• Verbraucher & Recht

    Vermieter können für Abfallgebühren herangezogen werden

    Es ist rechtens, wenn eine Stadt in ihrer Abfallsatzung bestimmt, dass nach vergeblicher Zahlungsaufforderung gegenüber einem Mieter dessen Vermieter zur Zahlung der Abfallgebühren herangezogen werden kann. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az.: 4 K 1957/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Freiburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt…

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  • Verbraucher & Recht

    Google-Bildersuche bei Ordnungswidrigkeiten

    Eine Fahrtenbuchauflage darf nur verhängt werden, wenn es unmöglich war, den Ordnungswidrigkeiten-(OWi)-Sünder festzustellen. Unmöglich ist das aber laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin dann nicht, wenn sich der Übeltäter mit wenigen Klicks und einer Google-Bildersuche im Internet finden und durch einen Vergleich mit dem Messfoto identifizieren lässt (Az.: 37 K 11/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Berlin . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG…

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  • Verbraucher & Recht

    Welche Feiertage gelten für Pendler zwischen zwei Bundesländern?

    Welche Feiertagsregelung gilt für Arbeitnehmer, die zwischen Bundesländern pendeln? Für den öffentlichen Dienst der Länder hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht diese Frage jetzt beantwortet. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem die Beschäftigten ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (Az.: 6 AZR 38/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für…

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  • Verbraucher & Recht

    Abgabefrist für die Steuerklärung 2023 endet früher

    Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hatte im letzten Jahr bis Anfang Oktober dafür Zeit. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass dieses Jahr die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 bereits am 2. September 2024 endet. Für steuerlich beratene Personen verlängert sich die Abgabefrist bis zum 2. Juni 2025. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich.…

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  • Verbraucher & Recht

    BAföG 29.0: Jetzt mit Studienstarthilfe und Flexibilitätssemester

    Höhere Sätze, mehr Geld zum Wohnen, Anpassung der Freibeträge, ein Flexibilitätssemester und eine einmalige Studienstarthilfe – es gibt zahlreiche Neuerungen rund um das BAföG. Schon zum jetzigen Wintersemester 2024/2025 kann das neue BAföG auch online beantragt werden. Die ARAG Experten mit einem Überblick und Tipps zum Antrag. Einmalige Studienstarthilfe Um mehr junge Menschen zu einer Aufnahme eines Studiums zu bewegen oder Studierende bei teuren Anschaffungen wie beispielsweise einem Laptop oder Fachbüchern zu unterstützen, gibt es erstmals eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro. Das Geld wird als Zuschuss gewährt und muss nach Auskunft der ARAG Experten nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung für die Studienstarthilfe: Studienanfänger dürfen nicht älter als 25 Jahre sein und…

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  • Verbraucher & Recht

    Gut versichert in die Ausbildung

    Der Start ins Berufsleben markiert für viele junge Menschen nicht nur den Beginn einer neuen Lebensphase, sondern auch den Einstieg in die Welt der Versicherungen. Für Azubis ist dies oft das erste Mal, dass sie sich eigenständig mit dem Thema Absicherung auseinandersetzen müssen. Welche Versicherungen für Berufseinsteiger besonders wichtig sind und worauf sie achten sollten, wissen die ARAG Experten. Welche Versicherung ist für die Gesundheit Pflicht? Mit dem ersten eigenen sozialversicherungspflichtigen Einkommen endet in der Regel die Familienversicherung. Auszubildende sind dann meist automatisch gesetzlich krankenversichert. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Azubis in der Wahl der Krankenkasse frei sind. Obwohl die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu großen Teilen…

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  • Unterhaltung & Technik

    Künstliche Intelligenz im Alltag

    Künstliche Intelligenz (KI) verändert unser Leben in rasantem Tempo. Ob im Alltag oder im Berufsleben, die Technologien rund um KI werden immer präsenter und beeinflussen unsere Entscheidungen, Gewohnheiten und unser Konsumverhalten. Wo liegen die Chancen von KI und welche Risiken gilt es zu beachten? Die ARAG Experten geben einen Überblick und zeigen, wie Verbraucher sich vor möglichen Gefahren schützen können. Rechtlicher Rahmen für KI Seit 1. August 2024 gilt die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung ). Sie zielt darauf ab, KI-Innovationen zwar weiterhin zu fördern und ihr Potential voll auszuschöpfen, gleichzeitig aber deren Risiken zu beobachten, die Verbraucher zu schützen und so das Vertrauen in die KI zu stärken. So…

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  • Verbraucher & Recht

    Ruhestörung: Wenn laute Nachbarn keine Ruhe geben

    Ob durch Poltern, Party oder Pöbeleien – es gibt Nachbarn, die etwas lauter leben. Gerade in den Sommermonaten sorgt auch die ein oder andere Grillparty für ein angespanntes Verhältnis zu den Nachbarn. Dauerhafter Lärm aus der Nachbarschaft ist aber nicht nur nervig, sondern kann die eigene Wohnqualität deutlich mindern. Doch was tun, wenn der Mieter nebenan die eigene Ruhe stört? ARAG Mietrechts-Expertin Christina Gellert gibt Tipps, wie man der Ruhestörung mit Ruhe begegnet. Was sagt das Gesetz zum Thema Ruhestörung in Mietshäusern? Christina Gellert: Der Gesetzgeber schützt ruhebedürftige Menschen. Wer wann und wie laut sein darf, klären Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetze mit ihren Durchführungs- sowie kommunale Verordnungen. Zudem gibt es ja meistens…

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  • Verbraucher & Recht

    Kündigung wegen „Stromklau“ fürs E-Auto?

    Wer sein elektrisches Auto an einer Gemeinschaftssteckdose auflädt, liefert damit nicht unbedingt einen fristlosen Kündigungsgrund. Das Amtsgericht (AG) Leverkusen wies nach Auskunft der ARAG Experten eine Räumungsklage ab. Es bestehe keine Wiederholungsgefahr und der Mieter habe Wiedergutmachung des Schadens angeboten, womit der Hausfrieden wiederhergestellt sei. Im Übrigen, so die Berechnungen des AG, betrage der Schaden weniger als 50 Euro (Az.: 22 C 157/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Leverkusen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende…

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    Masernimpfung oder Zwangsgeld

    Eltern von Grundschulkindern müssen einen Nachweis darüber vorlegen, dass das Kind ausreichend gegen Masern geimpft oder immun gegen die Krankheit ist – ansonsten droht ein Zwangsgeld. Das hat nun laut ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt (Az.: 13 B 1281/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt…

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