• Verbraucher & Recht

    Negativzinsen nicht immer zulässig

    In der Regel bekommen Sparer Zinsen, wenn sie Geld zur Bank bringen. Doch über Jahre berechneten viele Geldhäuser ihren Kunden negative Zinsen für deren Guthaben. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Inhaber von Sparkonten nun mit Rückzahlungen rechnen können – wohingegen für Kunden mit Girokonten das nicht immer gilt (Az.: XI ZR 183/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories…

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  • Verbraucher & Recht

    Mofa-Kennzeichen werden ab 1. März grün

    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es ab 1. März neue grüne Versicherungskennzeichen gibt. Sie müssen an Mofas und Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern (km/h) sowie E-Rollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen montiert sein. Auch Elektrofahrräder, die mit Tretunterstützung schneller als 25 km/h oder mit Motorunterstützung mehr als sechs km/h fahren, benötigen ein Versicherungskennzeichen. Wer den Austausch verpasst und mit abgelaufenem Kennzeichen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und den Versicherungsschutz. Erhältlich sind die Kennzeichen laut ARAG Experten ausschließlich bei Versicherungen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit…

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  • Verbraucher & Recht

    Denn wenn et Trömmelche jeht…

    In zwei Tagen oder 48 Stunden oder 2.880 Minuten ist es wieder so weit. Dann ist Altweiber-Donnerstag und Karnevalfans läuten um 11:11 Uhr die fünfte Jahreszeit ein. Doch trotz ausgelassener Feierlaune gibt es durchaus ein paar Vorschriften, an die sich auch die Jecken halten müssen. ARAG Experten mit einem Überblick über durchaus ernste Regeln in närrischen Zeiten. Was gilt für Arbeitnehmer an Karneval? Wer Karneval feiern will, sollte unbedingt Urlaub nehmen. Denn Faschingstage wie Weiberfastnacht, Rosenmontag oder Aschermittwoch sind laut ARAG Experten in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn eine sogenannte betriebliche Übung besteht. Das heißt, wenn Beschäftigte an Rosenmontag regelmäßig freigestellt wurden, kann daraus ein Anspruch…

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  • Verbraucher & Recht

    Angriff aus Notwehr: Wenn Verteidigung zur Offensive wird

    Mit Glück kommen Wissen über Notwehr sowie erlernte Selbstverteidungstechniken nie zum Einsatz. Dennoch ist es nützlich, gegen brenzlige Situationen gewappnet zu sein. Viele Menschen möchten sich vor allem, wenn sie in der bevorstehenden Karnevalszeit in den Abend- und Nachtstunden unterwegs sind, auf Gefahrensituationen vorbereiten. Was zu tun und was besser zu lassen ist, wenn man angegriffen wird, darüber geben ARAG Experten Auskunft. Was ist eigentlich Notwehr? Vor Gericht ist die Frage, ob jemand in Notwehr gehandelt hat, oft entscheidend für das Urteil und das Strafmaß. Zunächst einmal weisen die ARAG Experten darauf hin, dass jeder, der in irgendeiner Form angegriffen wird, das Recht hat, sich selbst zu verteidigen. Dabei geht…

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  • Verbraucher & Recht

    Im Slalom durch das Treppenhaus

    Ob Schuhe, Kinderwagen oder gleich der ganze Kleiderschrank – im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern werden so einige Dinge dauerhaft abgestellt, weil sie in der Wohnung stören. Das kann gleich in zweierlei Hinsicht problematisch werden: Einerseits kann es Mitbewohner stören, weil sie sich täglich an Kinderwagen, Rädern und Co. vorbeischlängeln müssen. Und einige Gegenstände können Diebe anlocken. Denn oft sind Hauseingangstüren nicht abgeschlossen, so dass Langfinger ein leichtes Spiel haben. Kinderwagen im Treppenhaus Um es vorweg zu nehmen: Das Abstellen eines Kinderwagens im Treppenhaus ist von Artikel 6 des Grundgesetzes, bei dem es um den Schutz der Familie geht, besonders geschützt und daher in den meisten Fällen erlaubt. Die ARAG Experten weisen allerdings…

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  • Verbraucher & Recht

    Mobbing am Arbeitsplatz erkennen und stoppen

    Eine aktuelle  Umfrage  zeigt, dass jeder dritte Arbeitnehmer schon einmal am Arbeitslatz diskriminiert wurde. Dabei sind Frauen stärker von Diskriminierung betroffen als Männer. Der Haken beim Mobbing im Büro: Viele Vorfälle werden nicht gemeldet. Doch genau das sollte man tun. Wie sich Betroffene wehren können und welche rechtlichen Konsequenzen Mobbing am Arbeitsplatz hat, erläutert ARAG Experte Tobias Klingelhöfer. Was versteht man überhaupt unter Mobbing am Arbeitsplatz? Tobias Klingelhöfer:  Mobbing wird systematisch und gezielt über einen längeren Zeitraum betrieben und zielt meistens darauf ab, Menschen auszugrenzen. Am Arbeitsplatz kann dies etwa dann der Fall sein, wenn Kollegen oder Vorgesetzte einen Mitarbeitenden regelmäßig schikanieren. Im arbeitsrechtlichen Sinne wurde der Begriff beispielsweise vom…

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  • Finanzen / Bilanzen

    Online Gehaltsabrechnungen zulässig

    Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Aber müssen Gehaltsabrechnungen dem Arbeitnehmer per Post zugeschickt werden oder dürfen sie auch elektronisch bereitgestellt werden? Die Verpflichtung zur Textform kann der Arbeitgeber laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt (Az.: 9 AZR 48/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49…

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  • Finanzen / Bilanzen

    Keine Haftung für Auszahlung nach Enkeltrick

    Eine Bank, die einem älteren Kunden höhere Geldbeträge bar auszahlt, haftet nicht, wenn der Mann dem sogenannten Enkeltrick zum Opfer gefallen ist. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des des Oberlandesgerichts Nürnberg, wonach dies umso mehr gilt, wenn sie den Kunden noch gewarnt hat, dieser die Abhebungen aber plausibel begründete (Az.: 14 U 2275/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Nürnberg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG…

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  • Reisen & Urlaub

    Reiseroulette: Wann geht es wohin?

    Bei sogenannten "Roulettereisen" kann man mit dem Reiseziel Glück oder Pech haben, jedenfalls erfährt man in der Regel erst spät, in welches Hotel es geht und wann genau der Flieger abhebt. Nach Auskunft der ARAG Experten muss der Kunde dies laut dem Amtsgericht München bei einer solchen Reise hinnehmen (Az.: 191 C 12742/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE…

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  • Verbraucher & Recht

    Hecke schneiden nur noch bis März erlaubt

    Wer seine Hecken, lebenden Zäune, Gebüsche und anderen Gehölze abschneiden oder auf den Stock setzen möchte, sollte sich sputen: Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Paragraf 39 Absatz 5) den Heckenschnitt in der Zeit vom 1. März bis 30. September verbietet. Hobbygärtner, die dieses Gesetz missachten, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Hintergrund des seit 2010 bundeseinheitlich bestehenden Gesetzes: mehr Privatsphäre für Menschen und geschützte Nistmöglichkeiten für Vögel. Jederzeit erlaubt sind allerdings schonende Form- und Pflegeschnitte. Ebenfalls von diesem Verbot ausgenommen sind nach Auskunft der ARAG Experten Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen. Sie dürfen ganzjährig radikal zurückgeschnitten oder sogar gefällt werden. Einzige Voraussetzung: Die…

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