Belastungen sind Gesetz – Entlastungen müssen folgen
Hintergrund ist eine Protokollerklärung der Bundesregierung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Sie war Teil des politischen Kompromisses im Bundesratsverfahren. Die Bundesregierung stellte darin Entlastungen für die Krankenhäuser in Aussicht und knüpfte diese Zusagen ausdrücklich daran, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht anruft. Vorgesehen sind unter anderem Erleichterungen bei Dokumentations-, Nachweis- und Meldepflichten. Eine solche Protokollerklärung ist allerdings kein Gesetz. Die darin angekündigten Maßnahmen entfalten für sich genommen noch keine unmittelbare Rechtswirkung und müssen erst in verbindliche Regelungen überführt werden.
„Die Belastungen für die Krankenhäuser sind längst Gesetz. Jetzt muss auch die zugesagte Entlastungsseite des politischen Kompromisses eingelöst werden“, sagt Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA. „Dass Staatsministerin Gerlach darauf mit Nachdruck drängt, begrüßen wir ausdrücklich.“ Stenger macht deutlich: „Bürokratieabbau ist für Krankenhäuser kein Komfortthema, sondern eine Voraussetzung dafür, mit knapper werdenden Mitteln weiterhin eine hochwertige Versorgung sicherzustellen. Jede Stunde, die Ärzte und Pflegekräfte nicht mit unnötigen Nachweisen, Dokumentationen und starren Vorgaben verbringen müssen, ist Zeit, die den Patientinnen und Patienten zugutekommt. Wer von den Kliniken verlangt, mit knapperen Mitteln auszukommen, muss ihnen zugleich mehr Handlungsspielraum geben. Genau darum geht es jetzt.“
Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 175 Einrichtungen mit knapp 29.000 Betten/Plätzen. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.
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