• Verbraucher & Recht

    Masken im Verbandskasten

    Bis 1. Februar sollten Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug auf Vordermann gebracht bzw. einen neuen Verbandskasten angeschafft haben. Dann gilt die entsprechende DIN 13164, nach der zwei Gesichtsmasken enthalten sein müssen. Es genügen einfache OP-Masken. Dafür wird das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandstuch ersatzlos gestrichen und eins von zwei Dreieckstüchern darf laut ARAG Experten ebenfalls wegfallen. Weil die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung noch nicht angepasst ist, besteht derzeit aber noch keine Pflicht zum Nachrüsten von älteren Verbandskästen. Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/… Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax:…

  • Verbraucher & Recht

    Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet

    Am 31. Januar 2023 endet die verlängerte Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für Privateigentum. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bis zum Stichtag mehr als 36 Millionen Eigentümer zur Feststellung des Grundsteuerwertes Angaben zu Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die Erklärung muss verpflichtend elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dazu kann das Elster-Portal genutzt werden. Zudem steht auf der Seite des Bundesfinanzministeriums eine Online-Anwendung zur Verfügung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die neu berechnete Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen ist. Bis dahin gelten bestehende Regelungen fort. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag oder einer Schätzung der…

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  • Bildung & Karriere

    Bildung für jeden

    Bereits seit den 70ern haben Arbeitnehmer Recht auf Bildungsurlaub . Aber nicht nur das: Mittlerweile ist der Strauß an Förder-Maßnahmen groß und bunt geworden und bietet Menschen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und ihre bisherigen Kenntnisse und damit ihre beruflichen Aussichten zu verbessern. Wer wann und wie Anspruch auf die verschiedenen Unterstützungsangebote hat, erklären die ARAG Experten anlässlich des Internationalen Tages der Bildung am 24. Januar 2023. Der Bildungsgutschein für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene In Deutschland hat jeder ein Recht auf Bildung und Förderung. Deshalb wurde im Jahr 2011 von der Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Ein Teil dieser staatlichen Förderung ist der sogenannte Bildungsgutschein, der es jungen Menschen…

  • Verbraucher & Recht

    Wenn das Geld nicht reicht…

    Die Preise explodieren, die Weihnachtsgeschenke für die Familie sind entgegen aller Vorsätze doch etwas üppiger ausgefallen als geplant und im Januar wollen viele Versicherungen und andere jährlich anfallende Zahlungen bedient werden. Wenn jetzt noch die Waschmaschine oder das Familienauto streikt, ist der Dispo bei der Bank schnell am Limit. Was man tun kann und vor allem, was man dringend lassen sollte, wenn es finanziell eng wird, sagen ARAG Experten. Staatliche Hilfe bei der Miete Auf keinen Fall darf bei Miete und Energie eingespart werden. Mietschulden können dazu führen, dass man vor die Tür gesetzt wird. Und zwar bereits nach zwei Monaten Mietrückstand. Der Tipp der ARAG Experten: Wer die Miete…

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  • Verbraucher & Recht

    Dienstliche SMS muss in Freizeit nicht gelesen werden

    Ein Arbeitnehmer muss in seiner Freizeit keine dienstlichen SMS lesen. Das entschied laut ARAG Experten das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem jetzt veröffentlichten Urteil. In dem Fall ging es um kurzfristige Dienstplanänderungen für einen Notfallsanitäter (Az.: 1 Sa 39 öD/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe…

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  • Verbraucher & Recht

    Kein „rechts vor links“ auf Parkplatz

    Der in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerte Grundsatz „rechts vor links“ gilt auf öffentlichen Parkplätzen nur dann, wenn die Fahrbahnen eindeutig Straßencharakter haben. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, welcher klargestellt hat, dass sich die auf die zügige Abwicklung des fließenden Verkehrs abzielende Vorfahrtsregel regelmäßig nicht auf die Situation auf Parkflächen übertragen lässt (Az.: VI ZR 344/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG…

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  • Verbraucher & Recht

    Müllabfuhr muss nicht rückwärts fahren

    Hauseigentümer müssen ihre Abfallbehältnisse für die Müllabfuhr an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück bereitstellen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht angefahren werden kann. Das ist nach Auskunft der ARAG Experten laut Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße insbesondere der Fall, wenn das Unternehmen das Grundstück nur rückwärts anfahren kann (Az.: 4 K 488/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Neustadt a. d. Weinstraße . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links…

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  • Verbraucher & Recht

    Geld zurück für Reisen in der Pandemie

    Zwei Wochen Sonne, Strand und Meer. Den zweiwöchigen Urlaub im März 2000 nach Gran Canaria hatte das Ehepaar lange vor der Pandemie gebucht. Daher wollte sich das reiselustige Paar seinen Urlaub vom Virus auch nicht verhageln lassen. Doch zwei Tage nach ihrer Ankunft hieß es aufgrund der Corona-Maßnahmen auf der Kanareninsel Stubenarrest statt Strand. Ihr Hotelzimmer durften die Urlauber ab sofort nur noch zum Essen verlassen. Zudem wurden Ausflüge gestrichen, die Animation eingestellt, Pool und Strand gesperrt. Am Ende musste das Ehepaar laut ARAG Experten bereits nach einer Woche die Heimreise antreten. Wieder zu Hause, verlangten die enttäuschten Urlauber vom Reiseveranstalter eine Erstattung von 70 Prozent des Reisepreises. Dieser lehnte…

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  • Verbraucher & Recht

    Einer für alle, alle für einen?

    "Love is sharing a password" („Liebe ist, ein Passwort zu teilen“), hieß es noch vor einigen Jahren beim Streaming-Dienst Netflix. Diese Liebe soll nun bald vorbei sein. Das kalifornische Unternehmen will die Passwort-Weitergabe noch in diesem Jahr unterbinden. Auch andere Streaming-Anbieter untersagen ihren Kunden das Weitergeben von Passwörtern und drohen sogar mit hohen Vertragsstrafen. Die ARAG Experten informieren über eine zwar weit verbreitete, aber dennoch illegale Praxis des so genannten „Account-Sharings“. Nur für Haushaltsmitglieder Laut Netflix-Nutzungsbedingungen dürfen Inhalte nicht mit Personen geteilt werden, die nicht im gleichen Haushalt leben. Es sei denn, das Abonnement sieht eine Mehrfachnutzung explizit vor. Damit sind beispielsweise Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen, denen man seinen Account…

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  • Verbraucher & Recht

    Online-Verkäufe ab sofort unter den strengen Augen des Fiskus‘

    Es klingt genauso unsexy wie es ist: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt seit 1. Januar und verpflichtet digitale Plattform-Betreiber wie etwa eBay, Etsy, Amazon Marketplace oder Airbnb, Geschäfte ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen sowie Steuerhinterziehung und -umgehung zu unterbinden. Die ARAG Experten erklären, was das Gesetz für Verbraucher bedeutet. Power-Seller aufgepasst: Die neuen Spielregeln Es ist die EU-Richtlinie 2021/514 oder auch DAC 7 genannt, die bis Ende 2022 in nationales Recht umgesetzt werden musste und seit Anfang Januar für Aufruhr unter Verkäufern auf Kleinanzeigen-Portalen sorgt. Danach müssen bestimmte Daten aller Anbieter, die auf der Plattform tätig sind,…

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