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    Kein Kindergeld bei Abbruch einer Ausbildung

    Eine Gewährung von Kindergeld wegen der Berufsausbildung des volljährigen Kindes ist nicht mehr möglich, wenn das Ausbildungsverhältnis wegen einer Erkrankung des Kindes nicht nur unterbrochen, sondern beendet wurde. Dies stellte laut ARAG Experten der Bundesfinanzhof in einer kürzlichen Entscheidung klar (Az.: III R 41/19). Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel…

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    Catering darf wegen geplatzter Hochzeitsfeier abgesagt werden

    Nach Lust und Laune darf ein Hochzeitspaar natürlich keinem Caterer absagen, mit dem ein Vertrag geschlossen wurde. Anders verhält es sich nach Auskunft der ARAG Experten, wenn es um ein Hochzeits-Catering geht und die Feier aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden kann. In einem konkreten Fall hatte ein Brautpaar bereits eine Anzahlung von über 6.000 Euro an einen Caterer geleistet, als die Hochzeitsfeier, die bereits einmal um ein Jahr verschoben wurde, aufgrund der Corona-Pandemie ein weiteres Mal ausfallen musste. Das Brautpaar hatte nach der zweiten Corona-bedingten Absage keine Lust mehr auf eine große Feier und sagte dem Caterer ab. Der aber weigerte sich, die Anzahlung zurückzugeben und das Risiko…

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    Für die Kinderbetreuung ungeeignet

    Tagesmütter und -väter, die während der Betreuungszeit mit ihrem Hund Gassi gehen oder in der Wohnung der Nachbarin einen Kaffee trinken, während die Tageskinder schlafen, sind zur Kinderbetreuung ungeeignet. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Tagesmutter zu einer kurzen Runde mit ihrem Hund aufbrach und ihre Tageskinder von einer dritten Person beaufsichtigen ließ. Ein anderes Mal besuchte sie eine Nachbarin, die im selben Mehrfamilienhaus direkt unter ihr wohnte, um mit ihr einen Kaffee zu trinken, während ihre Tageskinder schliefen. Die Überwachung der ihr anvertrauten Kinder übernahm derweil das Babyfon. Die Stadt entzog der Frau die Pflegeerlaubnis, da sie ihre Aufgabe als Tagesmutter nicht höchstpersönlich wahrgenommen…

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    Bürostuhl mit ins Homeoffice – Kündigung

    Es war eine pragmatische Entscheidung der Arbeitnehmerin: Da ihr Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie das Arbeiten aus dem Homeoffice angeordnet hatte, nahm sie kurzerhand ihren Bürostuhl mit nach Hause, um auch dort acht Stunden lang in einer sitzenden Position arbeiten zu können. Die Möbelstücke, die sie zu Hause hatte, waren allesamt ungeeignet. Daraufhin flatterte der verdutzten Frau die Kündigung ins Homeoffice. Die Begründung ihres Arbeitgebers: Sie hatte die Mitnahme des Bürostuhls nicht mit ihm abgesprochen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es in der Tat eine Pflichtverletzung darstellt, ungefragt Gegenstände aus dem Büro mit nach Hause zu nehmen – Homeoffice hin oder her. Doch auch nach richterlicher Ansicht reichte der…

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    ARAG Recht kurios

    . Nackidei, nackidei, alle sind heut‘ nackidei… Während in Rolf Zuckowskis Kinderlied allerlei Getier einvernehmlich die Hüllen fallen lässt, kann nackte Haut unter Mietern schon einmal zu Irritationen oder gar Streit führen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem eine Mieterin auf nahtlose Bräune bestand. Folglich sonnte sie sich am liebsten splitterfasernackt im angemieteten Garten. Das gefiel ihrem Vermieter gar nicht. Er kündigte seiner freizügigen Mieterin. Der Fall landete vor Gericht. Das Argument des prüden Vermieters: Nacktes Sonnenbaden störe den Hausfrieden und zudem fürchte er das Gerede der Dorfgemeinschaft. Doch die Richter entschieden zugunsten nackter Haut. Einerseits sei es die freie Entscheidung der Mieterin, wie sie…

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    Happy Ystävänpäivä

    Ystävänpäivä bedeutet „Tag der Freundschaft“ und ist die finnische Version des Valentinstages. Statt in trauter Zweisamkeit wird dort mit allen Freunden gemeinsam gefeiert. Fast überall sonst stehen Blumenhändler und Schokohersteller bereits in freudiger Erwartung eines hohen Umsatzes in den Startlöchern. Auch interessant: Die Registrierungsrate bei Singlebörsen steigt am Valentinstag und Anti-Valentinstags-Aktionen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Dennoch nutzen viele das Fest der Liebenden als Anlass für einen Heiratsantrag und das hat Folgen. Die ARAG Experten geben einen Überblick. Heiratsantrag am Valentinstag – Und was dann? Rund 220.000 Heiratsanträge werden jedes Jahr am Valentinstag gemacht. Beim Schweben auf Wolke sieben sollte bei der Hochzeitsplanung jedoch ein kühler Kopf bewahrt werden. Denn…

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    Strom weg, Licht aus?

    Infolge explodierender Preise an den europäischen Energiehandelsplätzen stehen zahlreiche Stromversorger vor dem Aus. Das jüngste Beispiel, Stromio, stellte erst kurz vor Weihnachten bundesweit die Belieferung mit Strom ein. Ausgerechnet! Doch sowohl auf die Weihnachtsgans als auch auf die Lichterketten am Tannenbaum musste kein Stromio-Kunde verzichten. Denn in Deutschland ist die Stromversorgung gesetzlich sichergestellt. ARAG Experten informieren, was Kunden bei einem unfreiwilligen Stromanbieterwechsel tun müssen oder worauf sie bei einem freiwilligen Wechsel achten müssen. Strom fließt immer Ein Stromausfall durch einen Anbieterwechsel ist in Deutschland nicht zu befürchten. Fällt ein Stromanbieter aus, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Stromlieferung. In den meisten Fällen sind dies laut ARAG Experten die örtlichen Stadtwerke.…

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    Schnelles Internet oder lange Leitung?

    Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass vielerorts die Internetleitungen zu langsam sind. Ruckelnde Bilder, abgehackter Ton, Rauswurf aus dem Online-Meeting – für Schüler im Home-Schooling und Arbeitnehmer im Home-Office war konzentriertes Arbeiten teilweise unmöglich. Mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben Verbraucher seit letztem Dezember ein Recht auf schnelles Internet. Wie man herausfindet, ob die eigene Leitung schnell genug ist und was zu tun ist, um gegebenenfalls eine Störung beim Internetanbieter zu melden, wissen die ARAG Experten und ihr Kooperationspartner Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte. Mindestbandbreiten Nach Angaben der ARAG Experten haben Verbraucher künftig einen Anspruch auf eine Download-Rate (Geschwindigkeit beim Herunterladen von…

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    Benachteiligung bei Auswahl zwischen „Herr“ oder „Frau“

    Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim "Online-Shopping" nur zwischen den Anreden "Frau" oder "Herr" auswählen kann, wird wegen des Geschlechts benachteiligt. Dies geht nach Auskunft der ARAG Experten aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor. Ein Anspruch auf Entschädigung bestehe jedoch nicht, weil die Diskriminierung im konkreten Fall nicht die dafür erforderliche Intensität erreicht habe, befand das OLG (Az.: 24 U 19/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail:…

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    Lange Wartezeit an Sicherheitskontrolle: Entschädigung

    Verpasst ein Fluggast infolge überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle des Flughafens seinen Flug, kann er eine Entschädigung für Ersatzflugkosten verlangen, wenn er sich gemäß den Empfehlungen des Flughafens rechtzeitig beim Check-In eingefunden und von dort ohne erhebliche Verzögerungen die Sicherheitskontrolle aufgesucht hat. ARAG Experten verweisen insoweit auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 1 U 220/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung…

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