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Bundesfinanzhof stärkt Steuerbefreiung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. II R 27/23) die Steuerbefreiung für geerbte Familienheime in wichtigen Punkten konkretisiert. Danach kann die Begünstigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur das Wohnhaus selbst, sondern auch gemeinsam genutzte Garten- und Wegeflächen umfassen. „Für viele Erbinnen und Erben ist das eine erfreuliche Klarstellung“, erklärt Steuerberater Hergen Kassuba. „Entscheidend ist nicht allein das Flurstück, auf dem das Gebäude steht, sondern die steuerlich festgestellte wirtschaftliche Einheit des Grundstücks.“ Deutlich höhere Steuerbefreiung möglich Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt zunächst lediglich den Wert des mit dem Wohnhaus bebauten Grundstücks berücksichtigt und einen steuerbefreiten Grundbesitzwert von rund 521.000 Euro anerkannt. Der Bundesfinanzhof bestätigte hingegen die Auffassung…