Verbraucher & Recht

Bundesfinanzhof stärkt Steuerbefreiung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. II R 27/23) die Steuerbefreiung für geerbte Familienheime in wichtigen Punkten konkretisiert. Danach kann die Begünstigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur das Wohnhaus selbst, sondern auch gemeinsam genutzte Garten- und Wegeflächen umfassen.

„Für viele Erbinnen und Erben ist das eine erfreuliche Klarstellung“, erklärt Steuerberater Hergen Kassuba. „Entscheidend ist nicht allein das Flurstück, auf dem das Gebäude steht, sondern die steuerlich festgestellte wirtschaftliche Einheit des Grundstücks.“

Deutlich höhere Steuerbefreiung möglich

Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt zunächst lediglich den Wert des mit dem Wohnhaus bebauten Grundstücks berücksichtigt und einen steuerbefreiten Grundbesitzwert von rund 521.000 Euro anerkannt. Der Bundesfinanzhof bestätigte hingegen die Auffassung des Klägers, wonach auch Garten- und Wegeflächen zur wirtschaftlichen Einheit gehörten. Dadurch erhöhte sich der steuerbegünstigte Grundstückswert auf mehr als 1,17 Millionen Euro.

„Das Urteil zeigt, welche erheblichen finanziellen Auswirkungen die richtige Bewertung eines Grundstücks haben kann“, so Kassuba.

Das eigentliche Risiko liegt oft im Verfahren

Besonders bedeutsam ist nach Ansicht des Steuerexperten ein weiterer Hinweis des Bundesfinanzhofs. Danach müssen Einwendungen gegen den Umfang der wirtschaftlichen Einheit bereits im Feststellungsverfahren beim zuständigen Belegenheitsfinanzamt geltend gemacht werden.

„Viele Betroffene beschäftigen sich erst mit dem eigentlichen Erbschaftsteuerbescheid. Zu diesem Zeitpunkt können wesentliche Fragen bereits verbindlich entschieden sein“, erläutert Kassuba. „Deshalb sollten insbesondere bei größeren Grundstücken oder mehreren Flurstücken bereits die Feststellungsbescheide sorgfältig geprüft werden.“

Frühzeitige Beratung schafft Sicherheit

Gerade im Erbschaftsteuerrecht hängen steuerliche Vorteile häufig nicht nur von den gesetzlichen Voraussetzungen, sondern auch vom richtigen Verfahren und den einzuhaltenden Fristen ab. Eine frühzeitige steuerliche Begleitung kann dazu beitragen, Gestaltungsspielräume zu sichern und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

Über Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater

Dipl.-Oec. Hergen Kassuba ist Steuerberater in Bremen und Fachberater für Internationales Steuerrecht. Er berät Privatpersonen, Familien und Unternehmer in komplexen steuerlichen Fragestellungen – insbesondere dort, wo Vermögen, Immobilien, Nachfolge und grenzüberschreitende Sachverhalte zusammentreffen.

Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die steuerliche Begleitung von Testamenten und Testamentsvollstreckungen, die Immobilienbesteuerung, das internationale Steuerrecht, die Einkommensteuer sowie die Steuerlegalisierung.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der vorausschauenden Gestaltung von Vermögensübertragungen und Nachfolgelösungen. Dabei verfolgt Hergen Kassuba den Anspruch, komplexe steuerliche Zusammenhänge verständlich zu vermitteln, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und individuelle, langfristig tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dipl.-Oec. Hergen Kassuba, Steuerberater
Schlachte 41
28195 Bremen
Telefon: +49 (421) 566420-0
Telefax: +49 (421) 566420-19
http://steuerkanzlei-kassuba.de

Ansprechpartner:
Hergen Kassuba
Telefon: +49(0)4215664200
E-Mail: info@steuerkanzlei-kassuba.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel