• Verbraucher & Recht

    Inflationsausgleichsprämie darf gepfändet werden

    Eine vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie stellt Arbeitseinkommen dar und kann laut Paragraf 850c, Zivilprozessordnung gepfändet werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der Pfändbarkeit der Prämie insbesondere keine Zweckbindung entgegensteht. Die bloße Zweckbestimmung, die Inflation abzumildern, genüge nicht (Az.: IX ZB 55/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils…

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  • Verbraucher & Recht

    Auslieferungsbelege erforderlich

    Zwar erfreut sich das Einwurf-Einschreiben als günstige Zustellungsart großer Beliebtheit, aber einen gerichtsfesten Zugangsnachweis hat man laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nur mit dem Auslieferungsbeleg der Post. Das LAG ließ laut ARAG Experten den Einlieferungsbeleg mit Sendestatus als Zugangsnachweis nicht zu (Az.: 15 Sa 20/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene…

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    Wenn die Firma pleite ist

    Kürzlich hat die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, Insolvenz angemeldet. Weitere Konzerngesellschaften sollen in den kommenden Tagen folgen. Rund 11.000 Menschen sind weltweit bei der FTI Group beschäftigt. Für sie bedeutet das vermutlich den Verlust des Arbeitsplatzes. Die ARAG Experten geben einen Überblick, was Arbeitnehmer bei einer Insolvenz ihres Betriebes wissen müssen. Was versteht man unter einer Firmeninsolvenz? Als Insolvenz bezeichnet man die Unfähigkeit eines Betriebs, seine Schulden oder Verbindlichkeiten zu begleichen. Konkret bedeutet das laut ARAG Experten: Das Unternehmen ist nicht länger dazu in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern nachzukommen. Im Falle des Touristikkonzerns FTI handelt es sich um staatliche Corona-Hilfen in Höhe von knapp 600…

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    EM: Vor dem Spiel ist nach dem Spiel

    Deutschland ist wieder im Fußball-Fieber. Und zwar nicht nur die einheimischen Fußball-Fans, sondern natürlich auch die, die extra nach Deutschland kommen, um bei der Europameisterschft (EM) ihre Nationalmannschaft anzufeuern und bestenfalls natürlich gewinnen zu sehen. Bis zum Finale am 14. Juli wird an den Austragungsorten und überall, wo Fußballfans unterwegs sind, viel los sein. Und da wird es sicherlich auch mal zu später Stunde etwas lauter werden, es wird Autokorsos geben und natürlich wird der ein oder andere am Auto Flagge zeigen. Ist ja schließlich EM und da darf man das, oder? ARAG Rechtsschutzexperte Tobias Klingelhöfer gibt einen Überblick über die Regeln, die außerhalb des Rasens gelten. Rund die Hälfte…

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    ARAG Experten geben Tipps zum Umgang mit schlechten Zeugnissen

    Die Sommerferien stehen vor der Tür und mit ihnen die Zeugnisvergabe. Für manche kein Grund zur Freude; wirklich schlimm wird es aber, wenn tatsächlich sogar Angst im Spiel ist. Ob es um die gefährdete Versetzung geht oder um die Reaktion der Eltern: Selbst die schlechtesten Noten dürfen nicht dazu führen, dass Schüler sich kaum trauen, mit ihrer Beurteilung nach Hause zu kommen. ARAG Experten mit Tipps, wie Nachhilfe helfen kann und was Eltern beachten sollen. Einmal tief durchatmen, bitte! Fällt das Zeugnis mies aus, raten die ARAG Experten ruhig zu bleiben und die Situation richtig einzuordnen: Sind es lediglich schlechtere Noten als gewöhnlich oder ist die Versetzung in Gefahr? Geht…

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    Dubiose Botschaften am Auto

    Fast jeder Autofahrer hat schon mal eine Visitenkarte eines potentiellen Autokäufers an seinem Fahrzeug gehabt. Eine neue Masche sind handgeschriebene kleine Zettelchen mit einer Handy-Nummer. Leider handelt es sich dabei meist nicht um die Kontaktdaten eines unbekannten Verehrers, sondern um die eines potenziellen Autokäufers, der Interesse am Fahrzeug hat. Aber sind solche Werbebotschaften am Auto überhaupt erlaubt? Die ARAG Experten mit einer rechtlichen Bewertung. Wann ist Scheibenwischerwerbung erlaubt? Die üblichen Werbeformate am Fahrzeug reichen von der Visitenkarte mit Werbebotschaft über Flyer bis zum Prospekt. Ob die Befestigung von Werbematerial an Scheibenwischern oder Scheiben von Pkws eine unzumutbare Belästigung darstellt, da der Pkw-Fahrer die Werbung entsorgen muss, ist laut ARAG Experten…

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  • Verbraucher & Recht

    Postzustellungen auch samstags

    Ein Rechtsanwalt ärgert sich darüber, dass ihm Briefe und Pakete samstags an die Kanzleiadresse zugestellt werden. Er will diese lieber erst am Montag erhalten. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, welches klargestellt hat, dass die Post die Sendungen auch an Samstagen einwerfen darf. Eine entgegenstehende Vereinbarung durfte die Post laut Gericht kündigen (Az.: 2 S 93/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG…

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    Polizei zu schnell unterwegs

    Ein Polizeibeamter, der auf dem Weg zum Einsatz viel zu schnell fuhr und einen Verkehrsunfall verursachte, verstieß grob fahrlässig gegen dienstliche Sorgfaltspflichten, sagt nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin. Schließlich sei es bei dem Einsatz nur um einen Einbruch gegangen (Az.: 5 K 65/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein…

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  • Verbraucher & Recht

    Wurst: Was zählt beim Wiegen?

    Was zählt beim Abwiegen? Nur die eigentliche Wurst oder auch die nicht essbare Hülle und Verschlussclips? Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster haben laut ARAG entschieden, dass bei der Füllmenge einer Wurst Pelle und Verschluss mitzählen (Az.: 4 A 779/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)…

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    Insolvenz bei FTI: Das gilt jetzt für Kunden

    Mit der Insolvenz des Touristikkonzerns FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, ist der drittgrößte Reiseanbieter Europas pleite. Ab heute müssen Urlauber damit rechnen, dass sie ihre Koffer wieder auspacken und umplanen müssen, weil ihre Reisen eingeschränkt oder ganz abgesagt werden. Was der Bankrott für deutsche Urlauber bedeutet, erklären die ARAG Experten. Wer ist betroffen? Alle Leistungen der Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die online oder im Reisebüro gebucht wurden, sind von der Insolvenz betroffen. Reisen können unter Umständen nicht angetreten oder müssen abgebrochen werden. Auch andere Anbieter sind involviert: 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH und die Mietfahrzeugmarken DriveFTI und Cars and Camper. Die ARAG…

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