Deep Sea Minerals und Westwin unterzeichnen unverbindliche Absichtserklärung zur Evaluierung von Verarbeitungswegen für polymetallische Knollen in den Vereinigten Staaten
Die Absichtserklärung schafft einen Rahmen für die zukünftigen Verhandlungen der Parteien über eine verbindliche Entwicklungskooperationsvereinbarung. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das Unternehmen die Unterwasser-Mineralrechte sowie alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und sonstigen behördlichen Zulassungen für die Exploration, Gewinnung, den Probeabbau und die Bergung von polymetallischen Knollen am Meeresgrund erhält. Eine solche Vereinbarung würde einen formalen Rahmen für das Unternehmen und Westwin schaffen, um gemeinsam Verarbeitungs- und Gewinnungswege für Nickel, Kobalt, Kupfer und Mangan aus polymetallischen Knollen zu evaluieren. Jedes zukünftige Arrangement zur gemeinsamen Erschließung, Rohstofflieferung, Abnahme oder kommerziellen Verarbeitung wäre an weitere Verhandlungen, die jeweils geltenden Rahmenbedingungen sowie den Abschluss verbindlicher Vereinbarungen gebunden. Es kann nicht garantiert werden, dass das Unternehmen jemals die entsprechenden Unterwasser-Mineralrechte erwirbt oder mit Westwin eine Entwicklungskooperationsvereinbarung bzw. eine anderweitige verbindliche Vereinbarung abschließt.
Es ist nicht beabsichtigt, dass die LOI sowie jede zukünftige Entwicklungskooperationsvereinbarung bzw. anderweitige verbindliche Vereinbarung mit Westwin die bestehenden Beziehungen oder Vereinbarungen zwischen Westwin und Dritten im Hinblick auf die Rohstofflieferung ersetzt, abändert oder anderweitig beeinflusst.
Geplante gemeinsame Evaluierung auf fachlicher Ebene
Die LOI sieht vor, dass das Unternehmen im Rahmen einer zukünftigen Entwicklungskooperationsvereinbarung mit Westwin repräsentative Proben polymetallischer Knollen sowie verfügbare geologische und geochemische Daten zur Evaluierung bereitstellt und Westwin Testarbeiten im Labor- und Pilotmaßstab zur Ermittlung potenzieller Verarbeitungswege durchführt. Das geplante Entwicklungskooperationsprogramm soll eine Sondierung der wichtigsten Verarbeitungsschritte von polymetallischen Knollen bis hin zu Zwischenprodukten und potenziell vermarktungsfähigen Produkten umfassen, mit dem Ziel, einen empfohlenen Verarbeitungsweg und ein Prozessfließschema zu entwickeln.
Gemäß der LOI trägt das Unternehmen die Kosten für die Bereitstellung von Proben und dazugehörigen Daten, während Westwin die Kosten für die in seinen Anlagen durchgeführten Tests übernimmt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Aus Sicht der Parteien soll die geplante fachliche Evaluierung klären, ob polymetallische Knollen eine zusätzliche potenzielle Rohstoffquelle für zukünftige Verarbeitungskapazitäten für kritische Mineralien in den Vereinigten Staaten darstellen könnten.
„Die Evaluierung möglicher Weiterverarbeitungswege ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit, bei der es darum geht herauszufinden, wie polymetallische Knollen letztendlich in eine Lieferkette für kritische Mineralien in den USA eingebunden werden könnten“, so James Deckelman, Chief Executive Officer von Deep Sea Minerals Corp. „Diese unverbindliche Vereinbarung mit Westwin bietet einen Rahmen für zukünftige Gespräche über eine Entwicklungskooperationsvereinbarung zur Bewertung der erforderlichen technischen Arbeiten für die Beurteilung potenzieller Verarbeitungswege. Derzeit liegt der Fokus auf einer Evaluierung auf fachlicher Ebene, und jede zukünftige Geschäftsbeziehung wäre an die geltenden Rahmenbedingungen sowie die Aushandlung und den Abschluss finaler Vereinbarungen geknüpft.“
„Die potenzielle Zusammenarbeit zwischen Westwin und Deep Sea Minerals ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der nationalen Lieferkette für kritische Mineralien“, erklärt KaLeigh Long, Gründerin und CEO von Westwin. „Mit der Sondierung neuer potenzieller Rohstoffquellen im Bereich der kritischen Mineralien neben den heimischen Verarbeitungskapazitäten wollen wir einen Beitrag zur Erweiterung der verfügbaren Optionen zur Unterstützung der nationalen Sicherheit und Resilienz der Vereinigten Staaten leisten. Wir von Westwin freuen uns darauf, unser Know-how auf dem Gebiet der Verarbeitung in diese potenzielle Kooperation einzubringen und die Möglichkeiten zur Nutzung polymetallischer Knollen als zusätzliche heimische Ressource zu prüfen.“
Potenzielle zukünftige Geschäftsbeziehung zur Rohstoffbelieferung
Sollten die Parteien in weiterer Folge eine verbindliche Entwicklungskooperationsvereinbarung unterzeichnen und das geplante Technikprogramm zeigt tatsächlich einen Verarbeitungsweg auf, der von beiden Parteien als aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht realisierbar eingestuft wird, könnten das Unternehmen und Westwin eine längerfristige Geschäftsbeziehung in Erwägung ziehen, in deren Rahmen das Unternehmen Westwin mit polymetallischen Knollen beliefert. Für jede zukünftige Liefervereinbarung gilt, dass im Vorfeld die fachliche Evaluierung erfolgreich abgeschlossen wird, die geltenden Finanzierungsbedingungen erfüllt werden, das Unternehmen die erforderlichen Explorations- und/oder Gewinnungsrechte sowie die behördlichen Genehmigungen erhält, ausreichende Verarbeitungskapazitäten zur Verfügung stehen, die wirtschaftliche Machbarkeit gegeben ist und verbindliche Vereinbarungen ausverhandelt und unterzeichnet werden. Das Unternehmen hat sich nicht dazu verpflichtet, Westwin mit einer Mindestmenge an polymetallischen Knollen zu beliefern, und für keine der Parteien besteht aktuell eine verbindliche Liefer-, Abnahme- oder Verarbeitungsverpflichtung. Es kann nicht garantiert werden, dass eine dauerhafte Geschäftsbeziehung mit Westwin jemals zustande kommt oder das Unternehmen jemals in der Lage sein wird, im kommerziellen Maßstab polymetallische Knollen als Rohstoff zu liefern.
Aktuelles aus dem Unternehmen
Das Unternehmen hat die Absicht, seine ursprünglich am 24. Februar 2026 bekannt gegebene Investor-Relations- und Marketing-Vereinbarung mit der Firma Capital Gain Media Inc. („CGM“), die bereits am 4. Juni und am 9. Juli 2026 verlängert wurde, nun ein drittes Mal zu verlängern, sofern die Canadian Securities Exchange (die „CSE“) eine solche Verlängerung genehmigt. Im Rahmen der geplanten Vertragsverlängerung würde CGM auch in Zukunft Leistungen in den Bereichen Investor-Awareness, digitales Marketing, Content-Entwicklung und damit verbundene Kommunikationsdienste erbringen, um die Kapitalmarktinitiativen des Unternehmens zu unterstützen. Die Verlängerung würde für bis zu 90 Tage gelten bzw. bis das zugewiesene Marketingbudget aufgebraucht ist. Das Unternehmen beabsichtigt, für die verlängerte Laufzeit ein zusätzliches Marketingbudget in Höhe von 100.000 USD zuzüglich anfallender Steuern bereitzustellen.
Die Geschäftsadresse von CGM lautet 1111 West Hastings Street, 15. Stock, Vancouver, V6E 2J3. Der Geschäftsführer, Herr Graham Colmer, ist unter der E-Mail-Adresse admin@capitalgainmedia.com erreichbar. CGM und seine Führungskräfte sind vom Unternehmen unabhängig und stehen mit diesem in keinem Nahverhältnis.
ÜBER WESTWIN ELEMENTS, INC.
Westwin Elements widmet sich derzeit dem Ausbau der einzigen Raffinerie für Nickel der Klasse 1 in Amerika und ist ein Lieferant von hochreinem Nickel der Klasse 1 sowie Spezialnickelprodukten für die nationale Sicherheit und industrielle Anwendungen. Mit Hilfe der Carbonylraffinationstechnologie treibt Westwin die Unabhängigkeit bei der Versorgung mit kritischen Mineralien voran und trägt zur Neugestaltung der Zukunft der nachhaltigen Metallraffination bei.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.westwinelements.com.
ÜBER DEEP SEA MINERALS CORP.
Deep Sea Minerals Corp. ist ein Unternehmen, das sich mit der Exploration und Erschließung von Meeresbodenmineralien befasst und dessen Hauptaugenmerk auf die Bewertung von Möglichkeiten zur Sicherung der zukünftigen Versorgung mit kritischen Mineralien durch den Erwerb, die Exploration und die Erschließung von Tiefsee-Mineralvorkommen gerichtet ist.
Die Strategie des Unternehmens ist auf die Identifizierung von Jurisdiktionen und geologischen Gegebenheiten mit Potenzial für polymetallische Knollensysteme fokussiert, die bekanntermaßen Kombinationen von Metallen enthalten, die für die Verteidigung, die industrielle Fertigung, die Infrastruktur für saubere Energie, fortschrittliche Elektronik und Lieferketten im Bereich der künstlichen Intelligenz relevant sein könnten. Diese Meeresbodenressourcen stellen einen weitestgehend unerschlossenen Teil der globalen Mineralversorgung dar und rücken weltweit immer mehr ins Zentrum politischer, wissenschaftlicher und regulatorischer Aufmerksamkeit.
Im Rahmen dieses Prozesses hat das Unternehmen erste Gespräche mit ausgewählten Regierungen und Regulierungsbehörden im Pazifikraum aufgenommen, um potenzielle Wege für zukünftige Explorationsinitiativen zu prüfen, vorbehaltlich der geltenden internationalen, nationalen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens: https://www.deepseamineralscorp.com
SOZIALE MEDIEN
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Instagram: https://www.instagram.com/deepseacorp
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/deepseacorp
Youtube: https://www.youtube.com/@deepseacorp
IM NAMEN DES BOARDS
“James A. Deckelman”
James A. Deckelman, Chief Executive Officer
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
James A. Deckelman
Chief Executive Officer
Tel.: 1-281-467-1279
E-Mail: info@deepseamineralscorp.com
Die Canadian Securities Exchange übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung und hat den Inhalt dieser Pressemitteilung weder genehmigt noch abgelehnt.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammenfassend „zukunftsgerichtete Aussagen“), die sich auf die aktuellen Erwartungen und Einschätzungen des Unternehmens hinsichtlich zukünftiger Ereignisse beziehen. In einigen Fällen lassen sich diese zukunftsgerichteten Aussagen anhand von Wörtern oder Ausdrücken wie „könnte“, „dürfte“, „wird“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „deuten darauf hin“, „anstreben“, „glauben“, „vorhersagen“ oder „wahrscheinlich“ oder durch die negativen oder grammatikalischen Varianten dieser Begriffe oder durch andere ähnliche Ausdrücke, die dazu dienen, zukunftsgerichtete Aussagen zu kennzeichnen, obwohl nicht alle zukunftsgerichteten Aussagen solche Wörter enthalten. Das Unternehmen hat diese zukunftsgerichteten Aussagen auf seine aktuellen Erwartungen und Prognosen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und finanzieller Trends gestützt, von denen es annimmt, dass sie seine Finanzlage, seine Geschäftsergebnisse, seine Geschäftstätigkeit, seine Aussichten und seinen Finanzbedarf beeinflussen könnten. Zu den in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen über: die Pläne und Strategien des Unternehmens, einschließlich des potenziellen Erwerbs von Rechten zur Unterwasser-Mineralienexploration oder -gewinnung; etwaige künftige Vereinbarungen über eine gemeinsame Erschließung oder andere verbindliche Vereinbarungen mit Westwin; die Durchführung eines gemeinsamen Erschließungsprogramms; die erfolgreiche Identifizierung eines technisch und wirtschaftlich tragfähigen Verarbeitungsweges; etwaige Liefer- oder sonstige Vereinbarungen mit Westwin; die Fähigkeit des Unternehmens, Rohmaterial in Form von polymetallischen Knollen zu liefern; sowie die dritte Verlängerung der Vereinbarung des Unternehmens mit CGM.
Diese zukunftsgerichteten Informationen und andere zukunftsgerichtete Informationen basieren auf unseren Meinungen, Schätzungen und Annahmen vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen und unserer Einschätzung historischer Trends, aktueller Bedingungen und erwarteter zukünftiger Entwicklungen sowie anderer Faktoren, die wir unter den gegebenen Umständen derzeit für angemessen und vernünftig halten. Trotz eines sorgfältigen Prozesses zur Erstellung und Überprüfung der zukunftsgerichteten Informationen kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die zugrunde liegenden Meinungen, Schätzungen und Annahmen als richtig erweisen werden. Zu den wesentlichen Faktoren, die den zukunftsgerichteten Informationen und den Erwartungen der Geschäftsführung zugrunde liegen, gehören unter anderem bestimmte Annahmen hinsichtlich: günstiger Betriebsbedingungen; des Erhalts erforderlicher Genehmigungen, Lizenzen oder Zulassungen von Dritten zu günstigen Bedingungen; des Ausgangs etwaiger rechtlicher, regulatorischer oder geopolitischer Konflikte, die sich daraus ergeben könnten, dass die Vereinigten Staaten gemäß dem „Deep Seabed Hard Mineral Resources Act“ („DSHMRA“) die Hoheitsgewalt über die Exploration und Erschließung von Unterwasser-Mineralen in internationalen Gewässern geltend machen; der fortgesetzten Zusammenarbeit und der Übereinstimmung der nationalen Interessen zwischen den Vereinigten Staaten und den Cookinseln; der Absicht der Cookinseln, künftig Bergbaulizenzen zu erteilen; der Verfügbarkeit von Ausrüstung; der Verfügbarkeit qualifizierter Schiffsbetreiber und maritimer Auftragnehmer; unserer Fähigkeit, Finanzierungen zu akzeptablen Bedingungen zu erhalten; der Wechselkurse und Zinssätze; der Auswirkungen des Wettbewerbs; der Veränderungen und Trends in unserer Branche und der Weltwirtschaft; Änderungen von Gesetzen, Vorschriften, Regelungen und globalen Standards; unsere Fähigkeit, unseren Marktanteil auszubauen; unsere Fähigkeit, Schlüsselpersonal zu halten; der Transaktionsmöglichkeiten, des Explorationspotenzials und der Edelmetallpreise; die Angemessenheit des geänderten Antrags des Unternehmens auf eine Explorationslizenz für ein bestimmtes Gebiet der Clarion-Clipperton-Zone im Pazifik (der „NOAA-Antrag“) gemäß dem DSHMRA, der am 17. Juli 2026 als Antwort auf die Aufforderungen zur Nachreichung von Informationen in der Mitteilung der NOAA an das Unternehmen vom 26. Mai 2026 eingereicht wurde; dass die NOAA keine weiteren Informationen vom Unternehmen verlangen wird, um festzustellen, dass der NOAA-Antrag den geltenden behördlichen Anforderungen in vollem Umfang entspricht; dass die für den NOAA-Antrag geltenden Verfahren zur Konsultation der Bundesbehörden, zur kartellrechtlichen Prüfung, zur öffentlichen Stellungnahme, zur Zertifizierung, zur Umweltprüfung und zur Anhörung im Allgemeinen gemäß den vorläufigen behördlichen Fristen ablaufen werden, die im geänderten und neu gefassten Jahresinformationsformular des Unternehmens für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr vom 27. Juli 2026 (das „A&R-AIF“) beschrieben sind; dass die NOAA keine wesentlichen Mängel in Bezug auf die finanzielle Verantwortlichkeit des Unternehmens, die technische Kompetenz, den vorgeschlagenen Explorationsplan, die Umweltinformationen, das vorgeschlagene Lizenzgebiet oder andere regulatorische Anforderungen feststellen wird, die das Unternehmen nicht beheben kann; dass im Rahmen der Regelung für Meeresboden-Minerale der Cookinseln ein Genehmigungsverfahren oder eine Ausschreibung zu Bedingungen verfügbar sein wird, die es dem Unternehmen ermöglichen, einen Antrag auf eine Explorationslizenz in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Cookinseln zu stellen (der „Antrag für die Cookinseln“); dass das Unternehmen in der Lage sein wird, die für den Antrag für die Cookinseln erforderlichen Unterlagen in den Bereichen Technik, Finanzen, Umwelt, Unternehmensführung und Arbeitsprogramm innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens fertigzustellen; dass das Unternehmen nachweisen kann, über ausreichende finanzielle Ressourcen, technisches Fachwissen, Schiffe, Ausrüstung, Auftragnehmer und Umweltkompetenzen zu verfügen, um die geltenden behördlichen Anforderungen der NOAA und der Cookinseln zu erfüllen; dass das Unternehmen bei Bedarf ausreichende Finanzmittel zur Finanzierung der behördlichen, umweltbezogenen, technischen und Offshore-Aktivitäten beschaffen wird, die in seinen Arbeitsprogrammen für die NOAA und die Cookinseln vorgesehen sind; dass der Wahlprozess auf den Cookinseln und ein damit verbundener Regierungswechsel ohne wesentliche Verzögerung abgeschlossen werden; dass die Behörden der Cookinseln nach der Wahl zusätzliche Parzellenblöcke oder Gebiete für die Exploration und Gewinnung von Unterwasser-Mineralen ausweisen werden; dass es nach der Wahl zu keiner wesentlichen Änderung der Politik, der Gesetzgebung, der Genehmigungskriterien oder der regulatorischen Prioritäten der Cookinseln kommen wird; dass Westwin weiterhin beabsichtigen wird, in Zukunft eine Vereinbarung über die gemeinsame Erschließung oder eine andere endgültige Vereinbarung mit dem Unternehmen abzuschließen; dass Westwin in der Lage sein wird, das vorgeschlagene gemeinsame Erschließungsprogramm durchzuführen; dass die vorgeschlagene Vereinbarung über die gemeinsame Erschließung erfolgreich abgeschlossen wird; dass ein technisch und wirtschaftlich tragfähiger Verarbeitungsweg vorliegt; dass das Unternehmen alle Lizenzen, Genehmigungen und sonstigen behördlichen Zulassungen erhält, die für die Exploration, Gewinnung, den Probeabbau und Bergung von polymetallischen Knollen auf dem Meeresboden erforderlich sind; und dass in jedem Gebiet, für das das Unternehmen Rechte zur Exploration von Meeresboden-Mineralen oder zur kommerziellen Gewinnung erhalten könnte, ein ausreichendes Vorkommen an polymetallischen Knollen auf dem Meeresboden für die kommerzielle Verarbeitung vorhanden ist.
Die zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Meinungen, Schätzungen und Annahmen, die wir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des A&R-AIF als angemessen und vernünftig erachtet haben. Sie unterliegen zudem bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten, Annahmen und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistung oder die Erfolge wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Informationen ausgedrückten oder implizierten abweichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unter „Risikofaktoren“ im A&R-AIF beschriebenen Risikofaktoren und Ungewissheiten sowie Risiken im Zusammenhang mit dem hochspekulativen Charakter der Geschäftstätigkeit des Unternehmens; Risiken im Zusammenhang mit der Unterwasser-Mineralienexploration und -erschließung; Risiken im Zusammenhang mit der begrenzten Geschäftsgeschichte des Unternehmens und dem Fehlen einer Ertragsgeschichte; Risiken im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit künftiger Finanzierungen und der Fähigkeit des Unternehmens, den Geschäftsbetrieb fortzuführen; Risiken im Zusammenhang mit den Explorations- und Erschließungsaktivitäten des Unternehmens auf den Mineralkonzessionsgebieten; Unsicherheiten hinsichtlich des Gehalts und der Qualität von polymetallischen Knollen; Unsicherheiten hinsichtlich der kommerziellen Gewinnung von polymetallischen Knollen; negative Wahrnehmungen hinsichtlich der Gewinnung von polymetallischen Knollen; Druck und Lobbyarbeit durch Nichtregierungsorganisationen; Unsicherheiten hinsichtlich unserer künftigen Abhängigkeit von strategischen Partnerschaften; Unsicherheiten hinsichtlich der für unser Geschäft erforderlichen Technologie; Unsicherheiten hinsichtlich der Aufbereitung und Verarbeitung von polymetallischen Knollen; Naturgefahren und saisonale Schwankungen; Enteignung potenzieller künftiger Betriebsausrüstung oder Vermögenswerte; technologische Veralterung; die Abhängigkeit des Unternehmens von Schlüsselpersonal; Risiken im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften; Risiken im Zusammenhang mit Akquisitionen und der Integration; Änderungen von Gesetzen und Vorschriften; Wettbewerbsrisiken; Preisschwankungen bei kritischen Mineralen, Basis- und Edelmetallen, anderen Rohstoffen und natürlichen Ressourcen; rechtliche Risiken und Prozessrisiken; Unsicherheit und Volatilität im Zusammenhang mit Aktienkursen und -bedingungen; Verwässerung der Anteile der Aktionäre; Risiken im Zusammenhang mit geopolitischen Konflikten; Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Führungskräften und Direktoren des Unternehmens bei anderen Rohstoffunternehmen, was zu Interessenkonflikten führen kann; Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel; sowie Risiken im Zusammenhang mit Pandemien, Epidemien oder anderen Gesundheitskrisen. In Bezug auf die in dieser Pressemitteilung behandelten spezifischen Sachverhalte bestehen weitere Risiken und Ungewissheiten, darunter: das Risiko, dass die NOAA den NOAA-Antrag nicht als vollständig konform einstuft, die Prioritätsrechte des Unternehmens nicht wahrt oder keine Explorationslizenz zu akzeptablen Bedingungen oder gar keine Lizenz erteilt; das Risiko, dass der Antrag für die Cookinseln nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens eingereicht, nicht als vollständig anerkannt oder nicht genehmigt wird; das Risiko, dass sich der Wahlprozess oder der Regierungswechsel auf den Cookinseln verzögert oder zu wesentlichen Änderungen der Politik, der Gesetzgebung oder der Lizenzvergabekriterien hinsichtlich der Minerale auf den Cookinseln führt; das Risiko, dass das Unternehmen nicht in der Lage sein wird, ausreichende finanzielle Ressourcen, technisches Fachwissen, Schiffe, Ausrüstung, Auftragnehmer oder Umweltkompetenzen nachzuweisen, um die geltenden behördlichen Anforderungen zu erfüllen; das Risiko, dass das Unternehmen nicht in der Lage sein wird, ausreichende Finanzmittel zur Finanzierung seiner geplanten behördlichen, umweltbezogenen, technischen und Offshore-Aktivitäten zu beschaffen; das Risiko, dass die beabsichtigten Offshore-Aktivitäten des Unternehmens durch behördliche, betriebliche, umweltbezogene, finanzielle oder sonstige Faktoren verzögert oder verhindert werden; die Risiken, denen Westwin ausgesetzt ist; und das Risiko, dass Westwin aus irgendeinem Grund in Zukunft keine endgültige Vereinbarung mit dem Unternehmen abschließen kann. Sollten sich eines dieser Risiken oder einer dieser Unsicherheiten verwirklichen oder sollten sich die den zukunftsgerichteten Informationen zugrunde liegenden Meinungen, Schätzungen oder Annahmen als unrichtig erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse oder zukünftigen Ereignisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Informationen erwarteten abweichen. Die oben genannten und im Abschnitt „Risikofaktoren“ des A&R-AIF näher beschriebenen Risiken, Unsicherheiten, Meinungen, Schätzungen und Annahmen sollten von den Lesern sorgfältig berücksichtigt werden.
Obwohl wir versucht haben, wichtige Risikofaktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder zukünftigen Ereignisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen abweichen, kann es andere Risikofaktoren geben, die uns derzeit nicht bekannt sind oder die wir derzeit für unwesentlich halten, die jedoch ebenfalls dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder zukünftigen Ereignisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebrachten abweichen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich diese Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Informationen erwarteten abweichen könnten. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung Gültigkeit haben. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen spiegeln unsere Erwartungen zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung (oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie anderweitig angegeben sind) wider und können sich nach diesem Zeitpunkt ändern. Wir lehnen jede Absicht, Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen erforderlich.
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