seite. - Smishing (SMS): Phishing per SMS mit Links zu gefälschten Webseiten.
Beispiel: Eine angebliche DHL-Benachrichtigung fordert zur Paketverfolgung auf – und fragt persönliche Daten ab. - Vishing (Telefon): Betrüger rufen als angebliche Support-Mitarbeiter an.
Beispiel: „Microsoft“ meldet sich wegen eines Virus – tatsächlich wird ein Fernwartungstool installiert. - Malware / Trojaner: Schadsoftware gelangt über Anhänge oder Downloads auf den Rechner.
Beispiel: Eine gefälschte Rechnung im Anhang installiert beim Öffnen einen Trojaner. - Fake-Shops: Scheinbar echte Onlineshops locken mit Billigangeboten.
Beispiel: Sneaker zu 70 % Rabatt – Ware wird bezahlt, aber nie geliefert. - Identitätsdiebstahl: Gestohlene Daten werden genutzt, um Verträge oder Konten zu eröffnen.
Beispiel: Nach einem Datenleck wird ein Handyvertrag im Namen des Opfers abgeschlossen. - Credential Stuffing: Gestohlene Zugangsdaten werden bei anderen Portalen ausprobiert.
Beispiel: E-Mail und Passwort aus einem Datenleck funktionieren auch bei PayPal – Konto wird übernommen
Wie schützen Sie Ihre Daten vor den Steuer-Cyberkriminellen?
Verbraucher werden von Mails, SMS und Anrufen aktuell regelrecht bombardiert. Wie lässt sich das Worst-Case-Szenario verhindern?
- Seien Sie misstrauisch bei E-Mails mit Zeitdruck („Letzte Mahnung“, „Frist läuft heute ab“)
- Klicken Sie nicht auf Links oder Anhänge unbekannter Absender
- Rufen Sie ELSTER oder Steuerportale immer direkt über den Browser auf
- Prüfen Sie Absenderadressen sorgfältig – kleine Tippfehler sind verdächtig
- Geben Sie keine sensiblen Daten per Mail oder SMS weiter
- Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Banken und Steuerportalen
- Verdächtige Steuer-Phishing-Mails melden an:
report@bzst.bund.de
phishing@bsi.bund.de
Jetzt Anspruch prüfen lassen – bevor es zu spät ist
Wer von einem Datenleck betroffen ist, sollte handeln. Unsere Kanzlei bietet eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung im Datenleck-Online-Check an. Gemeinsam prüfen wir, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht – und wie Sie Ihre Daten schützen und sich gegen Missbrauch zur Wehr setzen können. Sind sensible personenbezogene Daten im Internet öffentlich einsehbar, kann eine Phishing-Attacke den Verbraucher auch Jahre später treffen. Das Internet vergisst nichts.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist auf Verbraucher- und Verwaltungsrecht spezialisiert und betreibt Standorte in Lahr, Stuttgart und Ettenheim. Mit 19 Anwälten und Fachanwälten vertritt sie Mandanten in den Bereichen Datenschutz, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, IT- und Versicherungsrecht. Dr. Stoll & Sauer führte unter anderem die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen (830-Millionen-Euro-Vergleich für 260.000 Verbraucher) und leitet aktuell die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Auch gegen Meta führen unsere Anwälte eine Sammelklage zum Facebook-Datenleck. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wurde die Kanzlei für ihre führende Rolle im Verbraucherrecht ausgezeichnet.
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