Oracle in der Cloud lizenzieren: BYOL-Fallen vermeiden
Oracle-Datenbanken wandern in die Public Cloud, meist per Bring Your Own License. Der Gedanke ist einfach: vorhandene Lizenzen mitnehmen und nur noch Rechenzeit zahlen. In der Praxis lauern hier eigene Fallen, denn Oracle bewertet die Cloud-Lizenzierung anders als das eigene Rechenzentrum. ProLicense, die unabhängige Lizenzberatung, erklärt, worauf es ankommt.
Wie Oracle Cloud-Cores zählt
AWS, Azure und Google Cloud gelten als Authorized Cloud Environments. Dort wendet Oracle nicht die vertraute Prozessor-Kernfaktor-Tabelle an, sondern zählt nach virtuellen CPUs. Bei aktivem Hyperthreading werden zwei vCPUs als eine Prozessorlizenz gewertet, ohne Hyperthreading zählt eine vCPU als eine Lizenz. Weil der Core-Faktor von 0,5 für x86 in der Cloud wegfällt, verdoppelt sich der Lizenzbedarf für dieselbe Hardware schnell gegenüber dem eigenen Rechenzentrum. Wichtig zu wissen: Zu lizenzieren ist die maximale vCPU-Zahl der Instanz, das Abschalten einzelner vCPUs senkt den Bedarf nicht.
Die OCI-Bevorzugung
Oracles eigene Cloud, OCI, fällt nicht unter diese Policy, sondern ist vertraglich über die Servicebeschreibung geregelt. Und sie ist bewusst günstiger gestellt. In OCI deckt eine Lizenz zwei OCPUs ab, was rund vier vCPUs an Rechenleistung entspricht. Dieselbe Last braucht damit in OCI etwa halb so viele Lizenzen wie in AWS oder Azure. Dazu kommen Support Rewards, also Gutschriften auf die Supportkosten. Das ist kein Zufall, sondern Oracles Anreiz, Kunden in die eigene Cloud zu ziehen. Wer bei AWS oder Azure bleibt, muss diesen Unterschied in der Rechnung berücksichtigen.
„In der Cloud verschwindet der Core-Faktor, und plötzlich braucht dieselbe Datenbank doppelt so viele Lizenzen wie im eigenen Haus. In OCI sieht die Rechnung ganz anders aus. Das ist Oracles Anreiz, und man muss ihn kennen, bevor man migriert, nicht danach“, sagt Markus Oberg, Partner der ProLicense.
Policy ist nicht Vertrag
Wie bei der Virtualisierung im eigenen Haus gilt auch in der Cloud: Die Zählregeln stehen in Oracles Cloud-Policy, einem Positionspapier, das Oracle jederzeit ändern kann. Vertraglich bindend sind nur der Rahmenvertrag und das Bestelldokument. Deshalb sollte die zum Zeitpunkt der Migration geltende Fassung der Policy festgehalten und jede Instanz dagegen dokumentiert werden. Wer die Oracle-Lizenzierung in der Cloud sauber gegen den Vertrag hält, hat im Streitfall die besseren Argumente.
Die häufigsten BYOL-Fallen
Immer wieder sind es dieselben Fehler. Die Doppellizenzierung, wenn Support im eigenen Haus und in der Cloud parallel läuft. Die falsche Anrechnung, wenn Hyperthreading und die maximale vCPU-Zahl nicht sauber berücksichtigt werden. Optionen und Packs, die in der Cloud unbemerkt mitgezählt werden. Die unklare Trennung von Nicht-Produktion, die eigentlich anders zu behandeln wäre. Und die Annahme, die Cloud-Policy sei bindend, obwohl sie es nicht ist. Jeder dieser Punkte kann im Audit teuer werden.
„Die Cloud-Policy ist kein Gesetz und kein Vertrag, sie ist Oracles Position. Wer sie kennt und die geltende Fassung dokumentiert, kann überzogene Nachforderungen abwehren. Der teuerste Fehler ist, ohne Lizenzrechnung in die Cloud zu gehen“, sagt Sören Reimers, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der ProLicense.
ProLicense rechnet die Cloud-Lizenzierung vor der Migration durch, prüft den Vertrag gegen die Policy und wählt das günstigste Modell, unabhängig von der Cloud. Auch im Oracle-Audit steht ProLicense auf Kundenseite. Ziel bleibt in jedem Fall dasselbe: minimale Kosten bei voller Compliance. Wer Oracle in die Cloud bringen oder eine bestehende Cloud-Lizenzierung prüfen lassen will, erreicht ProLicense unter +49 (0) 40-228 6828-0.
ProLicense berät seit 2009 Unternehmen im Software License Management, unabhängig von Oracle, Microsoft, VMware und allen anderen Herstellern. Die Gründer Sören Reimers (Rechtsanwalt) und Christian Grave (Diplom-Kaufmann) waren jeweils über acht Jahre bei Oracle tätig. ProLicense unterstützt bei Software-Audits, Lizenzverhandlungen und ULA-Zertifizierungen, beim Wechsel zu Drittsupport für Software, Hardware und End-of-Life Open Source sowie beim Umstieg auf Alternativen wie Azul, Payara oder Nutanix. Als Reseller von HeroDevs bietet ProLicense Never-Ending Support für abgekündigte Open-Source-Software an. Gebrauchte Lizenzen laufen über den eigenen Marktplatz ProLicense XChange. Die Vergütung erfolgt erfolgsbasiert direkt durch den Kunden, ohne Zahlungen von Herstellern. Ziel jedes Mandats: minimale Kosten bei voller Compliance. Mehr unter www.prolicense.com.
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