
Solar-Boost für Unternehmen
Steuerliche Anreize für PV-Anlagen
Kernstück der neuen Regelung ist die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter, wozu gewerblich genutzte PV-Anlagen (in der Regel für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027) zählen.
- Degressive AfA: Je nach genauer Ausgestaltung der Regelung sind aktuell bis zu 30 % degressive Abschreibung pro Jahr im Gespräch. Dies ermöglicht es Unternehmen, einen deutlich höheren Anteil der Investitionskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend zu machen als bei der linearen Abschreibung.
- Kombination mit Sonderabschreibung und IAB: Durch die clevere Kombination der degressiven AfA mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG (bis zu 40 % der Anschaffungskosten für kleine und mittlere Unternehmen) und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) (bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten vor der Investition) können Unternehmen im ersten Jahr Abschreibungen von über 55 % bis zu 62 % der Investitionskosten realisieren.
Liquiditätsvorteil und verkürzte Amortisation
Diese steuerlichen Vorteile führen zu einer sofortigen und spürbaren Senkung der Steuerlast und damit zu einer Verbesserung der Liquidität des Unternehmens. Das freigewordene Kapital kann für weitere Investitionen genutzt werden. Gleichzeitig wird die Amortisationszeit der PV-Anlagen signifikant verkürzt, was die Wirtschaftlichkeit der Projekte nachhaltig steigert.
Doppelter Nutzen: Wirtschaftlichkeit trifft Klimaschutz
Neben den steuerlichen Vorteilen profitieren Unternehmen doppelt:
- Kostensenkung: Die Eigenproduktion von Solarstrom reduziert die Abhängigkeit von steigenden Energiepreisen und senkt die laufenden Stromkosten erheblich.
- Nachhaltigkeit: Unternehmen leisten einen aktiven und sichtbaren Beitrag zum Klimaschutz, erfüllen zunehmend wichtige ESG-Kriterien und stärken ihr nachhaltiges Image.
Jetzt handeln: Befristete Chance nutzen
Der Investitionsbooster ist ein klares Signal der Politik an die Wirtschaft. Unternehmen, die jetzt in Photovoltaik investieren, sichern sich nicht nur eine zukunftssichere Energieversorgung, sondern auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Da die steuerlichen Anreize zeitlich befristet sind, sollten interessierte Gewerbetreibende und Mittelständler zeitnah die Planung ihrer PV-Projekte vorantreiben und sich von ihrem Steuerberater und einem PV-Fachbetrieb beraten lassen, um die maximale steuerliche Begünstigung auszuschöpfen.
Der Investitionsbooster ist der Turbo, den die gewerbliche Energiewende jetzt braucht.
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Die iKratos Solar- und Energietechnik GmbH ist in der Metropolregion Nürnberg ein bekanntes Gesicht der Photovoltaikbranche. Um in dieser schnelllebigen Branche zu bestehen benötigt eine Firma viel Durchhaltevermögen und Beständigkeit. iKratos arbeitet bayernweit, mit dem Schwerpunkt Metropolregion Nürnberg, im Bereich Solartechnik und Wärmepumpen und führt Beratungen für erneuerbare Energien durch. Vereinbaren Sie einen Termin in Weißenohe unter Telefon 09192-992800. Wir sind Montag bis Donnerstag von 09:00 – 16:00 Uhr und freitags von 09:00 – 15:00 Uhr gerne für Sie da.
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