Kanada und Europa rücken enger zusammen – deutsch-kanadische Erbfälle bleiben steuerlich anspruchsvoll
Mit den engeren Beziehungen nehmen auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verbindungen zu. Deutsche leben und arbeiten in Kanada, Kanadier in Deutschland, und viele Familien besitzen Immobilien oder Kapitalanlagen auf beiden Seiten des Atlantiks.
Im Erbfall können daraus komplexe steuerliche Fragestellungen entstehen.
„Ein besonders hartnäckiger Irrtum lautet, dass ein Erbfall mit Kanada steuerlich einfach sei, weil Kanada keine klassische Erbschaftsteuer nach deutschem Vorbild erhebt“, erklärt Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht.
Tatsächlich verfolgt Kanada einen anderen Ansatz: Beim Tod wird grundsätzlich unterstellt, dass bestimmte Vermögenswerte unmittelbar zuvor zum Marktwert veräußert worden sind. Diese sogenannte „deemed disposition“ kann dazu führen, dass Wertsteigerungen etwa bei Immobilien, Aktien, Fonds oder Kryptowerten steuerlich realisiert werden, obwohl kein tatsächlicher Verkauf stattgefunden hat.
Gleichzeitig kann ein in Deutschland lebender Erbe mit dem erworbenen Vermögen der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen.
Damit können zwei unterschiedliche steuerliche Mechanismen aufeinandertreffen.
„Kanada kann auf die beim Erblasser entstandenen Wertsteigerungen zugreifen, während Deutschland den Vermögensübergang auf den Erben besteuert. Wirtschaftlich betrifft beides denselben Erbfall, steuerrechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Vorgänge“, erläutert Kassuba.
Auch das zwischen Deutschland und Kanada bestehende Doppelbesteuerungsabkommen löst diese Konstellation nicht automatisch. Es betrifft vor allem Einkommen- und bestimmte andere Steuern, ist jedoch kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaft- und Schenkungsteuern.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern laut Kassuba Immobilien, größere Wertpapierdepots, Unternehmensbeteiligungen sowie kanadische Vorsorge- und Anlageformen.
Entscheidend sei daher eine frühzeitige Abstimmung der kanadischen und deutschen Steuerfolgen.
„Bei einem internationalen Erbfall genügt es nicht, die Regeln beider Länder getrennt zu kennen. Entscheidend ist, zu verstehen, wie sie im konkreten Fall zusammenwirken.“
Die zunehmende Annäherung zwischen Kanada und der Europäischen Union dürfte die wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen weiter intensivieren. Bereits heute bezeichnet die EU Kanada als einen ihrer engsten Partner. Für Ende Oktober 2026 ist in Montréal ein weiterer EU-Kanada-Gipfel geplant. Parallel dazu laufen Verhandlungen über ein digitales Handelsabkommen.
Für Familien mit Vermögen in beiden Staaten bleibt dennoch eine klare Trennung bestehen: Politische und wirtschaftliche Nähe schafft kein gemeinsames Erbschaftsteuerrecht.
„Wer heute international lebt und investiert, sollte deshalb auch seine Vermögensnachfolge international denken“, so Kassuba. „Die entscheidenden Fragen entstehen häufig nicht erst beim Erbfall, sondern schon viele Jahre vorher.“
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Dipl.-Oec. Hergen Kassuba ist Steuerberater in Bremen und Fachberater für Internationales Steuerrecht. Er berät Privatpersonen, Familien und Unternehmer in komplexen steuerlichen Fragestellungen – insbesondere dort, wo Vermögen, Immobilien, Nachfolge und grenzüberschreitende Sachverhalte zusammentreffen.
Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die steuerliche Begleitung von Testamenten und Testamentsvollstreckungen, die Immobilienbesteuerung, das internationale Steuerrecht, die Einkommensteuer sowie die Steuerlegalisierung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der vorausschauenden Gestaltung von Vermögensübertragungen und Nachfolgelösungen. Dabei verfolgt Hergen Kassuba den Anspruch, komplexe steuerliche Zusammenhänge verständlich zu vermitteln, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und individuelle, langfristig tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater
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