Hochwasserkatastrophe – Unterstützung für Versicherte
Die Hochwasserkatastrophe kostet neben zahlreichen Menschenleben auch Milliarden Euro an Reparatur- und Wiederaufbaukosten. Die Schäden an Gebäuden sind immens, viele Menschen haben ihr Zuhause verloren. Neben staatlichen Hilfen besteht hier die Hoffnung auf Unterstützung durch die Gebäude- und Hausratversicherung – sofern hier auch ein Versicherungsschutz gegen Hochwasser besteht. In aller Regel muss hierfür der Baustein Elementarversicherung mitversichert sein.
Sofern also eine solche Elementarschadenversicherung besteht, stehen die Chancen für betroffene Versicherungsnehmer grundsätzlich schon einmal gut. Wichtig ist in diesem Fall, die Versicherungen zeitnah zu informieren. Ferner sind Schadensminderungsobliegenheiten zu berücksichtigen, was bedeutet, dass Versicherungsnehmer versuchen müssen, die Schäden so gering wie möglich zu halten. Zugleich sollten Maßnahmen nur dann getroffen werden, wenn die Versicherung ihr Einverständnis hierzu erteilt hat.
„Wir sind uns der schwierigen Lage, in der sich Versicherte zurzeit befinden, bewusst und bieten daher Betroffenen zur Unterstützung eine kostenlose Erstberatung an,“ so die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Denn gerade in diesen Massenschadensfällen ist zu befürchten, dass die Versicherungen Versicherungsfälle kritisch prüfen. Auch kann es aufgrund der Masse der Anträge zu unverhältnismäßig langer Bearbeitungsdauer kommen – obwohl die Versicherungsnehmer ja dringend auf die Gelder angewiesen sind. Umso wichtiger ist es daher, bereits bei der Antragstellung sorgfältig vorzugehen, um die Bearbeitung zu beschleunigen und Ablehnungen zu vermeiden.
Für eine kostenfreie Erstberatung stehen wir Ihnen telefonisch, per Online-Meeting oder auch per E-Mail gerne zur Verfügung.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
Kontakt
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