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Gemütlich Wohnen oder sparsam Frieren?
Schlecht isolierte Fassaden, nicht gedämmte Dächer, ineffiziente Heizungsanlagen, alte Fenster – die Energiesparpotenziale sind vor allem bei älteren Gebäuden enorm hoch. Gleichzeitig entfallen knapp 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudebereich und dort vor allem auf Wohnhäuser. Dabei gibt es gleich zwei gute Gründe, seine vier Wände energetisch zu sanieren: Durch die Einsparung von Energie tragen wir zum Klimaschutz bei und angesichts explodierender Energiekosten schonen wir unseren Geldbeutel. Welche Maßnahmen für wen sinnvoll sind und welche Fördermöglichkeiten es gibt, verraten die ARAG Experten. Das Gebäudeenergiegesetz Wer ein Haus baut oder eine bestehende Immobilie kauft, muss die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachten. Das GEG legt fest, welche energetischen…
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ARAG: Verbrauchertipps zu aktuellen Betrugsmaschen
Keine Angst vor Erpresser-Mails Wer eine E-Mail bekommt mit dem Hinweis, man sei gehackt und der PC gekapert worden, kann sich entspannen. Dabei handelt es sich vermutlich um eine erpresserische Nachricht von Kriminellen, die mit falschen, kompromittierenden Behauptungen versuchen, ihre Opfer unter Druck zu setzen und ihnen Angst zu machen. Die Masche: Angeblich haben die Hacker Nutzer dabei ausspioniert, wie sie pornografische Internetseiten besuchen und dies mit Bildschirmaufnahmen dokumentiert, auf denen die Nutzer zu erkennen seien. Die Forderung der Erpresser: 1.000 Euro in der Krypto-Währung Bitcoin oder die Screenshots gehen viral. Die ARAG Experten raten, die Mail an die Polizei weiterzuleiten und Anzeige zu erstatten. Auf keinen Fall bezahlen! Sparkassen-Kunden…
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Dann nehme ich das halt auf!
Mittlerweile lässt sich fast jedes Handy nicht nur zum Telefonieren, sondern in Nullkommanichts auch per Knopfdruck für Sprachaufzeichnungen und Videoaufnahmen nutzen. Welch gelungene Funktion, um bei Streitigkeiten mit dem garstigen Nachbarn oder trägen Mitarbeiter seinem Recht Nachdruck zu verleihen. Denn schenkt man diversen Detektivserien Glauben, dann sind heimlich aufgenommene Ton- oder Videoaufzeichnungen ein Spitzen-Beweismittel bei Gerichtsprozessen. Die ARAG Experten gehen dem Irrglauben nach und klären auf, was wann und wie erlaubt ist oder eben nicht. Vertraulichkeit des Wortes Das Strafgesetzbuch (StGB) ist da sehr eindeutig: Grundsätzlich sind Tonaufnahmen durch die Regelungen zur Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (Paragraf 201 StGB) und Bildaufnahmen durch die Regelungen zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs…
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Beifahrer gesucht!
Wer kein eigenes Fahrzeug hat, nicht gerne mit Bus oder Bahn unterwegs ist, Tanken gerade zu unerfreulich findet oder einfach Lust auf Kontakt zu anderen Menschen hat, kann sich bei einem Mitfahrdienst eine Mitfahrgelegenheit buchen. Dabei ist die Zahl gewerblicher und privater Anbieter durchaus hoch, man hat also die Qual der Wahl. Welche Anbieter es gibt und worauf man als Mitfahrer achten sollte, erläutern die ARAG Experten. Organisiertes Mitfahren mit Luft nach oben Ob beruflich oder privat, es ist eine Win-Win-Situation, bei der alle Beteiligten profitieren und auch noch das Klima geschont wird: Bei Fahrgemeinschaften teilt sich der Fahrer das Benzingeld mit Mitfahrern, die ihrerseits günstiger und manchmal sogar schneller…
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Prämie zum Inflationsausgleich steuerfrei
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten als Ausgleich für die hohe Inflation eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zu gewähren. Der Begünstigungszeitraum der sogenannten Inflationsausgleichsprämie ist nach Auskunft der ARAG Experten bis 31. Dezember 2024 befristet. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes,…
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Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld weiterhin möglich
Eigentlich sollte – nach mehrfacher Verlängerung – Ende September Schluss mit den Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld sein. Doch nun können Betriebe noch bis Mitte kommenden Jahres unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Zudem kann die Bundesagentur für Arbeit künftig leichter die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes prüfen. Nach Auskunft der ARAG Experten können Beschäftigte ebenfalls bis Ende Juni 2023 während der Kurzarbeit einen Minijob annehmen, der nicht als Hinzuverdienst angerechnet wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE…
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Keine Testpflicht an Schulen
Damit Lehrer, Schüler und Erzieher nicht unter die Testpflicht fallen, wurde Corona aus der erst am 1. Oktober verabschiedeten Liste der besonders ansteckenden Infektionskrankheiten gestrichen. Laut ARAG Experten sind dort Krankheiten wie z. B. Pest, Cholera, Masern oder Keuchhusten enthalten. Damit gilt: Nach fünftägiger Isolation dürfen Betroffene auch ohne Test wieder in Schule oder Kita. Auch bei einem Verdacht auf Corona braucht man keinen negativen Test, um die Einrichtung betreten zu dürfen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung…
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Reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bleibt. Getränke sind davon weiterhin ausgenommen. Die Maßnahme wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und sollte Ende 2022 auslaufen. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 7. Oktober kann das Gesetz nach Unterschrift des Bundespräsidenten umgehend in Kraft treten. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist…
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Umsatzsteuer für Gas auf sieben Prozent reduziert
Nun fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt, dann tritt das Gesetz rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft: Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen wird von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt diese Absenkung bis 31. März 2024. Unternehmen sollen den reduzierten Satz vollständig an Verbraucher weitergeben, um sie von den hohen Energiekosten zu entlasten. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für…
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Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern
Ein Pflegekind, dessen Pflegeeltern verstorben sind, hat keinen Anspruch auf eine Vollwaisenrente, wenn seine leiblichen Eltern noch leben. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfahlen. Anderenfalls hätte ein Pflegekind Anspruch sowohl auf Vollwaisenrente als auch auf Unterhalt gegen die leiblichen Eltern, was dem gesetzgeberischen Willen widerspräche (Az.: L 14 R 693/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG NRW Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen…