• Verbraucher & Recht

    Neue EU-Verordnung für Bahnreisende

    Ab heute gilt sie: Die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Damit treten unter anderem neue Regeln zur Entschädigung bei Zugverspätungen oder -ausfällen in Kraft. Ab sofort gibt es beispielsweise kein Geld mehr zurück, wenn höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände dafür verantwortlich sind. Dazu zählen laut ARAG Experten z. B. extreme Witterung, Überschwemmungen, Personen auf Gleisen, Notfälle im Zug oder auch Kabeldiebstahl. Bei Zugausfällen oder -verspätungen durch Streiks gibt es allerdings weiterhin eine Entschädigung. Bei einer Verspätung von einer Stunde bekommen Fahrgäste 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, bei einer zweistündigen Verspätung gibt es die Hälfte zurück. Zudem ändert sich die Frist, um die…

    Kommentare deaktiviert für Neue EU-Verordnung für Bahnreisende
  • Verbraucher & Recht

    ARAG Verbrauchertipps: Cool bleiben im Sommer

      Nur geschützt in die Sonne Laut Statista ist die Zahl der stationären Behandlungen wegen Hautkrebs in den letzten 20 Jahren um 75 Prozent gestiegen. Mehr als 100.000 Menschen mussten sich in 2021 wegen Hautkrebs im Krankenhaus behandeln lassen. Vor allem beim hellen Hautkrebs ist die Steigerung mit 114 Prozent in den letzten zwei Jahrzehnten enorm. Diese Art Hautkrebs steht unter Verdacht, vor allem durch Sonnenlicht ausgelöst zu werden. Dabei kann man sich mit wenigen Tricks sehr gut vor Sonnenbrand und dem damit einhergehenden Krebsrisiko schützen. Ein Rat der ARAG Experten vorab: Den Hauttyp von einem Hautarzt bestimmen lassen. Denn je heller ein Hauttyp, desto höher muss der Sonnenschutz sein.…

    Kommentare deaktiviert für ARAG Verbrauchertipps: Cool bleiben im Sommer
  • Verbraucher & Recht

    Mit Sehbehinderung den Alltag bewältigen

    Spätestens in der Lebensmitte benötigen die meisten von uns eine Lesebrille. Für viele ist es ein ungewohntes Gefühl, nicht mehr alles klar und deutlich sehen zu können. Andere Menschen jedoch sind schon von Geburt an oder durch eine Veränderung im Laufe ihres Lebens deutlich eingeschränkter im Sehen und in vielen Alltagssituationen damit oft beeinträchtigt. Zum Tag der Sehbehinderung am 6. Juni befassen sich die ARAG Experten damit, welche Möglichkeiten den Betroffenen zur Verfügung stehen. 25 Jahre Sehbehindertentag Es war der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der vor 25 Jahren mehr Aufmerksamkeit auf die Probleme lenken wollte, die auch nicht vollständig erblindete, aber dennoch sehbehinderte Menschen im Alltag häufig haben. Seither…

    Kommentare deaktiviert für Mit Sehbehinderung den Alltag bewältigen
  • Verbraucher & Recht

    Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

    Egal, ob Kur oder Reha: Bei beiden Maßnahmen steht die Gesundheit im Mittelpunkt. Doch obwohl die Begriffe Kur und Reha (Kurzform für Rehabilitation) oft synonym verwendet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen diesen Modellen. Der wohl größte Unterschied ist die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme. Welche Besonderheiten es noch gibt und welches Modell für wen geeignet ist, erklären die ARAG Experten. Kur vs. Reha Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Begriff „Kur“ seit der Gesundheitsreform 2000 eigentlich etwas überholt ist. Im Gesetz heißt es seither „Vorsorgeleistung“. Und damit wird schon klar, welches Ziel eine Kur hat: Sie soll vorsorgen und die Gesundheit erhalten. Gleichzeitig dient eine Kur aber auch…

    Kommentare deaktiviert für Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus
  • Verbraucher & Recht

    Vertrauensarbeitszeit bald Geschichte

    Arbeitszeiterfassung ist nicht neu: Bereits mit der Industrialisierung verbreitete sich die Stempeluhr als Zeitmesser für Beginn und Ende einer Tätigkeit. Heute ist aber in vielen Unternehmen die sogenannte Vertrauensarbeitszeit das gewählte Mittel der Arbeitsorganisation. Die Idee dahinter: Nicht die zeitliche Präsenz des Arbeitnehmers steht im Vordergrund, sondern die Erledigung der jeweiligen Aufgaben. Auch dabei gilt natürlich das Arbeitszeitgesetz, das maximale Arbeitszeiten sowie Pausen und Überstunden regelt. Trotzdem wird dieser Regelung zwangsläufig das Ende drohen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, wie die Arbeitszeiterfassung derzeit geordnet ist und was Arbeitnehmer erwarten können. Wie muss Arbeitszeit aktuell erfasst werden? Tobias Klingelhöfer: Unser deutsches Arbeitszeitgesetz legt fest, wie viele Stunden gearbeitet werden dürfen, wie viele Pausen in…

    Kommentare deaktiviert für Vertrauensarbeitszeit bald Geschichte
  • Verbraucher & Recht

    Corona-Warn-App geht in den Ruhemodus

    Ab 1. Juni geht die Corona-Warn-App laut ARAG Experten in den Ruhemodus und wird dann nicht mehr in den Appstores von Apple und Google verfügbar sein. Grund dafür sind die stabile Infektionslage und die gewachsene Immunität der Bevölkerung. Impfzertifikate können bei Bedarf weiterhin genutzt werden, auch die persönlichen Aufzeichnungen im App-Tagebuch bleiben erhalten. Wer die App löschen möchte, sollte vorher seine Impfzertifikate und Tagebucheinträge sichern. Wie das geht, erklärt das Robert Koch-Institut online in einer Anleitung . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links…

    Kommentare deaktiviert für Corona-Warn-App geht in den Ruhemodus
  • Verbraucher & Recht

    Ersatzzustellung: Datumsvermerk ist zwingend

    Ein Briefträger muss bei einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten das Datum der Zustellung auf dem Umschlag vermerken. Andernfalls gilt das Schriftstück erst dann als zugestellt, wenn es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Werde eine frühere Kenntnisnahme behauptet, müsse diese dargelegt und bewiesen werden. Ein Bestreiten des späteren Zugangs genüge nicht (Az.: VIII ZR 99/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail:…

    Kommentare deaktiviert für Ersatzzustellung: Datumsvermerk ist zwingend
  • Verbraucher & Recht

    Rückforderung des Jobcenters wegen verschwiegenem Vermögen

    Die unterbliebene Mitteilung von Kapitallebensversicherungen kann zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen führen, die den Wert der Versicherungen sogar übersteigen können. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zulasten einer Frau entschieden, die nun rund 14.000 Euro zurückerstatten muss (Az.: 11 AS 221/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der…

    Kommentare deaktiviert für Rückforderung des Jobcenters wegen verschwiegenem Vermögen
  • Verbraucher & Recht

    Urlaubsgewährung führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsvertrages

    Wird einem Arbeitnehmer und gleichzeitig beurlaubten Bundesbeamten für die Zeit nach Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub gewährt, liegt darin keine stillschweigende Verlängerung der Beschäftigung auf unbestimmte Zeit. Laut ARAG Experten entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Arbeitnehmer dadurch nicht unmittelbar über das Befristungsende hinaus Arbeitsleistungen erbracht hat (Az.: 7 AZR 266/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende…

    Kommentare deaktiviert für Urlaubsgewährung führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsvertrages
  • Verbraucher & Recht

    Mach mal lauter!

    Die Foo Fighters geben sich die Ehre bei Rock im Park in Nürnberg, Helene Fischer lässt Männerherzen in Oberhausen höher schlagen und Revolverheld heizen ihren Fans im Hamburger Stadtpark Open Air ein – der Konzert-Sommer steht vor der Tür. Was beim Ticketkauf gilt, welche Versicherungen sinnvoll sein können und was Festival-Besucher tunlichst vermeiden sollten, wenn sie Vollgas geben, verraten die ARAG Experten in einem Überblick. Rund um den Ticketkauf Mit einem Ticketkauf geht man einen verbindlichen Kaufvertrag ein – unabhängig davon, ob die Leistung in Anspruch genommen wird. Vertragspartner ist meist der Veranstalter, der auch auf dem Ticket steht, und nicht Vorverkaufsstelle, Online-Händler oder gar Künstler. Daher raten die ARAG Experten, einen…