• Verbraucher & Recht

    Wenn in der Luft nichts mehr geht…

    Wer seinen Sommerurlaub nicht mit dem Flugzeug antritt, hat angesichts des herrschenden Chaos‘ an vielen deutschen Flughäfen gut lachen. Doch auch mit Schiff, Bus oder Bahn kann so einiges schief gehen. Daher haben die ARAG Experten zusammengetragen, welche Rechte Passagiere bei Kreuzfahrten haben und wie es um die Fluggastrechte in Bus und Bahn bestellt ist. Eine Seefahrt, die ist lustig Mit einer Pandemie-bedingten Pause liegen Kreuzfahrten wieder voll im Trend. Allerdings ist diese Art zu reisen, ähnlich wie per Flugzeug, nicht unbedingt nachhaltig, weil die meisten Kreuzfahrtschiffe mit Schweröl als Kraftstoff fahren. Gas betriebene Schiffe, die mit flüssigem Erdgas LNG (Liquified Natural Gas) betrieben werden, sind zwar besser für die…

    Kommentare deaktiviert für Wenn in der Luft nichts mehr geht…
  • Verbraucher & Recht

    Endlich Schulkind!

    Viele Vorschüler freuen sich oft schon lange im Voraus auf ihren großen Tag und darauf, endlich wie die Großen in die Schule zu gehen. Der Schuleintritt ist ein Meilenstein und ein neuer Lebensabschnitt für die ganze Familie. Umso wichtiger, dass Groß und Klein gut auf den ersten Schultag vorbereitet sind. Die ARAG Experten geben ein paar Tipps, damit alle Beteiligten voller Gelassenheit und Leichtigkeit in das Abenteuer Schule starten können. Schultütendschungel und die ominöse Schulliste Neben einem ersten Elternabend im Vorfeld mit allen Infos rund um die Schule und einem Kennenlerntag der Kinder in der Schule, bekommen die Eltern vor dem Schulanfang eine meist lange Materialliste mit Dingen, die Erstklässler…

  • Verbraucher & Recht

    Schlangen, Staus und Storno-Flüge

    Wer seinen Urlaub mit dem Flieger antritt, braucht nicht nur gute Nerven, sondern eine gehörige Portion Glück, um samt Koffern am Urlaubsort anzukommen: Gestrichene Flüge, fehlendes Personal, stillstehende Gepäckbänder und Streiks – die Feriensaison könnte kaum chaotischer starten. Und für viele Reisende fällt der Urlaub ins Wasser, bevor er begonnen hat. Welche Rechte geprellte Urlauber haben und welche Ansprüche auf Entschädigung bestehen, wissen die ARAG Experten. Dazu haben sie aus gegebenem Anlass vier Interessante Urteile zum Thema Reise gesammelt. Der frühe Vogel… Die ARAG Experten raten, möglichst noch früher am Flughafen zu sein als die üblichen zwei Stunden, da der Check-in und die Sicherheitskontrollen wahre Zeitfresser geworden sind. Nach Möglichkeit…

    Kommentare deaktiviert für Schlangen, Staus und Storno-Flüge
  • Verbraucher & Recht

    Geld verdienen in den Ferien

    Sommer, Sonne, Ferienjob – viele Schüler nutzen die lange Sommerpause nicht nur zum Faulenzen, sondern zum Geld verdienen. Ab welchem Alter wie viel und wo gejobbt werden darf, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Doch auch ein richtiger Arbeitsvertrag gehört zu einem seriösen Ferienjob. Welche Regelungen es für die Schülerarbeit noch gibt, erklären die ARAG Experten. Der Ferienjob Einen Ferienjob dürfen sich Schüler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, erst suchen, sobald sie 15 Jahre alt und somit Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sind. Aber auch dieser Job unterliegt gesetzlichen Grenzen. Während der unterrichtsfreien Zeit dürfen Schüler maximal vier Wochen pro Kalenderjahr, also 20 Ferienjob-Tage, in Vollzeit arbeiten. Dabei darf nicht mehr als 40…

    Kommentare deaktiviert für Geld verdienen in den Ferien
  • Verbraucher & Recht

    Schnappschuss in Badehose

    Ein schönes Foto des eigenen Sprosses bei Kaiserwetter im Freibad ist mittlerweile mit jedem Handy schnell gemacht. Aber Achtung! Das Fotohighlight darf und sollte nicht einfach hochgeladen und im Internet veröffentlicht werden. Denn für Kinder gilt – wie für Erwachsene auch – das Recht am eigenen Bild! Im Hinblick darauf gelten im Freibad oder am Badesee neben den Baderegeln der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) nämlich auch noch andere Bestimmungen. Die ARAG Experten geben zum Tag des Freibads am 7. Juli einen Überblick. Mein Bild ist nicht Dein Bild! Das sogenannte Recht am eigenen Bild (Paragrafen 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG)) ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dient dazu,…

  • Verbraucher & Recht

    Mach mal Pause!

    Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert Workaholics so: "Bezeichnung für die Arbeitnehmer und Manager, die karriereorientiert als Arbeitssüchtige auffallen. Workaholics arbeiten viel, sie werden getrieben von ihrer Arbeit. Negativer Stress kann zu Überarbeitung und Krankheit führen, zum "Ausgebranntsein" (Burn-out-Syndrom), und die Kollegen belasten." Wie weit verbreitet Workaholismus tatsächlich ist, ist nicht bekannt. Feststeht: Genau wie die Sucht nach Drogen, Alkohol oder Glücksspiel ist Arbeitssucht eine ernste, folgenschwere Krankheit, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Anlässlich des Tages des Workaholics am 5. Juli informieren die ARAG Experten über die Sucht, ihre Symptome und Möglichkeiten, sich zu schützen. Arbeitssucht erkennen Dass gerade Führungskräfte nicht immer pünktlich Feierabend machen können,…

  • Verbraucher & Recht

    Beim Unterhalt zählen auch fiktive Einkünfte

    Das hatte sich der unterhaltspflichtige Vater anders gedacht: Als er freiwillig einen anderen, schlechter bezahlten Job als Elektriker annahm, musste er für seine beiden Töchter dennoch so viel zahlen wie im alten Job, in dem er 500 Euro mehr verdient hatte. Zuvor hatte der Mann laut ARAG Experten darauf gepocht, weniger zu zahlen, als er mit seiner neuen Frau ein weiteres Kind bekam und diese neue Familie sogar Hartz IV-Leistungen bezog. Doch die Richter unterstellten ein fiktives Gehalt in Höhe des vorherigen Einkommens, weil er mit dem Wechsel der Arbeitsstelle freiwillig auf Gehalt verzichtet und seine Qualifikationen nicht bestmöglich genutzt hatte (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 9 UF 701/19). Weitere interessante Informationen…

    Kommentare deaktiviert für Beim Unterhalt zählen auch fiktive Einkünfte
  • Verbraucher & Recht

    Bezeichnung „schwul“ kann Beleidigung sein

    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, jemanden als „schwul“ zu bezeichnen, weil es eine Beleidigung sein kann. In einem konkreten Fall hatte sich ein YouTuber in zweiter Instanz erfolgreich dagegen gewehrt, dass er im Netz von einem Unbekannten in der Instagram-Story eines YouTuber-Kollegen als „Bastard“ und „schwul“ bezeichnet wurde. Nach richterlichem Beschluss durfte der YouTube-Kollege die Äußerungen, die er sich durch den Einbau in seine Instagram-Story zu eigen gemacht hatte, nicht mehr verbreiten. Die Begründung: Auch wenn die Bezeichnung schwul an sich nicht beleidigend sei, werde das Wort in der Jugendsprache meist als Schimpfwort benutzt und als diskriminierend verstanden. Daher überwog in…

    Kommentare deaktiviert für Bezeichnung „schwul“ kann Beleidigung sein
  • Verbraucher & Recht

    Überbrückungsgeld gilt beim Unterhalt als Einkommen

    Ehepartner, die nach einer Trennung Unterhalt zahlen müssen und im Berechnungszeitraum Corona-Überbrückungshilfen bezogen haben, müssen nach Auskunft der ARAG Experten damit rechnen, dass die staatliche Hilfe als Einkommen gewertet wird. In einem konkreten Fall hatte ein Gastwirt über 60.000 Euro Corona-Beihilfe bekommen, ohne die er hohe Verluste erlitten hätte. Bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens wurde diese Überbrückungshilfe gewinnerhöhend als Einkommen gewertet. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass im Gegensatz dazu Corona-Soforthilfen nicht gewinnerhöhend gewertet werden, da sie als Hilfe in existenzieller Notlage dienten (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 2 UF 23/22). Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/ Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon:…

    Kommentare deaktiviert für Überbrückungsgeld gilt beim Unterhalt als Einkommen
  • Verbraucher & Recht

    Grundsteuerreform 2022: Immobilienbesitzer müssen rechnen

    Ab 1. Juli müssen alle Immobilienbesitzer im Rahmen der Grundsteuerreform eine Erklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Dazu haben sie bis Ende Oktober 2022 Zeit. Dazu erhalten Eigentümer laut ARAG Experten ein Schreiben der zuständigen Finanzverwaltung mit Informationen zur Reform und der damit verbundenen Erklärungspflicht. Anhand dieser Angaben wird das Grundstück neu bewertet. Fällig wird die neu berechnete Grundsteuer aber erst ab 2025. Bis dahin müssen Eigentümer die Grundsteuer in der Höhe zahlen, die die Gemeinde als letztes festgelegt hat. Hintergrund der Reform sind veraltete Daten zu den Grundstücken und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Methode zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Bisher wird der Wert von…

    Kommentare deaktiviert für Grundsteuerreform 2022: Immobilienbesitzer müssen rechnen