Vorläufiger Rapid Report: Operationalisierung des biologischen Alters für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer wissenschaftlichen Ausarbeitung zur Operationalisierung des biologischen Alters im Rahmen der Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a SGB V beauftragt: Operationalisierungen des biologischen Alters sollen dargestellt und auf ihre Anwendbarkeit im Rahmen der Nutzenbewertung beurteilt werden. Dabei konzentriert sich dieser vorläufige Rapid Report auf die Lebensphase des höheren Alters.
Die vorläufige Version dieser Ausarbeitung veröffentlicht das IQWiG nun mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von allen Interessierten für die Dossierbewertungen miteinzubeziehen.
Das IQWiG bittet um Stellungnahmen
Interessierte Personen, Institutionen und (Fach-)Gesellschaften können bis zum 10.11.2026 Stellungnahmen zum vorläufigen Bericht des IQWiG abgeben. Am 01.12.2026 führt das IQWiG eine wissenschaftliche Erörterung zur Klärung von weitergehenden Fragen aus den schriftlichen Stellungnahmen durch. Im Anschluss wird der finale Rapid Report zum Projekt erstellt. Die Ergebnisse aus der Anhörung können zu Änderungen und/oder Ergänzungen des vorläufigen Berichts führen.
Weitere Informationen des IQWiG
Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Siegburger Str. 237
50679 Köln
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