Mobile & Verkehr

Achtung bei Urlaubsfahrten mit dem Auto ins Ausland

Im April erschien eine Schlagzeile, die davor warnte, dass falsche Reifen in Italien teuer werden können (Strafe bis zu 1.734 Euro). In dem Artikel wurde auf eine Neuerung in Italien hingewiesen, die Winter- und Ganzjahresreifen betrifft. Sie besagt, dass diese Reifenarten zwischen 16. Mai und 15. Oktober nur dann noch gefahren werden dürfen, wenn der Geschwindigkeitsindex (Speedindex) auf den Reifen mindestens so hoch ist wie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegeben. Ein höherer Wert auf den Reifen ist zulässig, ein niedriger nicht.

Was viele ebenfalls nicht wissen: Auch eine bereits 20 Jahre alte Änderung in den Fahrzeugpapieren kann bei Kontrollen Ärger bereiten. 2005 erfolgte eine EU-weite Anpassung der Fahrzeugdokumente. Aus dem Fahrzeugschein wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I). Aber seitdem ist dort auch nur noch eine einzige Reifengröße eingetragen. Was bedeutet das konkret?

Nur eine Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung Teil I – aber nicht die einzig zulässige

Die gute Nachricht vorweg: Die in der ZB I angegebene Reifengröße ist nicht zwangsläufig die einzig zulässige Option. Fahrzeughalter können weiterhin andere geeignete Reifengrößen nutzen, sofern diese in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity beziehungsweise COC-Dokument) oder in anderen offiziellen Nachweisen aufgeführt sind.

Warum diese Änderung?

„Die Vereinfachung der Fahrzeugpapiere basierte damals auf einer EU-weiten Vereinheitlichung und sollte behördliche Abläufe optimieren“, erklärt Werner Thermann von Tönjes, Dienstleister im Bereich der Kfz-Zulassung und Kfz-Kennzeichen. Die Fahrzeughersteller liefern die Zulassungsdaten an die Behörden, die daraufhin nur eine Reifendimension in den Fahrzeugschein übernehmen. Das sorgt bei vielen Autofahrern jedoch für Unsicherheit, insbesondere beim saisonalen Reifenwechsel oder auf breiteren Felgen.

Worauf sollten Autofahrer achten?

Das COC-Dokument oder Gutachten prüfen, wenn ein Reifenwechsel ansteht: Welche weiteren Reifengrößen zulässig sind, steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder kann durch ein TÜV-Gutachten bestätigt werden.

Wichtiger Tipp: Wer eine andere als die in der ZB I eingetragene Reifengröße fährt, sollte immer den passenden Nachweis dabeihaben, um mögliche Diskussionen – etwa bei Verkehrskontrollen – zu vermeiden.

Über die Tönjes Holding AG

Das Familienunternehmen mit Sitz in Delmenhorst bei Bremen besteht bereits seit 1832. Seit mehr als 40 Jahren ist der Dienstleister im Bereich der Kfz-Zulassung und Kfz-Kennzeichen bundesweit einer der Marktführer. Zudem baut und vertreibt Tönjes weltweit seine eigenen Maschinen. Mit über 1.200 Mitarbeitenden in mehreren Tochtergesellschaften betreibt das Unternehmen ein deutschlandweites Netz aus über 250 Prägestellen und über 50 regionalen Zulassungsdiensten sowie das innovative digitale Zulassungsportal T-Kfz.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Tönjes Holding AG
Syker Str. 201
27751 Delmenhorst
Telefon: +49 (4221) 7950
Telefax: +49 (4221) 705-05
https://www.toenjes.ag/

Ansprechpartner:
Werner Thermann
Projektmanagement
E-Mail: presse@toenjes.ag
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel