• Verbraucher & Recht

    Sommerzeit: Wer zahlt für die verlorene Stunde?

    Am Sonntag, den 30. März 2025, ist es wieder so weit: Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt. Das bedeutet in der Praxis, dass in der Nacht von Samstag auf Sonntag die Uhr von 2 auf 3 Uhr um eine Stunde vorgedreht wird. Anders gesagt: Die Nacht wird verkürzt und uns wird eine Stunde Schlaf genommen. Für diejenigen, die sonntags ausschlafen dürfen, ist das kein Grund zur Sorge. Aber was ist mit den Menschen, die ausgerechnet in dieser Nacht arbeiten müssen? Weniger Arbeit, weniger Lohn? Und welche Auswirkungen kann die Zeitumstellung auf Reisepläne haben? Die ARAG Experten mit einem Überblick. Sommerzeit – gesetzlich geregelt Die Zeitumstellung auf die Sommerzeit ist laut…

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  • Verbraucher & Recht

    ARAG Recht schnell…

      Fehlende Rufnummer schadet nicht  Wenn ein Autohändler in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angibt, beginnt die Widerrufsfrist trotzdem. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Auch im Lichte des Unionsrechts bestünden laut BGH keine ernsthaften Zweifel an der Wirksamkeit der Belehrung (Az.: VIII ZR 143/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle  Entscheidung des BGH  . Kein Bleiberecht nach Trennung  Wer seine Wohnung kündigt, um zu seinem oder seiner Verlobten zu ziehen, hat keinen Anspruch darauf, in diesen vier Wänden wohnen zu bleiben, wenn die Beziehung gescheitert ist. So hat es laut ARAG Experten das Landgericht Kempten entschieden; das Oberlandesgericht München hat jetzt die Berufung…

  • Natur & Garten

    Chemiekeule im Garten

    Die Garten-Saison geht los! Wer glücklicher Besitzer eines Gartens, eines Schrebergartens oder einer Miet-Parzelle ist, darf jetzt endlich wieder nach Lust und Laune buddeln, pflanzen, säen und jäten. Dabei setzt so mancher Hobby-Gärtner auf den Einsatz von Chemie. Welche Regelungen und Vorschriften es dafür gibt, erklären die ARAG Experten. Gefährliche Chemiekeule Die ARAG Experten warnen: Herbizide und Insektizide sind aufgrund ihrer schnellen Wirksamkeit zwar sehr verführerisch, doch sie enthalten oft Wirkstoffe, die nicht nur Schädlinge bekämpfen, sondern auch nützliche Insekten schädigen können. Dies kann zu einem Ungleichgewicht im Ökosystem führen und die Artenvielfalt beeinträchtigen. Darüber hinaus können Rückstände dieser Mittel ins Grundwasser gelangen, was langfristig die Wasserqualität beeinträchtigt. Zudem ist…

  • Verbraucher & Recht

    ARAG optimiert Top-Schutzbrief: Für mehr Sicherheit auf jeder Fahrt

    . • Neue Drei-Produktlinie: Basis, Komfort und Premium • Neue Premium-Leistungen: Wartezeit-Bonus, Unfall-Sachleistung und Unfall-Soforthilfe • Individuelle und risikoadäquate Prämiengestaltung • Umweltrabatte Ob täglicher Arbeitsweg, eine Urlaubsreise oder der spontane Wochenendausflug – Mobilität ermöglicht heute mehr denn je. Gleichzeitig bleiben unvorhergesehene Ereignisse wie Pannen, Unfälle oder unerwartete Zusatzkosten nicht aus und können schnell zur Belastung werden. Um Kunden und ihre Familien bestmöglich abzusichern, hat die ARAG ihren Top-Schutzbrief umfassend überarbeitet und noch leistungsstärker gemacht. „Mit dem neuen ARAG Top-Schutzbrief bieten wir nicht nur schnelle Hilfe bei Pannen und Unfällen, sondern auch eine Vielzahl an Leistungen in unvorhergesehenen Situationen“, erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied Vertrieb, Produkt und Innovation bei der ARAG…

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  • Allgemein

    Maklerprovision im Fokus

    Maklerkosten können rund sieben Prozent des Kaufpreises einer Immobilie ausmachen. Bei immer höheren Immobilienpreisen ist das eine nicht zu unterschätzende Summe. Wer die Maklervergütung in welcher Höhe zahlen muss und worauf man bei der Beauftragung eines Maklers achten sollte, erklären die ARAG Experten. Wer legt die Maklerprovision fest? Die Maklervergütung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraf 652, geregelt. Gesetzliche Vorgaben zur Höhe der Maklerprovision gibt es nach Auskunft der ARAG Experten allerdings nicht. Doch es gibt branchenübliche Vereinbarungen. Und danach liegt die durchschnittliche Maklerprovision beim Immobilienkauf zurzeit bei rund sieben Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Beim privaten Kauf von Einfamilienhäusern oder Wohnungen, die anschließend auch privat genutzt werden, darf maximal die Hälfte der Provision…

  • Verbraucher & Recht

    ARAG Verbrauchertipps zum Träumen

    Wer verschläft, fliegt raus? Wer regelmäßig zu spät zur Arbeit kommt, riskiert eine Kündigung. In einem konkreten Fall erschien eine Arbeitnehmerin gleich an vier aufeinanderfolgenden Tagen erheblich zu spät. Gleich nach dem ersten Verschlafen führte ihr Chef ein eindringliches Gespräch mit der Schlafmütze und drohte dabei sogar mit der Kündigung. Die müde Mitarbeiterin blieb allerdings unbeeindruckt und verspätete sich drei weitere Male hintereinander. Es folgte der angekündigte Rauswurf. Doch die Frau zeigte sich uneinsichtig und zog vor Gericht. Dort argumentierte sie, dass Schlafmangel der Grund für die Verspätungen war. Die Richter überzeugte sie damit nicht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass private Lebensumstände nicht von der Pflicht entbinden, pünktlich…

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  • Verbraucher & Recht

    Sonnige Zeiten für Photovoltaikanlagen?

    Der Gedanke, eigenen Strom aus Sonnenlicht zu erzeugen, reizt viele Hausbesitzer. So sind auf deutschen Dächern und Grundstücken mehr als drei Millionen Photovoltaikanlagen installiert, Tendenz steigend. Doch für wen ist die Investition in eine Photovoltaikanlage wirklich sinnvoll? Und mit welchen Kosten muss man rechnen? Die ARAG Experten geben einen Überblick und weisen auch auf Fördermöglichkeiten und rechtliche Regelungen hin. Für wen lohnt sich eine Photovoltaikanlage? Abgesehen vom Umwelt- und Unabhängigkeitsgedanken kann eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auch finanziell lohnenswert sein. Denn wer den eigenen Strom vom Dach erntet, bezahlt weniger als für Strom aus dem Netz. Laut ARAG Experten können mit einer herkömmlichen PV-Anlage etwa 30 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden. Wer…

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  • Verbraucher & Recht

    Zu lange Probezeit

    Die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Arbeitsverhältnis ist nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht (BAG) dennoch ordentlich kündbar – allerdings nicht innerhalb der kurzen Frist des Paragrafen 622 Absatz 3 BGB (Az.: 2 AZR 275/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende…

  • Verbraucher & Recht

    Drucker ist kein Maler

    Wer einen vollautomatischen Wanddrucker professionell einsetzen will, braucht dafür keine Zulassung der Handwerkskammer. Die Nutzung des Druckers bedeutet laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht, dass man den handwerklichen Betrieb eines Malers und Lackierers führt (Az.: VG 4 L 847/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene…

  • Verbraucher & Recht

    Angaben zu geänderter Statik

    Wer ein Wohnhaus verkauft, muss Kaufinteressenten ungefragt mitteilen, wenn in die Statik der Immobilie eingegriffen wurde. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, wonach dies selbst dann gilt, wenn der Verkäufer die Veränderungen für nicht relevant hält. Ansonsten riskiert er eine Rückabwicklung des Kaufvertrages (Az.: 7 U 45/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben…

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