• Natur & Garten

    Wespen – Plagegeister unter Naturschutz

    Wer die Corona-Krise jetzt im Garten oder auf der Terrasse aussitzen möchte, muss sie manchmal teilen. Da summt und brummt es – leider auch am eigenen Teller oder Getränk. Denn ab sofort fliegen Bienen und Co. auf Nahrungssuche durch die Gegend. Und auch einige Wespen – die eigentlich erst im Hochsommer Hochsaison haben – sind in diesem Jahr schon früh unterwegs. Während Bienen zu den gern gesehenen, ja sogar erwünschten Mitbewohnern gehören, ist die Toleranz gegenüber Wespen nicht allzu groß. Wenn sie sich häuslich einrichten und ihr Nest im Garten oder am Haus bauen, möchte man sie am liebsten schnell wieder loswerden. Was man gegen Wespennester tun kann, erklären die…

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  • Familie & Kind

    Babyalarm ohne Trauschein

    Laut Statistischem Bundesamt waren ein Drittel aller Neugeborenen (knapp 270.000) in 2018 nicht eheliche Babies. Kinder ohne Trauschein zu bekommen, scheint im Trend zu liegen, denn die Tendenz ist – mit wenigen Ausnahmen – seit Jahrzehnten steigend. Anlass genug für die ARAG Experten, unverheiratete Eltern auf die kleinen, feinen Unterschiede hinzuweisen, mit denen sie bei Behörden rechnen müssen. Anerkennung der Vaterschaft Sofern Eltern bei der Geburt ihres Babys nicht verheiratet sind, wird der Vater erst dann rechtlicher Elternteil, wenn er seine Vaterschaft anerkannt hat. Dieser Schritt ist bereits vor oder auch nach der Geburt noch möglich. Die Mutter muss der Anerkennung des Vaters zustimmen. Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet…

  • Verbraucher & Recht

    Einmal Milchstraße und zurück

    Für Sternengucker gibt es kaum etwas Schöneres als in klaren Sommernächten stundenlang im Freien auf dem Rücken zu liegen und den Sternenhimmel zu beobachten. Voraussetzung dafür ist eine dunkle Umgebung. Die gibt es bei uns allerdings kaum noch. Wer in der Stadt das Firmament erkunden möchte, kann zwischen Straßenbeleuchtung und Neon-Reklame nur noch die ganz großen Sterne sehen. Den Sternenhimmel in all seiner Pracht, Schönheit und Größe kennen Stadtkinder nur noch aus dem Planetarium. Wie und wo es auch anders geht, wissen ARAG Experten. Geschützte Dunkelheit Der klare Blick auf die Sterne ist in Deutschland so selten geworden, dass er mittlerweile als schützenswertes Gut gilt. Dabei ist natürlich gar nicht…

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  • Verbraucher & Recht

    Endlich Entschädigung für Thomas Cook-Kunden

    Wer letztes Jahr mit Thomas Cook in den Pauschalurlaub fliegen wollte, hatte schon vor der Corona-Krise mit Zitronen gehandelt. Denn die Insolvenzversicherung des Reiseunternehmens reichte nicht aus, so dass die Kunden nur 17,5 Prozent ihres Geldes erstattet bekamen. Die Bundesregierung hatte daraufhin im Dezember letzten Jahres zugesagt, für die restliche Summe einzuspringen. Und nun ist es endlich soweit. Nach Auskunft der ARAG Experten können Betroffene, die ihre Pauschalreise nicht antreten konnten oder sie abbrechen mussten, seit dem 6. Mai auf einem Portal der Bundesregierung online die Ausgleichszahlungen beim Bund beantragen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass Thomas Cook-Kunden ihre Ansprüche bereits beim Insolvenzversicherer Zurich-Versicherungen und beim Insolvenzverwalter gemeldet…

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  • Verbraucher & Recht

    Planschbecken statt Plattensee

    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es Mietern nicht verwehrt werden darf, einen Pool oder ein größeres Planschbecken auf der Terrasse oder im gemeinschaftlich genutzten Garten aufzustellen (Amtsgericht Kerpen, Az.: 20 C 443/01). Allerdings muss darauf geachtet werden, dass Nachbarn weder durch Lärm noch durch Spritzwasser gestört oder in ihrer Gartennutzung beeinträchtigt werden. Sofern in der Hausordnung oder im Mietvertrag nicht anders geregelt, darf sogar auf dem Balkon ein Planschbecken oder kleiner Pool aufgebaut werden. Hier geben die ARAG Experten allerdings zu bedenken, dass die Traglast des Balkons berücksichtigt werden muss. Auch einer Schädigung der Bausubstanz durch ständiges Spritzwasser oder durch ein Überlaufen des Wasserbeckens müssen Mieter vorbeugen. Weitere…

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  • Verbraucher & Recht

    Gutscheinlösung im Kulturbereich beschlossen

    Um die Kulturszene vor Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise zu bewahren, hat der Bundestag beschlossen, dass Veranstalter bei abgesagten Kulturevents Gutscheine in Höhe des ursprünglichen Ticketpreises plus etwaiger Vorverkaufsgebühren ausstellen dürfen. Ob die Kunden ihn für die Nachholveranstaltung oder ein gleichwertiges Angebot einlösen, ist ihnen überlassen. Im Härtefall kann das Geld auch ausgezahlt werden. Wer es bis Ende 2021 nicht geschafft hat, den Gutschein einzulösen, bekommt das Geld ausbezahlt. Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/… Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links…

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  • Verbraucher & Recht

    Kind muss gegen Eltern aussagen

    Kommt es zum Streit um das Kindergeld, muss auch ein Kind im Zweifel gegen seine Eltern aussagen, sofern es volljährig ist. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem es zwischen getrennt lebenden Eltern Streit darüber gab, wem das Kindergeld für das volljährige Kind zustand. Das Kind zwar lebte allein, verbrachte aber jedes zweite Wochenende und die Sommerferien bei der Mutter. Damit ordneten die Richter das Kind dem Haushalt der Mutter zu, die dann auch das Kindergeld erhielt. Im Prozess musste das Kind aussagen, obwohl es sich in einem Brief an die Kindergeldkasse, in dem es seinen Aufenthalt bei der Mutter bestätigte, auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berief (Bundesfinanzhof,…

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  • Verbraucher & Recht

    Freiwillige Gutscheine statt Geld zurück

    Gestern hat das Kabinett Eckpunkte für eine freiwillige Gutscheinlösung im Pauschalreiserecht beschlossen. Die Lösung sieht nach Auskunft der ARAG Experten vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden statt der sofortigen Erstattung der Vorauszahlung einen Gutschein für eine spätere Pauschalreise anbieten dürfen. Voraussetzung ist, dass die Reise vor dem 8. März gebucht wurde und wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden konnte. Werden die Gutscheine nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, erhalten Pauschalreisende das Geld zurück. Sollte die Versicherung des Gutscheins nicht ausreichen, sind sie im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters durch eine staatliche Garantie in vollem Umfang abgesichert. Auf Grundlage dieser Eckpunkte wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzesentwurf für…

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  • Verbraucher & Recht

    Hindernis wieder vergessen

    Stolpert ein Fußgänger über ein gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg, welches er zuerst wahrgenommen, aber anschließend vergessen hat, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 7 U 285/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe…

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  • Verbraucher & Recht

    Für Airbags geeignet?

    Verkäufer von Autositzbezügen müssen deutlich darauf hinweisen, ob sich das Produkt für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug mit Seitenairbags eignet. Das hat nach Auskunft der ARAG der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschieden und ein Urteil des Landgerichts Köln teilweise abgeändert (Az.: 6 U 241/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist…