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    Leichenwagen zur privaten Nutzung

    Auch wenn dem Arbeitgeber bei der Wahl des vertraglich zugesicherten Dienstfahrzeugs weitestgehend Entscheidungsfreiheit zusteht, gibt es Grenzen. So ist es einem Arbeitnehmer nach Auskunft der ARAG Experten nicht zuzumuten, in seiner Freizeit in einem Leichenwagen unterwegs zu sein. Der Besitzer eines Bestattungsinstituts hatte beschlossen, dass die Wahl des Autos für seinen Angestellten allein ihm obliegt. Prinzipiell richtig, befanden die Richter, auch dann, wenn die private Nutzung vereinbart ist. Aber da ein Leichenwagen von der Allgemeinheit als sehr speziell empfunden wird, endet hier die Wahlfreiheit des Arbeitgebers. Der Mitarbeiter erhielt somit ein Fahrzeug außerhalb der Flotte des Unternehmens (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 7 Sa 879/09). Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE…

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    31. Mai ist Stichtag bei der Sozialwahl

    Bei der Sozialwahl, die alle sechs Jahre stattfindet, entscheiden Versicherte und Rentner, wer sie in den Sozialparlamenten der Rentenversicherung und Krankenkassen vertritt. Laut ARAG Experten ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und bei den Ersatzkassen oder der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert ist. Versicherte haben ihre Wahlunterlagen automatisch im April erhalten. Stichtag für die Stimmabgabe ist der 31. Mai, dann muss der Brief der Versicherung vorliegen. Gewählt werden keine Einzelpersonen, sondern Kandidaten-Listen. Mit der Entscheidung stimmen Versicherte über die Vertreterversammlung der Rentenversicherung und die Verwaltungsräte der Krankenkassen ab. Die gewählten Vertreter arbeiten ehrenamtlich und setzen sich für eine bürgernahe Rentenversicherung und Gesundheitsversorgung ein. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG…

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    Autocomplete bei Google mit „bankrott“ kann zulässig sein

    Die Verknüpfung eines Unternehmer-Namens mit dem Begriff „bankrott“ über die sogenannte Autocomplete-Funktion bei Google, bei der eine Benutzereingabe automatisch vervollständigt wird, kann im Einzelfall zulässig sein. Das hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einen entsprechenden Unterlassungsanspruch gegen Google zurückgewiesen. Das Ergebnis der Autocomplete-Funktion sei erkennbar unbestimmt und enthalte keine eigenständige Behauptung, so das Gericht (Az.: 16 U 10/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende…

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    Keine Reservierungsgebühr per AGB

    Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Kunden von Immobilienmaklern zur Zahlung einer Reservierungsgebühr verpflichtet und dabei eine Rückzahlung ausnahmslos ausschließt, ist unwirksam. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Dieser führte aus, dass die Kunden unangemessen benachteiligt würden, da sie keine nennenswerten Vorteile oder eine geldwerte Gegenleistung des Maklers erhalten würden und zudem auch nicht verpflichtet seien, eine erfolgsunabhängige Provision zu zahlen (Az.: I ZR 113/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax:…

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    Änderung der Airline ist kein erheblicher Mangel

    Lässt der Veranstalter einer Pauschalreise den Flug kurzfristig nach dem Check-In durch ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführen, so stellt dies keinen erheblichen Mangel der Reise dar, der den Reisenden zu einer Kündigung berechtigen könnte. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Hannover klargestellt (Az.: 540 C 8858/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung…

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    Equal Pay: Unternehmen müssen Gehälter offenlege

    Um sicherzustellen, dass Frauen und Männer in der Europäischen Union (EU) gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten, müssen Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten ihren Mitarbeitern künftig regelmäßig Bericht über das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen erstatten. So soll es Arbeitnehmern ermöglicht werden, Gehälter leichter zu vergleichen und eventuelle Lohnunterschiede leichter aufzudecken. Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten müssen diese Informationen auf Anfrage von Arbeitnehmern vorlegen. Die ARAG Experten weisen auf eine entsprechende EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz hin, für deren Umsetzung in nationales Recht die 27 EU-Mitlgiedsstaaten nun zwei Jahre Zeit haben. Darüber hinaus enthält die EU-Richtlinie Maßnahmen, die Opfern von Lohndiskriminierung einen besseren Zugang zur Justiz gewährleisten. Firmenkontakt und Herausgeber…

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    123456 – von schwachen Passwörtern und krummen Fingern

    Spätestens zum Welt-Passwort-Tag, der dieses Jahr am 4. Mai stattfindet, sollten sich Nutzer digitaler Geräte Gedanken über die Sicherung ihrer Zugänge, Konten und Daten machen. Denn die IT-Sicherheit in Deutschland ist laut aktuellem BSI-Report (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) alles andere als hoch. Die ARAG IT-Experten informieren, was ein sicheres Passwort können muss und erklären, welchen Schutz es darüber hinaus geben kann. Starkes Passwort Sensible Daten brauchen im Netz einen besonderen Schutz durch ein starkes Passwort. Dabei gilt: Kein Passwort für alle Fälle. Verschiedene Accounts sollten laut ARAG IT-Experten verschiedene Passwörter haben. Ein gutes Passwort besteht laut BSI aus 20 bis 25 Zeichen und zwei Zeichenarten oder acht bis zwölf Zeichen…

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    Quer durch Deutschland für 49 Euro

    Am 1. Mai wird es nun endgültig soweit sein: Das lange diskutierte und von vielen sehnsüchtig erwartete sogenannte Deutschlandticket geht an den Start. Damit können Reisende für zunächst 49 Euro monatlich im ganzen Land mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterwegs sein. Was es kann, für wen es nutzbar ist und wie es funktioniert, wissen die ARAG Experten. Monatliche Ersparnis Nachdem von Juni bis August 2022 mit dem Neun-Euro-Ticket ein preislich einmaliges Angebot geschaffen worden war, folgt nun die Fortsetzung. Auch wenn der Preis des neuen Tickets mit 49 Euro wesentlich höher liegt als der erste Wurf, liegen die Kosten doch gerade für regelmäßige Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel deutlich unter dem, was…

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    ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Arbeit

    . Informationsaustausch über Arbeitnehmer kann Persönlichkeitsrechte verletzen Um das Persönlichkeitsrecht von Arbeitnehmern zu schützen, ist es einem ehemaligen Arbeitgeber nicht ohne Weiteres erlaubt, Informationen über frühere Angestellte an deren neuen Arbeitgeber zu übermitteln. Dennoch weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Arbeitnehmer dies hinnehmen muss, wenn die Relevanz der Informationen das Persönlichkeitsrecht überwiegt. Arbeitgeber sind grundsätzlich zum Beispiel nicht daran gehindert, über das Verhalten und die Lesitung eines Arbeitnehmers zu informieren. Im vorliegenden Fall bekam allerdings eine Pflegekraft Recht, deren früherer Arbeitgeber den neuen Vorgesetzten warnen wollte: Die Frau habe unter anderem unentschuldigt gefehlt. Entscheidend für die Richter war jedoch unter anderem, dass es während der Beschäftigung keine Abmahnung…

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    Alkohol ist keine Erfrischung

    Nach den Vorschriften der Fluggastrechteverordnung hat ein Luftfahrunternehmen den Fluggästen im Fall der Annullierung oder großen Verspätung eines Fluges „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ anzubieten. ARAG Experten weisen darauf hin, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover alkoholische Getränke keine solchen „Erfrischungen“ darstellen. Ein Kunde musste daher zwei Aperol Spritz selber zahlen (Az.: 513 C 8538/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG…

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