• Verbraucher & Recht

    Schürfwunde führt zum Reiserücktritt – versichert oder nicht?

    Je teurer eine Reise, desto eher raten die ARAG Experten zu einer Reiserücktrittsversicherung. Diese tritt dann ein, wenn unvorhergesehene Krankheiten dazu führen, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Allerdings sind in der Regel nur Erkrankungen abgesichert, die bei Vertragsschluss nicht bekannt und auch nicht zu erwarten waren. Aber ist eine Schürfwunde ein Grund, von einer Reise zurückzutreten? Ja – doch auf den Zeitpunkt der Verletzung kommt es an. Die Chronologie im vorliegenden Fall: Der Kläger hatte für sich und seine Familie eine Kuba-Reise gebucht. Wenige Tage später stürzte seine Frau von der Leiter und zog sich dabei eine Schürfwunde zu. Erst nachträglich schloss der Kläger eine Reiserücktrittsversicherung ab. Im…

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    Gentrennt gemeinsam reisen

    Wenn es mit Kindern in die Ferien geht, müssen viele Entscheidungen und Vorbereitungen getroffen werden: Von der Wahl der passenden Urlaubsdestination über die Anreise bis hin zur Unterbringung und kinderfreundlichen Aktivitäten vor Ort. Je besser die Planung, desto entspannter der Urlaub. Geht es bei getrennt lebenden Eltern mit nur einem Elternteil auf Reisen oder verreisen Kinder allein mit den Großeltern, sind zudem einige rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. ARAG Experten Tobias Klingelhöfer mit einem Überblick. Was sollte man bei einer Urlaubsplanung mit Kindern grundsätzlich berücksichtigen? Tobias Klingelhöfer: Je älter die Kinder sind, desto ausgeprägter ist meist die Vorstellung von einem Urlaub bzw. von einer No-Go-Reise. Daher empfehle ich, schon bei der Auswahl…

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  • Verbraucher & Recht

    Kontaktverbot muss sich ausdrücklich ergeben

    ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Umgangsregelung nicht zwangsläufig auch das Gebot enthält, zu den übrigen Zeiten Kontakt zum Kind zu unterlassen. Um als Grundlage für ein Ordnungsmittel zu dienen, müsse sich ein solches Gebot ausdrücklich aus der Anordnung ergeben (Az.: XII ZB 401/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story…

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    Kein Schmerzensgeld für enttäuschende Hochzeitsfotos

    Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies hat jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Az.: 13 S 36/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser…

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  • Verbraucher & Recht

    Überweisung per E-Mail mit teuren Folgen

    Eine Bank nahm Zahlungsaufträge einer Kundin einfach per E-Mail an und führte diese anstandslos aus. Dafür bekam sie nun die Quittung. Denn laut ARAG Experten bestätigte der Bundesgerichtshof einen Erstattungsanspruch der Kundin in Höhe von 255.000 Euro, die die Bank im unbefugten Auftrag in aller Welt verteilt hatte (Az.: XI ZR 107/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die…

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    Kein Buch mit sieben Siegeln

    Es ist 75 Jahre alt, 52 Seiten stark und enthält mittlerweile über 200 Artikel, womit sich der Textumfang in den vergangenen Jahrzehnten mehr als verdoppelt hat: das Grundgesetz. Acht Monate lang haben 61 Männer und vier Frauen am Inhalt gefeilt, formuliert, verworfen und ergänzt, bis es 1949 vollbracht war. Verfasst auf exquisitem Büttenpapier aus Zerkall in der Eifel. Gültig für die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus den drei westlichen Besatzungszonen, war das Grundgesetz jedoch zunächst ein Provisorium. Erst mit der Wiedervereinigung 1990 wurde es zur gesamtdeutschen Verfassung. Und obwohl das Grundgesetz das Zeug zu einer spannenden Lektüre hat, steht nur bei jedem Dritten ein Exemplar im Schrank. Die ARAG Experten mit…

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    ARAG, stimmt das?

      Ist ein Testament auch auf einem Kneipenblock gültig? Der Gastwirt wollte seiner Partnerin sein gesamtes Erbe hinterlassen. Seinen letzten Willen formulierte er kurz und knapp mit drei Worten („(Spitzname seiner Partnerin) bekommt alles“ auf einem Kneipenblock und deponierte das Stück Papier zünftig im Gastraum hinter der Theke. Als die Partnerin nach seinem Tod den Zettel fand, beantragte sie die Erteilung eines Erbscheins. Doch das Amtsgericht weigerte sich. Nach Ansicht der Richter reichte ein Kneipenblock nicht für einen Testierwillen aus. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nicht auf das Papier, sondern vielmehr auf den Inhalt ankommt. Und da der verstorbene Gastwirt den Spitznamen seiner Partnerin notiert und…

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    Reisepass: Das Tor zur Welt

    Wer einen deutschen Reisepass besitzt, kann 194 Länder auf der Welt ohne ein Visum bereisen. Damit gehört er neben den Reisepässen von Frankreich, Italien, Japan, Singapur und Spanien zu den mächtigsten Pässen weltweit. Wer wie lange wohin mit dem kleinen bordeauxroten Büchlein reisen darf und welche Neuerungen das Beantragen des Passes ab nächstem Jahr erleichtern, erklären die ARAG Experten. Zudem nennen sie einige Möglichkeiten, wie Reisende trotz abgelaufenem Pass nicht auf ihren Urlaub verzichten müssen. Der deutsche Reisepass Für alle Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt man einen Reisepass. Der Personalausweis genügt hier nicht. Übrigens: Auch im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland genügt der Personalausweis seit dem Brexit im Oktober 2021 nicht…

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    Bank darf Negativzinsen fordern

    Wenn ein Darlehen vorzeitig abgelöst wird, kann für die Vorfälligkeitsentschädigung auch ein negativer Wiederanlagezins einbezogen werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach dies auch dann gilt, wenn die Bank hierdurch im Ergebnis mehr vereinnahmt als durch die entgangenen künftigen Zinseinnahmen (Az.: XI ZR 159/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein…

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    Jobcenter darf Geldgeschenk anrechnen

    Rund 65.000 Euro hatte eine Familie geschenkt bekommen, um eine lang ersehnte Reise nach Mekka machen zu können. Doch das Jobcenter darf das Geldgeschenk auf die SGB-II-Leistungen anrechnen, die die Familie bezogen hatte. Sie muss nun rund 22.600 Euro zurückzahlen, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg laut ARAG Experten entschied (Az.: L 18 AS 684/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteiung des LSG Berlin-Brandenburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE…

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