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Online-Portale: Bewertung bedarf keiner Erklärung
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher der Ansicht ist, dass Menschen in der Regel wissen, wie die beliebten Sternebewertungen auf Online-Portalen zustande kommen. Erklären, wie sich eine durchschnittliche Bewertung im Einzelnen zusammensetze, müsse ein Betreiber daher nicht (Az.: I ZR 143/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene…
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ARAG Verbrauchertipps zum Zubeißen
Zahnersatz aus dem EU-Ausland Viele Zahnersatzbehandlungen sind im Ausland deutlich günstiger als in Deutschland. So gibt es beispielsweise einen regelrechten Zahntourismus ins benachbarte Polen oder nach Ungarn, wenn es um Brücken, Implantate oder Zahnprothesen geht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich Patienten grundsätzlich ohne große Probleme im europäischen Ausland behandeln lassen dürfen. Allerdings erstattet die Krankenkasse in der Regel nur dann die Kosten für die Behandlung im Ausland, wenn sie vorab einen Heil- und Behandlungsplan des behandelnden Zahnarztes vorgelegt bekommt. In einem konkreten Fall sollte eine Patientin bei ihrem Zahnarzt in Deutschland für jeweils eine große Brücke im Ober- und Unterkiefer 5.000 Euro zahlen. Ihre Kasse bewilligte lediglich…
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Schulessen: Man isst, was man isst
Ernährung ist ein sehr komplexes Thema. Zwischen Genuss und Gesundheit scheint oft eine riesige Kluft zu liegen. Gleichzeitig ist Übergewicht in Deutschland weit verbreitet und gehört zu den größten Risiken für verschiedene Erkrankungen. Der Grundstein dafür wird in der Kindheit gelegt und so macht es Sinn, wenn Kindergärten und Schulen ihren Einfluss darauf nutzen. Dafür gibt es nun ein neues Tool, an dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BEML) beteiligt ist; ARAG Experten stellen es vor. Nicht immer verderben viele Köche den Brei Bereits 2016 wurde das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (kurz NQZ) durch das BEML ins Leben gerufen. Sein Ziel ist, dass die kleinen Kunden in…
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Cyberflashing: Bilder, die keiner sehen will
In einer zunehmend digitalisierten Welt wird auch die Belästigung zunehmend virtuell. Ein besonders alarmierendes Phänomen ist das sogenannte Cyberflashing. Dabei erhalten Betroffene unerwünschte sexuelle Bilder auf ihren digitalen Geräten. Über 40 Prozent der britischen Frauen zwischen 18 und 26 Jahren wurden bereits mit fragwürdigen Bildern konfrontiert. Diese Form der digitalen Belästigung stellt nicht nur ein ernstes Problem für die Opfer dar, sondern wirft auch grundlegende Fragen zum Schutz der Privatsphäre und zur Strafverfolgung im digitalen Raum auf. Die ARAG IT-Experten mit einem Überblick und mit Tipps, wie sich Betroffene schützen können. Cyberflashing, Sexting, Cybergrooming – der kleine, feine Unterschied Cyberflashing beschreibt laut ARAG IT-Experten das unaufgeforderte und daher illegale Zusenden von obszönen…
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ETF: Überschaubares Risiko bei guter Rendite
Um auch im letzten Lebensdrittel finanziell gut abgesichert zu sein, wird allgemein empfohlen, seine Altersvorsorge auf drei Säulen aufzubauen: die klassische gesetzliche Rente, zusätzliche Betriebsrenten, also über den Arbeitgeber abgeschlossene Verträge wie beispielsweise die Riester-Rente, und die private Vorsorge. Für Letztere bieten sich verschiedene Formen an, darunter Lebensversicherungen, klassische Sparverträge, Aktien und einiges mehr. ARAG Experten haben nun eine mögliche Wertanlage genauer unter die Lupe genommen, den Exchange-Traded Fund, bekannter unter seiner Abkürzung ETF. Was ist überhaupt ein ETF? Der Name Exchange-Traded Fund beschreibt schon zwei entscheidende Merkmale: Es handelt sich um einen Investmentfonds, dessen Anteile aber im Gegensatz zu üblichen Fonds an der Börse gehandelt werden. Je nach Anlageklasse,…
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Nur Economy reicht nicht für eine Kündigung
Bucht man bei einer Pauschalreise für den Hin- und Rückflug die Premium Economy Class und wird in die Economy Class umgebucht, reicht dieses Downgrade nicht für eine Kündigung. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach die Rückbuchung keinen Mangel darstelle, der die Reise erheblich beeinträchtige (Az.: 223 C 12146/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE…
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Vorsicht Lücke
+++ Vorsicht Lücke +++ Nach der sogenannten Lückenrechtsprechung muss ein Verkehrsteilnehmer, der eine ins Stocken geratene Fahrzeugkolonne überholt, damit rechnen, dass diese eine Lücke für einfahrende Autos aus einer Querstraße lässt. Das gilt aber nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht, wenn jemand bloß am Fahrbahnrand hält (Az.: VI ZR 374/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von…
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Was kostet der Saft?
Auch beim Verkauf frisch gepressten Orangensafts muss ein Supermarkt den Preis pro Liter oder Milliliter angeben. Denn nur dann sei dem Verbraucher ein Preisvergleich möglich, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.:14 UKl 1/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in…
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Allein zur Schule: Tschüss Elterntaxi
Mit dem Ende der Ferien werden die Straßen wieder voller. Und auch vor den Schulen wird dank etlicher Mamataxis und Papashuttles die Lage wieder unübersichtlich. Auch wenn es noch so gut gemeint und vielleicht auch praktisch ist, weil es für die Eltern danach direkt weiter zur Arbeit geht: Für Schülerinnen und Schüler wird dieser tägliche Slalom durch die haltenden und anfahrenden Familienkutschen zu einer gefährlichen Herausforderung. Viele Schulen fordern deshalb auch die Eltern auf, ihren Kindern den Schulweg zu überlassen. Aber was wäre denn die Alternative? Die ARAG Experten mit einem Überblick. Kann eine Schule den Bring- und Holdienst der Eltern bis direkt vor die Schultüre verbieten? Tobias Klingelhöfer: Rein rechtlich…
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Souvenirs: Was Urlauber besser nicht im Gepäck haben sollten
Souvenirs sind eine beliebte Möglichkeit, sich an besondere Urlaube und Reisen zu erinnern. Auch Strandgüter wie etwa Muscheln, Steine oder die ein oder andere Schippe Sand wandern gerne ins Gepäck der Urlauber, erinnern sie daheim doch an entspannte Ferientage. Allerdings darf nicht jedes Mitbringsel bedenkenlos nach Hause gebracht werden. Tatsächlich gibt es strikte Regelungen, welche Souvenirs eingeführt werden dürfen. Um böse Überraschungen am Zoll oder gar hohe Geldstrafen zu vermeiden, geben die ARAG Experten einen Überblick. EU: Das Recht auf Freizügigkeit Das Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jedem Bürger der Europäischen Union (EU), sich innerhalb der EU frei zu bewegen und behandelt zu werden wie die Bürgerinnen und Bürger des…