Verbraucher & Recht

Berliner Datenleck trifft auch normale Bürger: Führerscheine, Bußgeldakten und Meldeauskünfte im Darknet aufgetaucht

  • BILD findet fast 30.000 Dateien zu Ordnungswidrigkeiten 
  • Auch Beschwerdeführer, Angler und Bürger mit einfachem Behördenkontakt könnten betroffen sein
  • Schadensersatzforderungen unbedingt prüfen lassen

Nach dem Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung wird immer deutlicher, dass nicht nur Beschäftigte der Behörden betroffen sind. Nach einem Bericht der BILD vom 7. September 2026 befinden sich unter den veröffentlichten Daten unter anderem fast 30.000 Dateien zu Ordnungswidrigkeiten mit Klarnamen, Meldeauskünften, Führerscheinen, Zulassungsbescheinigungen und weiteren personenbezogenen Unterlagen. Betroffen sein könnten damit auch normale Bürger, die etwa einen Bußgeldbescheid erhalten, sich über Lärm oder Müll beschwert oder einen Angelschein beantragt haben. 

Dr. Stoll & Sauer hält diese Entwicklung für besonders brisant. Der Kreis möglicher Betroffener dürfte erheblich größer sein als zunächst angenommen. Wer in den vergangenen Jahren Kontakt mit den betroffenen Berliner Behörden hatte, sollte prüfen lassen, ob eigene Daten Teil des Leaks sein könnten und ob Ansprüche nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll & Sauer im DSGVO-Online-Check.

Berlin-Leak reicht offenbar weit in den Alltag der Bürger hinein

Die Hackergruppe Rhysida hatte nach dem Angriff auf Berliner Behörden rund 5,8 Terabyte mit etwa 1,44 Millionen Dateien erbeutet und Anfang September im Darknet veröffentlicht. BILD berichtet, ein Reporterteam habe Verzeichnisse mit mehr als 980.000 Dateien und knapp 123.000 Ordnern untersucht. Aus Datei- und Ordnernamen lasse sich inzwischen wesentlich genauer erkennen, welche Personengruppen betroffen sein könnten. 

Besonders auffällig ist ein von der Verwaltung selbst als „personenbezogen“ gekennzeichneter Datenbereich mit 29.758 Dateien zu Ordnungswidrigkeiten. Darin befinden sich laut BILD unter anderem Anhörungen, Bußgeldbescheide, Meldeauskünfte, Führerscheine, Zulassungsbescheinigungen, Fotos sowie Unterlagen zu Ratenzahlungen und Vollstreckungen. Auch eingestellte Verfahren sollen enthalten sein. 

Bin ich möglicherweise vom Berliner Datenleck betroffen?

Noch ist der Kreis der Betroffenen nicht abschließend bekannt. Nach der bisherigen Auswertung sollten Bürger insbesondere aufmerksam werden, wenn einer der folgenden Punkte auf sie zutrifft:

  • Seit 2020 lief gegen sie ein Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren bei der Berliner Umweltverwaltung.
  • Sie hatten wegen Abfall, Verpackungen oder Straßenreinigung mit der Verwaltung zu tun.
  • Sie haben sich über Lärm, Müll oder ein Bauprojekt beschwert.
  • Sie haben einen Fischereischein beziehungsweise Angelschein beantragt.
  • Sie haben per E-Mail mit der Verkehrs-, Umwelt- oder Stadtentwicklungsverwaltung kommuniziert.
  • Sie haben sich bei einer betroffenen Verwaltung, beim Landesdenkmalamt oder bei Berlin Energie beworben.
  • Sie sind oder waren bei einer der betroffenen Behörden oder Landesgesellschaften beschäftigt.

Eine solche Verbindung bedeutet noch nicht automatisch, dass die eigenen Daten tatsächlich veröffentlicht wurden. Sie ist aber ein Anlass, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und eine mögliche Betroffenheit prüfen zu lassen.

Auch einfache E-Mail-Kontakte können relevant sein

Der mögliche Kreis Betroffener könnte durch die gestohlenen E-Mail-Archive noch erheblich größer sein. Nach Angaben von BILD enthält eine Postfach-Sicherung 1.835 Outlook-Archivdateien mit zusammen rund 2,5 Terabyte.

Solche Postfächer enthalten nicht nur Daten der jeweiligen Mitarbeiter. Darin können sich auch E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Anhänge und Inhalte der Kommunikation mit Bürgern befinden. Damit können auch Menschen betroffen sein, die lediglich mit einer Behörde Kontakt aufgenommen haben.

DSGVO: Kontrollverlust kann bereits Schaden darstellen

Für Betroffene stellt sich die Frage nach Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) klargestellt, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Ein tatsächlicher Missbrauch der Daten ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Auch der Europäische Gerichtshof hat sich mit einer vergleichbaren Konstellation beschäftigt. Im Verfahren C-340/21 ging es um einen Hackerangriff auf die bulgarische Finanzverwaltung. Der EuGH entschied am 14. Dezember 2023 unter anderem, dass eine Behörde nicht allein deshalb von einer möglichen Haftung befreit ist, weil Cyberkriminelle den Angriff ausgeführt haben. Entscheidend ist auch, ob angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Dr. Stoll & Sauer sieht deshalb beim Berliner Datenleck erheblichen Prüfungsbedarf. Entscheidend wird im Einzelfall sein, welche Daten betroffen sind und ob die Voraussetzungen für einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO vorliegen.

Datenleck birgt Gefahr von Identitätsdiebstahl und Phishing

Für Betroffene endet das Problem nicht mit der Veröffentlichung der Daten. Ausweiskopien, Meldeauskünfte, Vertragsunterlagen oder andere personenbezogene Informationen können für Identitätsmissbrauch, Betrugsversuche oder gezielte Phishing-Angriffe genutzt werden.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte rät Betroffenen unter anderem dazu, Passwörter zu ändern, Konto- und Kartenbewegungen zu kontrollieren und bei ungewöhnlichen Nachrichten oder Kontaktversuchen besonders vorsichtig zu sein. Wer konkrete Hinweise darauf hat, dass eigene Daten veröffentlicht oder bereits missbräuchlich verwendet wurden, sollte diese dokumentieren. Identifizierte Betroffene sollen nach Abschluss der Auswertung von der zuständigen Senatsverwaltung informiert werden.

Wer einen möglichen Bezug zu den betroffenen Behörden hat, sollte zudem Schreiben und E-Mail-Korrespondenz aufbewahren. Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im DSGVO-Online-Check an.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer: Erfahrung mit großen Datenschutzfällen

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Sie vertritt Verbraucher bundesweit in komplexen Verfahren gegen Unternehmen, Konzerne und öffentliche Stellen. Ein Schwerpunkt liegt auf Datenschutz, Datenlecks, Cyberangriffen und Schadensersatz nach der DSGVO.

Die Kanzlei führt und prüft zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen, Tracking-Fällen und Cyberangriffen. Dr. Stoll & Sauer setzt dabei auf technische Analyse, rechtliche Einordnung und konsequente Durchsetzung von Verbraucherrechten. Das JUVE-Handbuch zählt Dr. Stoll & Sauer seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht.

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