• Verbraucher & Recht

    Mitarbeiter-Foto in Werbebroschüre

    Arbeitnehmer, deren Foto ungefragt und womöglich ungewollt in einer Werbebroschüre ihres Arbeitgebers auftaucht, haben nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf Schmerzensgeld. In einem konkreten Fall hatte eine Universität für eine englisch verfasste Werbebroschüre Fotos von einer Mitarbeiterin machen lassen. Sie sollten die Internationalität der Hochschule unterstreichen. Allerdings fehlte die schriftliche Einwilligungserklärung der Frau. Sie hatte der Uni vielmehr zu verstehen gegeben, dass sie keinesfalls wegen ihrer Ethnie für eine „bunte Gesellschaft“ abgelichtet werden wolle. Damit verstieß die Uni gegen die Datenschutzgrundverordnung und musste der Frau 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen (Az.: 3 Ca 391/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster . Firmenkontakt und Herausgeber…

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  • Verbraucher & Recht

    Arbeit an Feiertagen muss mit Ersatzruhetag ausgeglichen werden

    Arbeitnehmer, deren normaler Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, haben nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf einen kompletten Ersatzruhetag. In einem konkreten Fall endete die Nachtschicht eines Nachtarbeiters, der an fünf Tagen pro Woche von 19.00 bis 3.30 Uhr arbeitete, an einem Feiertag. Als Freizeitausgleich forderte der Lkw-Verlader einen vollen Kalendertag als Ersatzruhetag. Und zwar so, wie ihn das Arbeitszeitgesetz (ArbZG, Paragraf 11, Absatz 3, Satz 2) vorsieht, also von 00.00 bis 24.00 Uhr. Der Chef wollte ihm stattdessen einen „Rolltag“ einräumen, zumal sein Mitarbeiter einen Lohnzuschlag von 200 Prozent für die Arbeit an einem Feiertag erhalten habe. Durch den „Rolltag“ hätte der Arbeitnehmer am ersten Tag bis 3.30 Uhr…

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  • Verbraucher & Recht

    Viel Lärm um Nichts?

    „Hört sich gut an“ – mit diesem Motto startet der diesjährige Tag gegen Lärm am 27. April. Organisiert von der Deutschen Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA) und gefördert unter anderem durch das Umweltbundesamt, fordern die Organisatoren dazu auf, um 14.15 Uhr für 15 Sekunden komplette Ruhe einkehren zu lassen. Ziel ist es, auf die Lärmproblematik aufmerksam zu machen und auf soziale und gesundheitliche Folgen von Lärm hinzuweisen. Die ARAG Experten nehmen diesen Tag zum Anlass, das Thema Lärm von seiner rechtlichen Seite zu beleuchten und stellen einige zum Teil kuriose Urteile vor. Das sagt das Gesetz zur Ruhestörung Wer wann wie laut sein darf, klären das Bundesimmissionsschutzgesetz, Landesimmissionsschutzgesetze oder…

  • Gesundheit & Medizin

    Zecken eröffnen Jagdsaison

    Es ist wieder so weit. Abertausende von blutsaugenden, krabbelnden Spinnentieren sind auf der Suche nach einem geeigneten Wirt: Bei Bodentemperaturen um die acht Grad werden Zecken aktiv und verlassen ihre Verstecke von Laub und Nadeln. Zwar sind diese zähen Biester nur etwa drei bis fünf Millimeter groß, aber ihr Stich ist gefährlich. Daher machen die ARAG Experten auf die damit verbundenen Risiken aufmerksam. Zecken in Zahlen Laut Robert Koch-Institut (RKI) wurden letztes Jahr 390 durch Zecken ausgelöste FSME-Erkrankungen (Frühsommer-Meningoenzephalitis) gemeldet. Im Vergleich zum Rekordwert vom Vorjahr (712 Fälle) hat sich die Zahl also nahezu halbiert. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Zeckenbiss gefährlich sein kann und…

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  • Verbraucher & Recht

    Big brother is watching you

    Obwohl die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle in Deutschland seit Jahren rückläufig ist, installieren immer mehr Immobilien- und Eigenheimbesitzer Videoüberwachungskameras an ihrem Haus, um sich sicherer zu fühlen. Dabei stellt die Kameraüberwachung einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Deshalb benötigt jeder Einsatz einer Überwachungskamera – egal ob privat oder öffentlich – eine Rechtsgrundlage. ARAG Experten informieren, inwieweit die Gerichte den Einsatz der Geräte erlauben und wo sie Grenzen ziehen. Private Kameraüberwachung Wie viele private Überwachungssysteme bundesweit im Einsatz sind, ist nicht genau zu ermitteln, denn die Installation einer Überwachungskamera ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht meldepflichtig. Zudem ist die private Videoüberwachung des eigenen privaten Umfeldes mit Haus,…

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  • Verbraucher & Recht

    ARAG, stimmt das?

      Musik, nur wenn sie laut ist? Damals war es ein Walkman (Anmerkung der ARAG Experten für die jüngere Generation: tragbares Kassettenabspielgerät), über den ein Radfahrer mit Kopfhörern Musik hörte und weshalb er ein Bußgeld in Höhe von 15 Deutsche Mark (DM) zahlen musste (Oberlandesgericht Köln, Az.: Ss 12/87 (Z)). Das war Ende der Achtziger. Heutzutage gäbe es die Musik vermutlich über das Smartphone und mit kabellosen Kopfhörern auf die Ohren. Auch die Währung ist mittlerweile eine andere, genauso wie das Strafmaß, das sich erhöht hat und aktuell bei 15 Euro liegt. Gleich geblieben ist hingegen die Ordnungswidrigkeit, die vorliegen kann, wenn man im Straßenverkehr unterwegs ist und dabei zu…

  • Verbraucher & Recht

    Faustregeln beim Kraftstoff-Sparen

    Laut aktuellem Jahresbericht des Bundeskartellamtes für Kraftstoffe gelten nach wie vor zwei Faustregeln beim Kraftstoff-Sparen: Morgens zwischen fünf und acht Uhr ist Tanken am teuersten, abends zwischen 18 und 22 Uhr sind die Preise meist niedriger. Zudem lohnt es sich, nach preiswerten Tankstellen in der Umgebung zu suchen und Autobahn-Tankstellen zu meiden, hier liegen die Preise nach Auskunft der ARAG Experten um etwa 25 Cent höher. Das Kartellamt empfiehlt Handy-Apps, die nicht nur spontan darüber informieren, wo Kraftstoff gerade günstig ist, sondern die auch Preisentwicklungen und Tageszyklen anzeigen. In der Regel bleiben die Tankstellen, die in der Umgebung als günstigste Tankstellen angezeigt werden, auch künftig relativ günstig. Die Markttransparenzstelle für…

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  • Verbraucher & Recht

    Schaltflächentext muss klar sein

    Für Verbraucher muss bei Online-Bestellungen (hier eine Hotelbuchung) allein anhand der Formulierung auf der Schaltfläche klar sein, dass sie durch Anklicken eine Zahlungsverpflichtung auslösen, damit ein Vertrag zustande kommt. ARAG Experten verweisen insoweit auf eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. In dem Ausgangsstreit der Internet-Plattform Booking.com muss das Amtsgericht Bottrop nun klären, ob die Formulierung "Buchung abschließen" dafür ausreicht (Az.: C-249/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des EuGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung…

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  • Verbraucher & Recht

    Ausgleichszahlung bei Flug-Verspätung außerhalb der EU

    Fluggäste, die mit Umstieg deutlich verspätet an ihrem Zielflughafen außerhalb der Europäischen Union (EU) ankommen, können auch von einem Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichsleistung verlangen, wenn dieses Unternehmen den gesamten Flug im Namen eines europäischen Luftfahrtunternehmens durchführt hat. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof entschieden (Az.: C-561/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des EuGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende…

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  • Verbraucher & Recht

    Untervermietung kann zur Kündigung führen

    Ein Mieter, der Zimmer seiner Wohnung wiederholt ohne Genehmigung und entgegen einer Abmahnung an Touristen und Mitbewohner untervermietet hatte, musste die Wohnung räumen. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden. Er sei zu Recht fristlos gekündigt worden, da er sich bewusst über den Willen und das Interesse der Vermieterin hinweggesetzt habe (Az.: 417 C 7060/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE…

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