• Verbraucher & Recht

    Auffahrunfall nach abgebrochenem Spurwechsel

    Ein Autofahrer will die Spur wechseln, entscheidet sich unvermittelt anders und schert wieder in die ursprüngliche Fahrbahn ein. Dabei bremst er heftig und es kommt zu einem Auffahrunfall. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied laut ARAG Experten, dass beide Unfallbeteiligten hälftig haften. Der grundsätzlich gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis greife hier nicht (Az.: 9 U 5/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE…

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  • Mobile & Verkehr

    Stau auf der Autobahn: Was nun?

    Im letzten Jahr gab es knapp 860.000 Kilometer Stau allein auf deutschen Autobahnen. Bald sind Sommerferien und mit ihnen beginnt die Hauptreisezeit auf Deutschlands Straßen. Denn unzählige Urlauber starten oft gleichzeitig in die Ferien. Das Ergebnis: kilometerlange Staus, zähfließender Verkehr und nicht selten hitzige Gemüter. Doch wer die wichtigsten Verhaltensregeln kennt, bleibt auch im stockenden Verkehr sicher, regelkonform und gelassen. Den Stau vorhersehen Die meisten Navigationsgeräte sind mit einem sogenannten TMC-System (Traffic Message Channel System) ausgestattet. Laut ARAG Experten verarbeitet das TMC alle Verkehrsinformationen von Verkehrssendern und schlägt Alternativrouten vor, sobald auf der eingegebenen Strecke ein Stau gemeldet wurde. Dadurch können Staus umfahren werden. Theoretisch – denn das System ist…

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  • Verbraucher & Recht

    Diese Neuerungen sollten Urlauber kennen

    Ob Nordsee, Mittelmeer oder Ägäis – die Ferienzeit ruft. Doch wer dieses Jahr mit Reisefieber im Gepäck Richtung Ausland aufbricht, sollte nicht nur Badehose und Sonnencreme einpacken, sondern auch ein paar neue Vorschriften im Hinterkopf behalten. Denn die Sommerferien 2025 bringen in vielen beliebten Urlaubsländern frischen Regelungs-Wind. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was Sonnenhungrige vor der Abreise wissen sollten. Was müssen Urlauber wissen, die hoch in den Norden nach Dänemark reisen? Tobias Klingelhöfer: In Dänemark sind alle älteren Banknoten seit Ende Mai ungültig. Bezahlen kann man damit also nicht mehr. Das betrifft 1.000-Kronen-Scheine , die vor 2009 ausgegeben wurden sowie Druckserien aus 1997 und früher. Wer also noch alte Scheine herumliegen hat, kann…

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  • Gesundheit & Medizin

    ARAG, stimmt das? Hitzeschutz – heiß diskutiert

      Müssen alle Eigentümer einer Außen-Klimaanlage zustimmen? Wer in einer Wohnungseigentumsanlage eine Klimaanlage installieren will, sollte vorher die Miteigentümer ins Boot holen, sonst kann es Ärger geben. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Einbau einer Klimaanlage auf einer Sondernutzungsfläche eine bauliche Veränderung darstellt. Und die benötigt die Zustimmung aller Miteigentümer. In einem konkreten Fall hatten Eigentümer einer Erdgeschosswohnung ihre Klimatruhe samt Verkleidung und Versorgungsleitungen auf der eigenen Terrasse angebracht. Die übrigen Eigentümer wurden vorher nicht gefragt, lehnten die nachträgliche Genehmigung aber ab. Die Begründung: Die Anlage verändere das optische Erscheinungsbild der Wohnanlage, beschädige durch Bohrungen in der Fassade gemeinschaftliches Eigentum und verursache Lärm. Auch die Richter waren…

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  • Verbraucher & Recht

    Blumenkästen nur an der Innenseite des Balkons

    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. In dem konkreten Einzelfall war entscheidend, dass die WEG den Beschluss gefasst hatte, um Verschmutzungen und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu verhindern (Az.: 1293 C 12154/24 WEG). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende…

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  • Verbraucher & Recht

    Autokauf mit gefälschten Papieren

    Ein Mann kauft ein Auto von einem Betrüger mit gefälschtem Fahrzeugbrief. Er meint, rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs geworden zu sein. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Frankenthal, das anderer Ansicht war, denn der Fahrzeugbrief reiche nicht in jedem Fall für guten Glauben. Normalerweise kann sich der Käufer beim Gebrauchtwagenkauf darauf verlassen, das Fahrzeug vom wahren Eigentümer zu erwerben, wenn dieser den Fahrzeugbrief vorlegt. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn – wie in diesem Fall – die Umstände des Kaufs trotzdem Verdacht erregen müssten (Az.: 3 O 388/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1…

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  • Verbraucher & Recht

    Keine verlängerte Frist wegen fehlender Telefonnummer

    Fehlt in der Widerrufsbelehrung die Telefonnummer, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist nicht automatisch. Dies gilt vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Käufen, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg. Gerade dann sei der Widerruf aus Beweisgründen schriftlich zu erklären (Az.: 14 U 95/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber…

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  • Verbraucher & Recht

    Big Brother im Vorgarten: privat überwachen, aber richtig

    Wenn die Koffer gepackt sind und das Zuhause leer steht, wächst bei vielen Eigentümern das Bedürfnis, ihre Immobilie in ihrer Abwesenheit besonders gut zu schützen. Die Installation von Überwachungskameras erscheint da als sinnvolle Sicherheitsmaßnahme. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich erlaubt. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was bei privater Videoüberwachung in der Urlaubszeit zu beachten ist. Stimmt es, dass alles, was das eigene Grundstück betrifft, erlaubt ist? Tobias Klingelhöfer: Die gute Nachricht: Wer seine eigene Wohnung, sein Haus oder das dazugehörige Grundstück überwachen will, darf das grundsätzlich tun. Dabei gilt jedoch eine klare Regel, dass nur der eigene Bereich erfasst werden darf. Sobald Kameras öffentliche Flächen wie…

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  • Verbraucher & Recht

    KI in Unternehmen: Chancen nutzen, verantwortungsvoll handeln

    Viel wird darüber gesprochen, wie Künstliche Intelligenz (KI) unsere Lebenswelt und unseren Alltag verändert: welche Vorteile sie bietet, aber auch, welche Gefahren sie birgt. Erste rechtliche Regelungen hat die Europäische Union im Mai 2024 mit dem AI Act festgelegt. Aber wie steht es eigentlich mit KI in Unternehmen? Die ARAG Experten konnten Antonia Strohschen, Leiterin des Abteilungsreferats AI Accelerator bei der ARAG SE, für ein Interview gewinnen und Fragen zum Einsatz von KI in Unternehmen und der damit verbundenen Verantwortung stellen. Warum sollten sich auch Unternehmen mit KI beschäftigen? Antonia Strohschen: Unternehmen kommen nicht daran vorbei, sich mit KI zu beschäftigen, weil sie in einer immer digitaleren Welt wettbewerbsfähig bleiben müssen. KI hilft…

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  • Verbraucher & Recht

    ARAG, stimmt das?

    Ist Musikhören im Straßenverkehr erlaubt? Immer wieder wird ein Grundsatzurteil aus Zeiten des Walkmans herangezogen. Doch so alt es ist – es bleibt gültig. 1987 entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: Ss 12/87), dass Kopfhörer beim Radfahren untersagt sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu hoch ist. Aber auch beim Autofahren ist laute Musik tabu. In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu „Wer ein Fahrzeug führt, hat dafür zu sorgen, dass seine Sicht und sein Gehör nicht beeinträchtigt werden.“ (23 Absatz 1). Musikhören beim Radeln oder Autofahren ist also grundsätzlich erlaubt. Aber die Lautstärke muss so eingestellt sein, dass Umgebungsgeräusche wie Klingeln, Hupen oder Martinshörner weiterhin wahrgenommen werden können. Wer die Musik zu…